Immunität und Kurz, ein komplexes Thema, aber die Möglichkeiten der ÖVP eine behördliche Verfolgung hinauszuzögern - sie bestreitet das vorzuhaben -sind limitiert. Lassen Sie mich erklären.
Die WKStA hat selbst die Aufhebung der Immunität beantragt, da nicht ausgeschlossen ist, dass die Tat nicht auch in jene Zeit fällt, in der Sebastian Kurz Abgeordneter war.
Beim früheren Staatssekretär Hubert Fuchs etwa wurde die Auslieferung nie beantragt, da Fuchs zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt kein Abgeordneter war. Fuchs selbst hätte den Immunitätsausschuss damit befassen können, hat das aber nicht gemacht.
Am 14. Oktober beantragt die WKStA die Aufhebung der Immunität von Sebastian Kurz, noch an diesem Tag wird der Antrag dem Immunitätsausschuss zugewiesen.
Jetzt muss sich also der Immunitätsausschuss mit dem Fall Kurz befassen (und dem Fall Schnedlitz, da geht es -glaube ich- um irgendwelche Facebook Postings). Der Ausschuss muss Bericht erstatten, im darauf folgenden Plenum kann dann abgestimmt werden.
Heute gibt es Wirbel um die Terminfindung. Die Opposition hätte den Termin gerne bereits am 8. November, die ÖVP hat diesen aber genauso wie einige andere Termine vor der Sitzungswoche im November abgelehnt.
Die ÖVP würde gerne während der Sitzungswoche einen Termin machen, was dazu führt, dass erst in der darauf folgenden Sitzung der Nationalrat die Auslieferung von Kurz beschließen kann. Das heißt aber nicht automatisch, dass deshalb die Ermittlungen bis Dezember ruhen.
Denn die ÖVP kann all das ja nicht alleine bestimmen. So ist es zwar gelebte Ussance, dass sich alle Parteien auf einen Ausschusstermin einigen, aber die Vorsitzende Selma Yildirim (SPÖ) könnte jederzeit einfach selbst einen Termin festlegen.
Sie hat heute ein sogenanntes Rundlaufverfahren gestartet, also den 8. November den anderen Fraktionen formell vorgeschlagen, wenn alle zustimmen ist es easy. Wenn die ÖVP sich querlegt, könnte sie overrulen.
Aber auch, wenn die ÖVP ihren Willen durchsetzen könnte, und alle die Gepflogenheiten einer gemeinschaftlichen Terminfindung beibehalten, gibt es noch zwei Auswege. Am Ende einer Budgetwoche gibt es nämlich auch noch den "Reservetag".
Formell könnte da eine zusätzliche Sitzung stattfinden, an der über die Auslieferung von Kurz entschieden werden kann. Und selbst wenn die ÖVP auch das blockieren würde - was sie öffentlich bestreitet - könnte die Opposition eine Sondersitzung beantragen.
So eine Sondersitzung müsste innerhalb von acht Werktagen einberufen werden. Auch eine Totalblockade der ÖVP in den Ausschüssen kann das nicht verhindern. Vorausgesetzt, dass der grüne Regierungspartner nicht - wieder entgegen seiner öffentlichen Aussagen - mit der ÖVP stimmt.
Realistischerweise wird die Auslieferung von Sebastian Kurz also in der Sitzungswoche vom 16. -19. November stattfinden, im Falle einer Totalblockade der ÖVP bei einer Sondersitzung kurz danach.
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Um 13 Uhr wird Alexander Schallenberg angelobt (live ORF2). Danach wird er nicht mehr das Kreisky-Zimmer im BKA beziehen, sondern in das Kanzlerbüro von Schüssel, Gusenbauer, Faymann und Kern einziehen, wie mir bestätigt wurde
Sebastian Kurz bezieht unterdessen sein neues Büro, das -so hört man - nicht im Parlamentsklub sein wird, sondern in der ÖVP-Zentrale in der Wiener Lichtenfelsgasse.
