Spätestens ab 20. Juli 2021 hätte Behörden und Gerichten klar sein müssen, dass Abschiebungen nach 🇦🇫 rechtswidrig sind.
Warum ist das relevant? Ein 🧵 1/10
Eine der großen Geschichten im Sommer: 🇦🇹und 🇩🇪 wollen am 4. August 2021 Menschen nach Afghanistan abschieben, obwohl schon viele mediale Berichte, dass Taliban auf Vormarsch sind, viele Menschen fliehen. #Dessi wendet sich an #EGMR: Dieser stoppt #Abschiebung. #BMI zetert. 2/10
#Nehammer verkündet daraufhin nahezu täglich: "Innenministerium hält an Abschiebungen fest". Medien apportieren, ohne kritische Einordnung. Sogar am 13.08.21 wird es noch als Meldung gebracht - am Tag der Einnahme Herats.
Kurier hier nur exemplarisch (Auge @JChristandl) 3/10
Bundesverwaltungsgericht hat 1 Afghanen noch am 29. Juli keinen Schutzstatus zuerkannt, der Betroffene wandte sich an den VfGH.
VfGH hält fest: Spätestens ab 20. Juli drohte Gefahr unmenschlicher Behandlung bzw Folter in 🇦🇫 4/10
"Aber das hat ja Gericht damals nicht wissen können..."
--> Doch: #VfGH geht von den vom BVwG selbst zitierten Länderberichten aus.
Gerichte UND Behörden hätten ab 20. Juli erkennen MÜSSEN, dass Schutz zuzuerkennen ist UND keine Abschiebungen durchgeführt werden dürfen. 5/10
"Wurde diese Person nun abgeschoben?"
Nein, diese Person wurde nicht abgeschoben. Aber diese Entscheidung zeigt auf, dass sämtliche Abschiebungsbemühungen #Nehammer#BMI ab 20. Juli rechtswidrig gewesen sind.
Sämtliche Medienberichte darüber unkritisch. 6/10
Vollzugsbehörden dürfen sich nicht nur auf gerichtliche Entscheidungen verlassen, sondern müssen Änderung der Sicherheitslage berücksichtigen:
"Artikel 2, 3 und 8 der EMRK sind in jedem Stadium einer fremdenpolizeilichen Amtshandlung besonders zu beachten." (§ 13 FPG) 7/10
Was ist das Besondere an der Entscheidung:
1. Es ist die erste Entscheidung des #VfGH, bei der er sich im asylrechtlichen Kontext auf eine Verletzung des Folterverbots stützt. Bisher stützte er sich hauptsächlich auf Anwendung von Willkür. 8/10
2. Die Behörden verfügten seit 20.07. über die erforderlichen Informationen: Dennoch wurde noch eine Abschiebung für 04.08. geplant. #Nehammer behauptet noch 24 Tage später, er wolle an #Abschiebungen nach #Afghanistan festhalten.
3. #Dessi, #asylkoordination und Anwält*innen haben sich für Durchsetzung geltenden Rechts stark gemacht und wurden dafür geprügelt. Nun haben wir Recht bekommen.
Der Einsatz hat sich gelohnt. Danke für die Erwirkung dieser großartigen Entscheidung an RA Nadja #Lindenthal! 10/10
Nachtrag: Die GZ lautet E 3445/2021, 30.09.2021.
Besonderheit ist, dass Heber wegen Art 3 EMRK erfolgte.
Die beiden bemerkenswertesten Grafiken, die für mich in jüngster Vergangenheit augenöffnend waren (und nichts mit Asyl zu tun haben):
Vor etwa 20 Jahren waren 15% der 🇦🇹 Bevölkerung über 65 Jahre alt. 1/6
2024 - und somit in nur wenig mehr als 20 Jahren - ist diese Altersgruppe um 5 Prozent (!) gewachsen.
Gleichzeitig ist die Bevölkerung im erwerbsfähigen gesunken. Noch drastischer: Der Anteil der Kinder unter 15 Jahren ist von 17 auf 14 Prozent gesunken.
2/6
Es gibt klaren Unterschied zwischen Wien und Nicht-Wien.
In Bundesländern ohne Wien ist Gruppe 65+ sogar schon auf 21% angestiegen.
Anteil Erwerbsfähiger ist auf 65% zurückgegangen. Und Anteil wird weiter sinken:
Anteil "Nachwuchs am Lond" von 17 auf 14% zurückgegangen. 3/6
Viel Aufregung um eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu #Afghanistan.
Eine kurze Einordnung zur Bedeutung und mutmaßlichen Folgen #asylfakt81
1/10
Seit Machtübernahme des islamistischen Terrorregimes der Taliban 2021 haben Unterinstanzen in Asylverfahren (BFA und BVwG) immer wieder Schutzansprüche von Afghanen verneint und Rückkehrentscheidungen für zulässig erklärt.
Bislang hat VfGH immer Neubeurteilung aufgetragen.
2/10
Im konkreten Fall hat VfGH gesagt:
Entscheidung des BVwG vom Februar 2024 ist nicht falsch. Aufgrund konkreter Umstände des Einzelfalls - Paschtune, familiäres Netzwerk, keine Verfolgung, wohlhabend - ist Argumentation des BVwG für Höchstgericht nachvollziehbar.
Tendenz: Es wird
➡️positiver
➡️weiblicher
➡️weniger
➡️jünger
#asylfakt78
1/10
Tendenz massiver Rückgang bei Neuanträgen setzt sich fort:
Momentan gibt es 500-600 Menschen im Monat, die (außerhalb des Familienverfahrens) nach 🇦🇹 kommen und Asylantrag stellen.
Zum Vergleich: Im April 2023 waren es über 2.700 in 1 Monat (soviel wie in 2024 insgesamt).
2/10
Zieht man von neueinreisenden Antragsteller:innen noch jene ab, die weiterziehen (und deren Verfahren eingestellt werden) sind es pro Monat zusätzliche 250-400 Asylverfahren (April 24: 399)
Zwischen Juli-Oktober 2022 waren es 8.000-11.000 neue Asylverfahren/Monat.