Protestaktionen als "ziviler Ungehorsam". Was sich hier abspielt ist eine politische Auseinandersetzung. In der Realität sind kurzzeitige "demonstrative Blockaden" vom Versammlungsrecht gedeckt. Wer also eine Demonstration auf öffentlichen Verkehrs- 1/X tagesspiegel.de/politik/koalit…
anmeldet, kann dabei auch Beeinträchtigungen der Verkehrsteilnehmer (Stau) erzeugen. Das ist grundsätzlich bei Versammlungen hinzunehmen. Der Ausgleich der Grundrechte wird auf Basis des Versammlungsrechts durch die Versammlungsbehörde geregelt. Auch nicht angemeldete 2/X
sind nicht per se verboten. Allerdings muss sich gegebenfalls ein Organisator wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetzes verantworten. Aber die kurzfristige demonstrative Blockade einer Straße kann deshalb nicht sofort unterbunden werden. Selbstverständlich sieht 3/X
das anders aus, wenn durch die Blockade Gefahren hervorgerufen werden, die Leibe o. Leben von Menschen gefährden. Deshalb sind z.B. Blockaden auf Autobahnen kritisch zu sehen. Hier bestehen aufgrund des Rückstaus u. der gefahrenen Geschwindigkeiten immer die Gefahr von Folge- 4/X
unfällen. Es ist aber nicht so, dass die #Aktivisten von #EssenRetten bei ihren Aktionen straffrei bleiben weil sie sich auf "zivilen Ungehorsam" berufen. In der Regel dürften bei diesen Aktionen (insbesondere wenn Personen sich auf der Fahrbahn festkleben) Nötigungs- 5/X
zu prüfen sein und beim Wegtragen werden Gebühren fällig. Es ist auch in der Regel nicht so, dass die #Aktivisten sich auf Straffreiheit berufen sondern sie nehmen die Strafe ganz bewusst für ihr Anliegen in Kauf.
Fazit: Im politischen Schlagabtausch werden versammlungs- 6/X
rechtliche Regelungen, der Einzelfall und der Umstand, dass die Aktivisten sich ganz offen dem Rechtsstaat stellen, also gar nicht auf Straffreiheit pochen, bewusst ausgeblendet u. reduziert. (ab)
PS: Die Aktionsform der #Blockade ist aus meiner persönlichen Sicht in diesem 7/X
Thema nicht geeignet die Ziele zu erreichen. Im Moment habe ich eher den Eindruck, dass die Aktionen dem Anliegen #EssenRetten eher schadet. Da bin ich dann ganz bei @cem_oezdemir. (ab)
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"Es geht um das Ignorieren der Kompetenzen staatlicher Institutionen bis hin zu einer erklärten Feindschaft gegenüber der Demokratie und gegenüber denen, die sie bewahren."
sind Sätze, die vermuten lassen, dass die #GdP den eigenen Satz im letzten Teil des Papiers
2/X
"Der GdP‐Bundesvorstand kündigt an, mit dem nötigen emotionalen Abstand und nach Ende der Ermittlungen die Erkenntnisse der Polizistenmorde von Ulmet
intensiv auszuwerten und nötige Schlussfolgerungen daraus, zu den politischen Entscheidern zu tragen."
3/X
Derzeit wird intensiv über eine #Impfpflicht für besondere Berufsgruppen diskutiert. Dabei denken die meisten an die Pflege- und Gesundheitsberufe. Aber auch bei der Polizei ist eine solche #Impfpflicht bedenkenswert. Die Polizei ist ein wichtiger Faktor im Bereich des 1/X
gesellschaftlichen Zusammenlebens. Ohne eine funktionsfähige Polizei wären bestimmte Bereiche unserer Gesellschaft gefährdet. Größere Krankheitsausfälle würden die Funktionsfähigkeit der Polizei gefährden. Was wenn der Notruf nicht mehr abgenommen werden kann o. die Streifen- 2/X
dienste zu wenige Streifenwagen besetzen könnten?