Heute Abend wird dann der ÖVP Klub Sebastian Kurz zum neuen Klubobmann wählen. Sebastian Kurz ist zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht einmal Abgeordneter, das wird er erst morgen um 10 Uhr.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mir, bei der Veröffentlichung der COVID-Hilfen durch das Finanzministerium, teilweise Recht gegeben.
Aber, das klingt besser als es ist. Schnallen Sie sich an, das wird etwas länger.
Im Sommer 2020 habe ich bei Arbeits- und Finanzministerium die Namen der Empfängerfirmen von COVID-Hilfen beantragt sowie die jeweiligen Fördersummen. Bei der Kurzarbeit hat das BVwG mir vollständig recht gegeben. Ausführlich habe ich das hier beschrieben: martinthuer.at/2021/02/known-…
Nun gibt es ein Erkenntnis beim anderen Teil der COVID-Hilfen, jenen des BMF. Das Gericht hält fest:
Das BMF hätte mir sofort die Auskunft geben müssen, welche Firmen Hilfen erhalten haben UND über der - von der EU -gezogenen Grenze von 100.000 Euro sind.
38.596 Wörter hat das offizielle Protokoll der Befragung von Sebastian Kurz am 24. Juni 2020.
Hier ist die Geschichte eines Wortes.
Das "Nein" des Kanzlers.
Um kein anderes Wort im Protokoll wird seither so gerungen, kein anderes so unterschiedlich interpretiert. Aber der Reihe nach: Abgeordneter Helmut Brandstätter (NEOS) ist der Erste, der an diesem Vormittag - nach der Verfahrensrichterin - Sebastian Kurz befragt.
Brandstätter fragt zur Involvierung des Kanzlers in die Struktur und Errichtung der ÖBAG. Dann geht es auch um die Bestellung von Thomas Schmid und wer da mitgesprochen hat.
Mitte August 2020 hat die Hygiene Austria ihre FFP2 Masken zur "Vorprüfung" beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen gegeben. Damals wurde die Prüfung "nicht positiv" beendet. Weitere Prüfungen durch staatliche Stellen in Österreich gab es nicht.
Nur wenige Wochen später, wird dann die Maske in Ungarn CE zertifiziert. Der CE Code 2233 zeigt eindeutig: Eine Firma in Budapest hat die Prüfung durchgeführt. Die Prüfunterlagen wollte das Prüfunternehmen Gepteszt genauso wie die Hygiene Austria heute nicht zur Verfügung stellen
Noch bevor die 4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung um Mitternacht in Kraft tritt, kam der finale Entwurf der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die dann ab Montag gelten soll.
Begleiten Sie mich auf meiner Reise durch Ihr neues Leben.
Sie dürfen wieder raus.
Also nicht, dass sich da besonders viele dran gehalten hätten. Aber eigentlich durften Sie nur aus neun (!) Gründen das Haus verlassen. Ab Montag dürfen sie tagsüber immer raus, zwischen 20 und 6 Uhr gilt wieder eine Ausgangsbeschränkung.
Sie haben mehr Platz zum Shoppen.
Kundenbereiche müssen 20m² pro Kunden haben und 10m² bei "körpernahen Dienstleistern".
Das nicht öffentliche Protokoll der Corona-Kommission von gestern zeigt: Das Ende der Ampelschaltungen passierte auch auf politischen Druck des Gesundheitsministers.
In den Wochen davor gab es enorme Debatten in der Kommission, wie mit der "Risikoadjustierung" (rohe Fallzahl plus/minus Alter, Aufklärungsrate, etc...) vorzugehen sei. Vor allem aus den Bundesländern und von den ExpertInnen kam Widerstand. Aus dem Protokoll letzter Woche:
Vor allem die Vertreter aus Gesundheitsministerium und Kanzleramt drängten wiederholt darauf, die Regeln aufzuweichen und einzelne Bezirke, darunter auch Wien, nicht auf Orange zu stellen.