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Oct 8, 2021 11 tweets 7 min read Read on X
Mal was anderes: Es geht um #Nehammer, #Afghanistan, #Medien und 1 wichtige Entscheidung des #Verfassungsgerichtshof|s.

Spätestens ab 20. Juli 2021 hätte Behörden und Gerichten klar sein müssen, dass Abschiebungen nach 🇦🇫 rechtswidrig sind.

Warum ist das relevant? Ein 🧵 1/10
Eine der großen Geschichten im Sommer: 🇦🇹und 🇩🇪 wollen am 4. August 2021 Menschen nach Afghanistan abschieben, obwohl schon viele mediale Berichte, dass Taliban auf Vormarsch sind, viele Menschen fliehen.
#Dessi wendet sich an #EGMR: Dieser stoppt #Abschiebung. #BMI zetert. 2/10 Image
#Nehammer verkündet daraufhin nahezu täglich: "Innenministerium hält an Abschiebungen fest". Medien apportieren, ohne kritische Einordnung. Sogar am 13.08.21 wird es noch als Meldung gebracht - am Tag der Einnahme Herats.

Kurier hier nur exemplarisch (Auge @JChristandl) 3/10 Image
Nun zur Entscheidung des #VfGH vom 30.09.2021:

Bundesverwaltungsgericht hat 1 Afghanen noch am 29. Juli keinen Schutzstatus zuerkannt, der Betroffene wandte sich an den VfGH.

VfGH hält fest: Spätestens ab 20. Juli drohte Gefahr unmenschlicher Behandlung bzw Folter in 🇦🇫 4/10 Image
"Aber das hat ja Gericht damals nicht wissen können..."

--> Doch: #VfGH geht von den vom BVwG selbst zitierten Länderberichten aus.

Gerichte UND Behörden hätten ab 20. Juli erkennen MÜSSEN, dass Schutz zuzuerkennen ist UND keine Abschiebungen durchgeführt werden dürfen. 5/10
"Wurde diese Person nun abgeschoben?"

Nein, diese Person wurde nicht abgeschoben. Aber diese Entscheidung zeigt auf, dass sämtliche Abschiebungsbemühungen #Nehammer #BMI ab 20. Juli rechtswidrig gewesen sind.

Sämtliche Medienberichte darüber unkritisch. 6/10
Vollzugsbehörden dürfen sich nicht nur auf gerichtliche Entscheidungen verlassen, sondern müssen Änderung der Sicherheitslage berücksichtigen:

"Artikel 2, 3 und 8 der EMRK sind in jedem Stadium einer fremdenpolizeilichen Amtshandlung besonders zu beachten." (§ 13 FPG) 7/10 Image
Was ist das Besondere an der Entscheidung:

1. Es ist die erste Entscheidung des #VfGH, bei der er sich im asylrechtlichen Kontext auf eine Verletzung des Folterverbots stützt. Bisher stützte er sich hauptsächlich auf Anwendung von Willkür. 8/10
2. Die Behörden verfügten seit 20.07. über die erforderlichen Informationen: Dennoch wurde noch eine Abschiebung für 04.08. geplant. #Nehammer behauptet noch 24 Tage später, er wolle an #Abschiebungen nach #Afghanistan festhalten.

Das ist Bankrotterklärung für das #BMI. 9/10
3. #Dessi, #asylkoordination und Anwält*innen haben sich für Durchsetzung geltenden Rechts stark gemacht und wurden dafür geprügelt. Nun haben wir Recht bekommen.

Der Einsatz hat sich gelohnt. Danke für die Erwirkung dieser großartigen Entscheidung an RA Nadja #Lindenthal! 10/10
Nachtrag: Die GZ lautet E 3445/2021, 30.09.2021.

Besonderheit ist, dass Heber wegen Art 3 EMRK erfolgte.

Zuvor bereits 👇

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Aug 19
Die beiden bemerkenswertesten Grafiken, die für mich in jüngster Vergangenheit augenöffnend waren (und nichts mit Asyl zu tun haben):

Vor etwa 20 Jahren waren 15% der 🇦🇹 Bevölkerung über 65 Jahre alt.
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2024 - und somit in nur wenig mehr als 20 Jahren - ist diese Altersgruppe um 5 Prozent (!) gewachsen.

Gleichzeitig ist die Bevölkerung im erwerbsfähigen gesunken. Noch drastischer: Der Anteil der Kinder unter 15 Jahren ist von 17 auf 14 Prozent gesunken.

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Es gibt klaren Unterschied zwischen Wien und Nicht-Wien.

In Bundesländern ohne Wien ist Gruppe 65+ sogar schon auf 21% angestiegen.

Anteil Erwerbsfähiger ist auf 65% zurückgegangen. Und Anteil wird weiter sinken:

Anteil "Nachwuchs am Lond" von 17 auf 14% zurückgegangen.
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Read 6 tweets
Aug 16
Du uns beinahe keine 🇩🇪 Debatte zum Thema #Asyl in 🇦🇹 erspart bleibt:

#asylfakt83 zu Schutzberechtigten, die ("angeblich" und "offenbar") Urlaub im Herkunftsland machen.