Aber es sind auch weitere Gründe, die es notwendig machen über eine #Impfpflicht bei der Polizei nachzudenken. Niemand kann es sich aussuchen, ob er mit der Polizei Kontakt haben möchte. Wenn die Polizei Kontrollen durchführt 3/X
Polizistinnen vor Gericht: In Todesangst vor der Pflicht geflohen
via @SZsz.de/1.5465839 - Es ist keine Frage, Polizeibeamt*innen sind verpflichtet sich auch in extremen Lagen in Gefahr zu begeben. Eine Weigerung könnte ein Dienstvergehen sein. Ob es aber angemessen 1/X
ist in diesem Fall eine Freiheitstrafe von einem Jahr auf Bewährung zu verhängen (was den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat) ist diskussionswürdig. Die Strafen gegen Polizeibeamt*innen wegen Körperverletzung im Amt, also aktivem Tun, bewegen sich meist weit darunter, 2/X
zum Teil auch nur im Bereich der Geldstrafen. Den beiden Polizeibeamtinnen wird jedoch "versuchte gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen" vorgeworfen. Das ist schon juristisch ein eher seltenes Konstrukt. Man darf gespannt sein, ob das Urteil in der nächsten Instanz 3/X
Gegen Rassismus in der Polizei helfen keine wohlfeile Absichtserklärungen und Verlautbarungen. Es müssen antidiskriminierende Strukturen geschaffen werden, um ganzheitlich vorzugehen:
A) Jede Polizeiorganisation sollte sich klar gegen Rassismus positionieren
1
und dies auch an ihre Belegschaft weitergeben. Hierfür kommen verschiedene Maßnahmen in Frage:
- Leitlinien gegen Rassismus
- Verhaltensrichtlinien
- Organisationsprogramme
- Betriebsvereinbarung
B) Folgende Maßnahmen helfen, die Belegschaft für
2
Rassismus zu sensibilisieren und eigene Stereotypen zu erkennen:
- Arbeitsgruppen und Räume schaffen, in denen alle Beschäftigten sich über Rassismus austauschen und über ihn lernen können
- Sensibilisierungsmodule für die Belegschaft, besonders für Führungskräfte
Noch einige Gedanken zu #OuryJalloh: In diesen Tagen ist aufgrund des neuen Brandgutachtens der Fall wieder in das öffentliche Bewusstsein gedrungen. Wir alle wissen, dass es nur wenige Tage dauern wird, bis die neueren Nachrichten alles wieder überdecken und der Fall für die 1/X
meisten Menschen in diesem Land wieder vergessen ist. Wenn dann noch die Staatsanwaltschaft sich weigert das Verfahren wieder aufzunehmen, dann ist bald niemand mehr da, der sich an den Tod dieses Menschen erinnert. Dass es ein Brandgutachten braucht, um die staatliche Straf- 2/X
wieder auf den Plan zu rufen ist ein trauriges, nein dunkles Kapitel. Wer die Bilder aus der Zelle gesehen hat, kann auch als Laie erkennen, dass ein solcher Brand nicht durch ein Feuerzeug eines gefesselten Mannes entstehen kann. Von Anfang an, hätte man konsequent ermitteln 2/X
Der #BGH wird für den Urteilsspruch aus der Fanszene kritisiert. Die Argumente gegen das Urteil wie #Kollektivstrafe u. "Verurteilt ohne Schuldspruch" sind aber juristisch nicht schlüssig. Wir befinden uns nicht auf dem Gebiet des Strafrechts, das individuelle Schuld kennt 1/X
und wir kennen auch in anderen Rechtsbereichen Sanktionen, die in die Zukunft auf ein anderes Verhalten gerichtet sind. Letztendlich haben sich die Vereine auch in die Regeln eines kommerziellen Systems begeben, profitieren davon und müssen sich dessen Regeln beugen. 2/X
Ob die Sanktionen des #DFB zielführend sind, d.h. ein anderes Verhalten der Fans erreichen, steht auf einem anderen Blatt. Wenn der klagende Verein im Artikel anführt, dass er mit seinen Sicherheitsbemühungen alle Anforderungen erfüllt u. mehr nicht mehr tun könne u. nach den 3/X