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1/ Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat heute die Eckpunkte zur nat. Umsetzung von #Artikel17 (#Artikel13) vorgestellt. Ich habe mir das genauer angeschaut.

tl;dr: Ich bin positiv überrascht. Im Thread beschreibe ich das Gute, das Okaye und das Schlechte.

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2/ Die Ausgangslage ist denkbar schwierig: Die EU-Urheberrechtslinie (#DSM-RL) ist ein Manifest des 20. Jahrhunderts. Es verfestigt in der Kernideen klassische Machtstrukturen der Rechteinhaber, sieht die Veränderungen durch die Digitalisierung ausschließlich als Bedrohung.
3/ Hauptkritikpunkt war Artikel 17 (#Uploadfilter). Die RL muss bis Sommer 2021 in nationales Recht überführt werden. Jetzt hat das BMJV einen Vorschlag vorgelegt.
4/ Das Schlechte: Uploadfilter werden kommen. Das war aber auch kaum zu verhindern. Die entscheidende Frage ist: Wen betreffen sie? Und da hat das BMJV eine restriktive Position eingenommen. Der Erwägungsgrund 62 der RL wurde gezogen.
5/ Es geht um Plattformen, die um die gleiche Zielgruppe konkurrieren (Marktmacht fehlt (noch?)). Es betrifft z. B. vor allem YouTube. Da diese aber eh schon Uploadfilter nutzen, ändert sich bzgl. Filterung nicht viel. Ausgenommen Startups und kleine Plattformen.
6/ Das Okaye: Es wird ein Pre-Flagging von Inhalten geben, wenn Nutzung erlaubt ist. Dadurch kann sichergestellt werden, dass ein Inhalt auf jeden Fall erstmal online geht. Das ist gut, verlangt aber auch, dass sich Nutzerïnnen aktiv damit beschäftigen müssen.
7/ Wer das missbräuchlich ausnutzt ("False Pre-Flagging") für den kann z. B. die Funktion deaktiviert werden. Zitate, Karikaturen, etc sind auch unabhängig von Flagging möglich.
8/ Das Gute: Es gibt endlich (!) Bagatellschranke (für nicht-kommerzielle Inhalte, wichtig für EU-Recht). Heißt: Memes o. ä. können damit legalisiert werden. Durch pauschale Vergütung erhalten auch Rechteinhaber einen Betrag. Das schafft für viele Nutzerïnnen Rechtssicherheit.
9/ Damit hat BMJV – anders als EU oder Teile der CDU – Lebensrealitäten 2020 anerkannt. Nur durch dies ist Umsetzung akzeptabel! (Begrenzung 20 Sek Video/Audio, 250kb Bilder – deutlich besser als LSR, dennoch in der Praxis bei Collagen z. B. merkwürdig.)
10/ Zwischenfazit: RL hatte Überbevorteilung von Rechteinhabern. Das wurde in nationaler Umsetzung zugunsten von Nutzerïnnen und Kreativen etwas ausgeglichen. Große Plattformen werden mehr zahlen müssen – mein Mitleid hält sich da in Grenzen.
11/11 Aus einem schlechten Rezept (RL) wurde durch Zugabe von ein paar Zutaten ein passables Gericht gezaubert. Das war auch zwingend notwendig.
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