1/10
Schutzberechtigte, die sich "freiwillig erneut dem Schutz des Landes, dessen Staatsangehörige" besitzen, unterstellen, setzen einen Endigungsgrund.

Das normiert Artikel 1.C. der Genfer Flüchtlingskonvention.

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Ein Aberkennungsverfahren ist einzuleiten, wenn ein Endigungsgrund vorliegt (§ 7 Abs 1 Z 2 AsylG).

Als Hinweis für eine wahrscheinliche Aberkennung normiert das Gesetz ausdrücklich die Einreise des Asylberechtigten ins Herkunftsland.

Soviel zur Rechtslage.

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Read 10 tweets
Aug 5
Mindestsicherung. Syrer:innen. Asyl. Wien.

Ich halte es fast für aussichtslos, noch mit Fakten durchzukommen. Ich probiers trotzdem. #asylfakt82

Anfang 2024:
95.180 Syrer:innen = genau 1% der 🇦🇹 Bevölkerung
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#Syrien ist (neben 🇺🇦) das Herkunftsland, das laut ZMR im letzten Jahrzehnt den größten Sprung in Herkunftsländerrangliste in 🇦🇹 gemacht hat.

➡️Von etwa 4.000 (2014) auf 95.000 (2024).

➡️53.000 (56%) leben in Wien. 2021 waren es noch 24.500 (48%).

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Seit 2012 wurden in 🇦🇹 ca 200.000 Schutztitel (Asyl und subsidiärer Schutz) via Asylverfahren erteilt.

➡️#Syrien ist seit 2013 durchgängig unter TOP-3 Antragsnationen.

➡️47% (93.000) aller Schutztitel in 🇦🇹 wurden Syrer:innen erteilt: Schutzbedarf unbestritten
#asylfakt82
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Read 18 tweets
Jul 11
Viel Aufregung um eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu #Afghanistan.

Eine kurze Einordnung zur Bedeutung und mutmaßlichen Folgen #asylfakt81
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Seit Machtübernahme des islamistischen Terrorregimes der Taliban 2021 haben Unterinstanzen in Asylverfahren (BFA und BVwG) immer wieder Schutzansprüche von Afghanen verneint und Rückkehrentscheidungen für zulässig erklärt.

Bislang hat VfGH immer Neubeurteilung aufgetragen.
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Im konkreten Fall hat VfGH gesagt:

Entscheidung des BVwG vom Februar 2024 ist nicht falsch. Aufgrund konkreter Umstände des Einzelfalls - Paschtune, familiäres Netzwerk, keine Verfolgung, wohlhabend - ist Argumentation des BVwG für Höchstgericht nachvollziehbar.

3/10
Read 10 tweets
Jul 8
"45% der nach Österreich geflüchteten Syrerinnen sind arbeitslos, während es bei den vertriebenen Ukrainerinnen nur 15% sind."

Ein Lehrbeispiel, wie Susanne #Raab abseits von Fakten Politik macht. #asylfakt80
1/10

oe1.orf.at/player/2024070…
Anfang Juli haben laut Innenministerium
➡️28.333 männliche
➡️49.378 weibliche
Personen einen aufrechten Vertriebenenstatus.

Von diesen insgesamt 77.711 Menschen haben fast 77.000 die ukrainische Staatangehörigkeit.

49.000 Frauen und Mädchen haben 🇺🇦 Staatsangehörigkeit.
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Von diesen 49.000 Ukrainerinnen sind 34.000 im erwerbsfähigen Alter (~70%).

Vertriebene mit Ausweis haben gemäß § 1 Abs 2 lit k Ausländerbeschäftigungsgesetzt freien Zugang zum Arbeitsmarkt.

Raabs 15% wären daher also ca 5.000 arbeitslose Ukrainer:innen.
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Read 10 tweets
May 23
#Asyl|statistik vom April ist heraußen.

Tendenz: Es wird
➡️positiver
➡️weiblicher
➡️weniger
➡️jünger

#asylfakt78
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Tendenz massiver Rückgang bei Neuanträgen setzt sich fort:

Momentan gibt es 500-600 Menschen im Monat, die (außerhalb des Familienverfahrens) nach 🇦🇹 kommen und Asylantrag stellen.

Zum Vergleich: Im April 2023 waren es über 2.700 in 1 Monat (soviel wie in 2024 insgesamt).
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Zieht man von neueinreisenden Antragsteller:innen noch jene ab, die weiterziehen (und deren Verfahren eingestellt werden) sind es pro Monat zusätzliche 250-400 Asylverfahren (April 24: 399)

Zwischen Juli-Oktober 2022 waren es 8.000-11.000 neue Asylverfahren/Monat.

#asylfakt78 Image
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