Union schlägt Verschärfung der Transparenz-Regeln vor, wie @BusinessInsider zuerst berichtete (via @Josh_Groeneveld)
Der 10-Punkte-Plan im Thread:
businessinsider.de/politik/deutsc…
1. Verbot von bezahlten Lobbyjobs für Abgeordnete
2. Abschöpfung verbotener Einnahmen
3. Anzeigepflicht für Einnahmen aus Beteiligungen, z.B. Dividenden
4. Offenlegung von Nebeneinkünften auf Euro und Cent (ab 100.000€)
5. Ordnungsgeld bei geschäftlichem Missbrauch des Mandats
6. Geldstrafe für verbotene Nebentätigkeit & bezahlte Lobbyjobs
7. Anzeigepflicht für Aktienoptionen (#Amthor)
8. Verbot von Spenden an Abgeordnete
9. Hochstufung von Abgeordnetenbestechung/-bestechlichkeit „als Verbrechen“
10. Einführung eines fraktionsinternen Verhaltenskodex
Mit diesen Punkten macht die Union einen großen Schritt zu mehr Transparenz im Bundestag. Es gibt viele Übereinstimmungen mit Forderungen von SPD, GRÜNEN und LINKEN. Doch wichtige Punkte fehlen weiterhin.
Bewertung:
zu den Punkten 1./ 2./6.: ein Verbot von Lobbyjobs und wirksame Sanktionen kann Interessenkonflikten vorbeugen. Es wären auch zahlreiche aktuelle Abgeordnete von einer solchen Regelung betroffen, etwa Bauernfunktionäre. Aber:
Selbst wenn Abgeordnete ihre Lobbyjobs aufgeben, können sie Verbänden und Unternehmen z.B. privilegierte Informationen unter der Hand zukommen lassen. Deswg. braucht es eine verpflichtende Offenlegung von Lobbykontakten in einem #Lobbyregister.
zu 3. Mit Transparenzpflichten für Unternehmensbeteiligungen wird eine Lücke teilweise geschlossen.
Aber: Die Provisionen von #Nüßlein und #Löbel wären dadurch vermutl. nicht sichtbar geworden, weil sie in den Firmen verblieben. Dass die Regeln ab einer Beteiligung von 25% greifen soll, ist zudem deutlich zu hoch.
zu 4. Dass die Nebeneinkünfte künftig ab 100.000 € auf Euro und Cent genau offengelegt werden müssen, schließt eine große Transparenzlücke. Der Vorschlag ist aber halbherzig - eine vollständige Offenlegung sollte ab dem 1. Euro an gelten.
zu 5. Bereits jetzt ist es verboten, das Mandat für geschäftliche Zwecke zu missbrauchen. Dies künftig zu sanktionieren kann eine abschreckende Wirkung haben - doch dafür müssen die Strafzahlungen hoch sein.
zu 7. Die Anzeigepflicht auf Aktienoptionen erweitern ist eine Konsequenz aus der #Amthor-Affäre. Diese müsste aber ab der 1. Aktionoption gelten - im Unionsentwurf wird dies nicht explizit klargestellt
zu 8. Verbot von Abgeordnetenspenden: bedeutende Spenden an Abgeordnete sind selten, da diese nicht steuerlich absetzbar sind (sie müssten ab 10.000€ auch auf der Abgeordnetenseite veröffentlicht werden). Guter, aber eher symbolischer Vorschlag.
zu 9. Korruption als Verbrechen zu ahnden ist eine hilfreiche Abschreckung. Problem ist die schwache Formulierung des 108e. Es muss nachgewiesen werden, dass „im Auftrag oder auf Weisung“ gehandelt wurde - in der Praxis schwierig.
zu 10. Ein Verhaltenskodex ist rechtlich unverbindlich und kann wirksame gesetzliche Regelungen höchstens ergänzen.
Was fehlt: Nicht erwähnt werden
- das #Lobbyregister und explizit die Offenlegung von Lobbyeinflüssen (Lobbykontakte)
- eine exekutive Fußspur, durch die sichtbar wird, wer an Gesetzen mitwirkte
- eine Verschärfung bei #Parteispenden, u.a. die Absenkung der Veröffentlichungsgrenzen auf 2.000 bzw. 10.000 Euro (unverzügliche Offenlegung) sowie ein Verbot von Konzernspenden
- Parteiensponsoring: rechtliche Gleichbehandlung wie Parteispenden (bislang gibt es keine Transparenzpflichten fürs Sponsoring)

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www1.wdr.de/nachrichten/la…
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