Wenn die gesundheitliche Gefahr so groß ist wie Sie sagen, wieso finden dann "nur" 30000 Menschen den Weg in eine Suchhilfeeinrichtung zur ambulanten Behandlung, von denen sogar 43% von Dritten "zugeführt" wurden, sprich gar nicht freiwillig dort sind.
Einer stationären Behandlung bedurften 2018 nach dem IFT 3.195 Personen. Wie groß das die Zahl der Behandlungsbedürftigen (ob aus freien Stücken oder nicht) also in Relation zu den Konsumentenzahlen ist, kann jeder Sechstklässler ausrechnen.
Die Mär vom ach-so-starken #Cannabis beruht auf dem Vergleich von Äpfel mit Birnen. So ist zwar der THC-Gehalt in Gras höher als vor 25 Jahren, doch damals wurde überwiegend Cannabisharz mit einem ähnlich hohen THC-Gehalt wie in heutigem Gras konsumiert.
Wirkstoffkonzentration sagt im Übrigen nichts aus. Sie trinken ja auch nicht stets 0,3l #Alkohol, egal was im Glas ist. Bei #Cannabisprodukten ist das finden der persönlich idealen Dosis mangels gesicherter Inhaltsangaben nur schwer möglich - eine Packungsbeilage gibts ja nicht.
Für die Herstellerseite bedeuten hohe Wirkstoffkonzentrationen übrigens den Vorteil, das Risiko des Entdecktwerdens der #Schmuggelware zu minimieren. Gestiegene THC-Konzentration ist aber nicht auf eine Nachfrage nach "heftigerem Stoff" zurückzuführen.
Ich frage mich, woher Sie die Gewissheit für die große Psychosengefahr nehmen. Die Wissenschaft weiss noch nicht mal gesichert, wie Psychosen entstehen. Es gibt Erklärmodelle und ja, auch da könnte #Cannabis eine Rolle spielen. Könnte! Konjunktiv!
Die @bzga_de spricht explizit nur von einem erhöhten Psychoserisiko bei jugendlichen Dauerkiffern mit einer Prädisposition. Beleuchtet man näher, wieviele tatsächlich gefährdet sein könnten, entpuppt sich das Betonen dieser Gefahr eher als Angstmache.
Bei all der Sorge um die Jugend steht dennoch die Frage im Raum, inwieweit es ihnen hilft, alle Konsumenten mit #Strafe zu bedrohen? Den Konsum drängt dieses Mittel der #Drogenpolitik seit Jahrzehnten nicht zurück - was ja das übergeordnete gesundheitspolitische Ziel ist.
#Cannabis wurde erstmals 1929 in Deutschland verboten. Den Wirkstoff THC isolierte man erst in den 1960er Jahren und sogar erst seit den 1990er Jahren ist bekannt, wie #Cannabinoide auf den menschlichen Körper wirken.
Das Verbot und die #Strafandrohung existierten also bereits bevor man irgendeine medizinische Erklärung für die Wirkweise hatte. Zu deutsch: Das #Cannabisverbot beruht auf Mythen, manche sagen Lügen, und Unkenntnis.
Das #BtMG in der jetzigen Form wurde 1971 in der Hochphase der 68er und Hippie-Bewegung und zur der Zeit beschlossen, in der US-Präsident Richard Nixon den "War on drugs" ausrief - wie wir heute wissen aus rassistischen Motiven und basierend auf Lügen.
Auch die BRD gab sich ein #BtMG, das die Drogen der Hippies, Gammler, Studenten und linken Staatsgefährder in den Fokus nahm. Die Motivation, den Besitz bestimmter Substanzen auch hierzulande unter Strafe zu stellen, hatte nie medizinische, sehr wohl aber politische Gründe.
Mit der Zeit mussten die #Prohibitionisten seither von ihren Thesen immer mehr abrücken. 1994 lehnte das @BVerfG die "Schrittmacherfunktion" von #Cannabis überwiegend ab und seit 1997 hat das @BMG_Bund die wissenschaftliche Gewissheit, dass #Cannabis keine Einstiegsdroge ist.
Aber noch immer, über 20 Jahre später, schlagen wir uns mit einer uneinsichtigen Bundesregierung herum, die öffentlich steigende Konsumentenzahlen beweint, aber dennoch an der selben #Prohibition festhält.
Die #Union ist gefangen in einer Christiane F.-Romantik und glaubt immer noch, der Konsum illegalisierter Drogen führt dazu, dass man sich prostituiert und im schlimmsten Fall mit der Nadel im Arm auf dem Bahnhofsklo verreckt.
Mittlerweile ist die @cducsubt sogar so weit, in einer drogenpolitischen Bundestagsdebatte jemanden wie #AlexanderKrauss ans Pult zu lassen, der Strafverfolgung gut heisst, weil er in San Francisco Penner gesehen hat und es dort nach Pisse gestunken hat. cducsu.de/themen/familie…
@DaniLudwigMdB als Drogenbeauftragte ist aktuell die Meisterin der Verschleierung. Sie sagt, ihr Fokus liege auf den Jugendlichen und ignoriert damit die komplette rechtliche Frage der Verhältnismäßigkeit von #Strafandrohung. Sie laviert sich damit um das eigentliche Thema herum.
Schon vor Jahren haben weit über 100 Strafrechtsprofessoren eine Resolution des @SchildowerKreis unterschrieben, der eine Abkehr von der Drogenpolitik per Strafrecht fordert und das #Strafrecht ans unverhältnismäßiges, ja verfassungswidriges, Mittel einschätzt.
Die #Prohibition verhindert eine Regulierung des Marktes, überlässt die Erlöse steuerfrei der Organisierten Kriminalität, missachtet den Verbraucherschutz für alle unproblematisch Konsumierenden und lässt keinen #Jugendschutz zu.
Wir brauchen eine Konsum akzeptierende, helfende, Schaden minimierende #Drogenpolitik. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie zu dem Thema mehr recherchieren als das Stichpunkteblatt von Frau Ludwig abzulesen.
Nix hat er gemacht, unser #Gesetzgeber. 26 Jahre lang gar nix! Und dafür verantwortlich sind 4 Parteien. @CDU@CSU@spdde und @fdp. Diese Parteien haben seit 1994 den Gesundheitsminister gestellt und hätten die Pflicht gehabt, der Auflage des @BVerfG nachzukommen. #legalizeit
Schon vor 8 Jahren hat der US-Bundesstaat Colorado #Cannabis legalisiert. Zehn weitere Bundesstaaten haben Cannabis legalisiert, dreizehn weitere entkriminalisiert. Mit #Kanada und #Urugay haben ganze Länder die Legalisierung durchgesetzt.