Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat heute jene Bestimmung aufgehoben, die die Hilfeleistung zum Selbstmord unter Strafe stellt. Nachdem hier der Inhalt der Entscheidung eh schon oft widerholt wurde, nur eine kurze Betrachtung dazu. Inhaltsangaben find ich unspannend. #Thread Image
Die Wortfolge „oder ihm dazu Hilfe leistet“ in § 78 des Strafgesetzbuches ist verfassungswidrig. Sie verstößt gegen das Recht auf Selbstbestimmung, weil dieser Tatbestand jede Art der Hilfeleistung unter allen Umständen verbietet. Was ist nun dieses Recht auf Selbstbestimmung?
Als solches ist ein Recht auf Selbstbestimmung ja in der Verfassung nicht genannt. Der VfGH "extrahiert" es quasi aus mehreren Grundrechten heraus, nämlich aus dem Recht auf Privatleben, dem Recht auf Leben und dem Gleichheitsgrundsatz. Als diese zusammen ergeben quasi ein...
umfassendes Recht auf Selbstbestimmung zu dem es eben auch gehört, den Tod zu wählen, das Ende seines Lebens zu bestimmen. Jemand der mich bei der Verwirklichung dieses Grundrechtes unterstützt kann sich also nicht strafbr machen, das wäre unlogisch. Dieses Recht auf...
Selbstbestimmung könnte man allerdimgs auch als direkten Ausfluss der Menschenwürde sehen. Die Selbstbestimmung, also Freiheit ist ja der Inbegriff der Menschenwürde. Das Prinzip der Menschenwürde steht allerdings auch nicht in unserer Verfassung, was Wenigen bewusst ist.
Der VfGH und der OGH gehen allerdings davon aus, dass die Memschenwürde einen ungeschriebenen, allgemeinen Wertungsgrundsatz der österreichischen Rechtsordnung darstellt (VfSlg 13.635/1993; OGH 14.4.1994, 10 Ob 501/94). Das deutsch Grundgesetz nennt den Begriff der Menschenwürde
in Art. 1 des Grundgesetzes sehr wohl. Die deutsche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Sterbehilfe leitet das Recht auf Selbstbestimmung und das Recht auf selbstbestimmtes Sterben aus dem im deutschen Grundgesetz zentralen Grundsatz der Menschenwürde ab.
Zum Begriff der Menschenwürde gibt es daher in Deutschland eine Vielzahl von Entscheidungen und eine dementsprechende Tradition, was zu einem sehr liberal ausgeprägten Begriff der Menschenwürde führte, den das österreichische Recht so nicht kennt. Daher, so nehme ich an hat der
VfGh sich entschieden den Weg über Gleichheitssatz, Recht auf Leben und Recht auf Privatleben zu nehmen um letztendlich aber zum selben Ergebnis zu kommen. Zwei unterschiedliche Grundrechtstraditionen, die zum selben Ergebnis führen, eine interessante Betrachtung, wie ich finde.
Nachbemerkumg: Mag der VfGH auch dogmatisch über EMRK und Art. 7 B-VG gehen um zum Recht auf Selbstbestimmung zu kommen und das "Recht auf ein menschenwürdiges Sterben" als Ausfluss des Rechtes auf Selbstbestimmung bezeichnen,so operriert auch er mit dem Begriff der Menschenwürde
Und verändert das nicht letztendlich auch den Bedeutungsgehalt des örsterreichischen Menschenrechtsbegriffes? Und darüber hinaus: Auch für das Christentum ist der Begriff der Menschenwürde ein zentraler. Menschenwürdiges Sterben würden die Religionsgemeinschaften wohl ganz anders
definieren. Damit entwickelt sich der verfassungsrechtliche Begriff der Menschenwürde wohl in dem Bereich weit weg von dem des Christentums. Auch in der Hinsicht ist diese Entscheidung wohl eine Zäsur.

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14 Dec
Alle reden nun vom #Impfstoff der im Jänner kommt. Ich möchte das Augenmerk auf ein Folgeproblem richten, in dass wir mit unserer Impfstrategie nächstes Jahr kommen werden Noch spricht darüber kaum jemand. Es könnte aber einige junge Leben kosten. Daher ein #Thread 👇 Image
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13 Dec
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11 Dec
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(Sie lasen einen wertvollen Hinweis Ihres Gesundheitsministeriums).

Give us a break #Regierung ! Das ist die Kompetenz mit der die #COVID19at Pandemie gemanaged wird...👇 Image
Echt jetzt ihr Kasperln, schauts lieber mal zu, dass ihr den Impfstoff organisiert...wenn das stimmt, dass lt. Berichterstattung alte Menschen erst im 2. Quartal 2021, als 3 Monate später als geplant geimpft werden, dann sind wirklich Rücktritte fällig. Das ist ein Totalversagen.
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11 Dec
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eindeutig hervor, dass nit der Bestimmung (siehe Bild) des Schulunterrichtsgesetzes eigentlich ein Verbot des Kopftuches intendiert ist. Daher ist einschränkend zu interpretieren und die Bestimmung als Verbot des islamischen Kopftuches zu lesen. 👇 Image
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11 Dec
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vfgh.gv.at/medien/Verkuen… Image
“Not only must Justice be done;
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(Gordon Hewart, 1. Viscount Hewart, Lord Chief Justice des King’s Bench Division in: Rex v Sussex Justices, Ex parte McCarthy)
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11 Dec
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