Derzeit wird intensiv über eine #Impfpflicht für besondere Berufsgruppen diskutiert. Dabei denken die meisten an die Pflege- und Gesundheitsberufe. Aber auch bei der Polizei ist eine solche #Impfpflicht bedenkenswert. Die Polizei ist ein wichtiger Faktor im Bereich des 1/X
gesellschaftlichen Zusammenlebens. Ohne eine funktionsfähige Polizei wären bestimmte Bereiche unserer Gesellschaft gefährdet. Größere Krankheitsausfälle würden die Funktionsfähigkeit der Polizei gefährden. Was wenn der Notruf nicht mehr abgenommen werden kann o. die Streifen- 2/X
dienste zu wenige Streifenwagen besetzen könnten?
Aber es sind auch weitere Gründe, die es notwendig machen über eine #Impfpflicht bei der Polizei nachzudenken. Niemand kann es sich aussuchen, ob er mit der Polizei Kontakt haben möchte. Wenn die Polizei Kontrollen durchführt 3/X
o. bei Einsatzlagen einschreitet, dann besteht keine Wahlfreiheit ob ich Kontakt haben möchte o. nicht. Deshalb muss die Polizei auch daran denken diejenigen zu schützen, die sie festnimmt, durchsucht o. transportiert. Außerdem muss die Polizei in dienstlichem Auftrag auch 4/X
in Bereiche, die mittlerweile nur noch mit #2G betreten werden dürfen. Bleibt die Streife außerhalb vom Krankenhaus, wenn sie die Kleidung eines Opfers sicherstellen o. eine Blutentnahme beim Tatverdächtigen durchführen möchte? Man sollte sich nicht ausdenken, wenn es dazu 5/X
käme, dass irgendwo in diesen Bereichen ein Ausbruch auf einen infizierten Beamten zurückzuführen wäre. Beamte haben besondere Pflichten z.B. auch sich gesund u. dienstfähig zu halten. Dafür hat der Dienstherr auch eine Fürsorgepflicht u. muss sich z.B. um Hygiene auf der 6/X
Dienststelle, ausreichend Masken, Test u. auch Impfmöglichkeiten kümmern. Ob eine #Impfpflicht für die Polizei tatsächlich beamtenrechtlich möglich ist, müssen andere beurteilen. Es ist aber Zeit darüber nachzudenken, denn auch bei der Polizei kommen die Einschläge der 7/X
#Impfdurchbrüche näher u. die Angst um den Verlust der Funktionsfähigkeit wird größer. Entscheiden kann es nur die Politik. (ab)
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Polizistinnen vor Gericht: In Todesangst vor der Pflicht geflohen
via @SZsz.de/1.5465839 - Es ist keine Frage, Polizeibeamt*innen sind verpflichtet sich auch in extremen Lagen in Gefahr zu begeben. Eine Weigerung könnte ein Dienstvergehen sein. Ob es aber angemessen 1/X
ist in diesem Fall eine Freiheitstrafe von einem Jahr auf Bewährung zu verhängen (was den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat) ist diskussionswürdig. Die Strafen gegen Polizeibeamt*innen wegen Körperverletzung im Amt, also aktivem Tun, bewegen sich meist weit darunter, 2/X
zum Teil auch nur im Bereich der Geldstrafen. Den beiden Polizeibeamtinnen wird jedoch "versuchte gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen" vorgeworfen. Das ist schon juristisch ein eher seltenes Konstrukt. Man darf gespannt sein, ob das Urteil in der nächsten Instanz 3/X
Gegen Rassismus in der Polizei helfen keine wohlfeile Absichtserklärungen und Verlautbarungen. Es müssen antidiskriminierende Strukturen geschaffen werden, um ganzheitlich vorzugehen:
A) Jede Polizeiorganisation sollte sich klar gegen Rassismus positionieren
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und dies auch an ihre Belegschaft weitergeben. Hierfür kommen verschiedene Maßnahmen in Frage:
- Leitlinien gegen Rassismus
- Verhaltensrichtlinien
- Organisationsprogramme
- Betriebsvereinbarung
B) Folgende Maßnahmen helfen, die Belegschaft für
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Rassismus zu sensibilisieren und eigene Stereotypen zu erkennen:
- Arbeitsgruppen und Räume schaffen, in denen alle Beschäftigten sich über Rassismus austauschen und über ihn lernen können
- Sensibilisierungsmodule für die Belegschaft, besonders für Führungskräfte
Noch einige Gedanken zu #OuryJalloh: In diesen Tagen ist aufgrund des neuen Brandgutachtens der Fall wieder in das öffentliche Bewusstsein gedrungen. Wir alle wissen, dass es nur wenige Tage dauern wird, bis die neueren Nachrichten alles wieder überdecken und der Fall für die 1/X
meisten Menschen in diesem Land wieder vergessen ist. Wenn dann noch die Staatsanwaltschaft sich weigert das Verfahren wieder aufzunehmen, dann ist bald niemand mehr da, der sich an den Tod dieses Menschen erinnert. Dass es ein Brandgutachten braucht, um die staatliche Straf- 2/X
wieder auf den Plan zu rufen ist ein trauriges, nein dunkles Kapitel. Wer die Bilder aus der Zelle gesehen hat, kann auch als Laie erkennen, dass ein solcher Brand nicht durch ein Feuerzeug eines gefesselten Mannes entstehen kann. Von Anfang an, hätte man konsequent ermitteln 2/X
Der #BGH wird für den Urteilsspruch aus der Fanszene kritisiert. Die Argumente gegen das Urteil wie #Kollektivstrafe u. "Verurteilt ohne Schuldspruch" sind aber juristisch nicht schlüssig. Wir befinden uns nicht auf dem Gebiet des Strafrechts, das individuelle Schuld kennt 1/X
und wir kennen auch in anderen Rechtsbereichen Sanktionen, die in die Zukunft auf ein anderes Verhalten gerichtet sind. Letztendlich haben sich die Vereine auch in die Regeln eines kommerziellen Systems begeben, profitieren davon und müssen sich dessen Regeln beugen. 2/X
Ob die Sanktionen des #DFB zielführend sind, d.h. ein anderes Verhalten der Fans erreichen, steht auf einem anderen Blatt. Wenn der klagende Verein im Artikel anführt, dass er mit seinen Sicherheitsbemühungen alle Anforderungen erfüllt u. mehr nicht mehr tun könne u. nach den 3/X
Die #DPolG fordert seit etwas zwei Wochen die Einführung von Grenzkontrollen an der Grenze zu #Polen. Dazu ein kurzer #Thread:
1. Das Innenministerium bekommt von der #Bundespolizei die Zahlen der registrierten illegalen Grenzübertritte gemeldet. Das Ministerium ist also 1/X
über die Lage informiert (alles andere wäre auch ein Skandal). 2. Das Innenministerium, noch immer unter der Aufsicht von #CSU#Seehofer bewertet die Lage u. bestimmt welche Maßnahmen zu treffen sind. Die Einführung von Grenzkontrollen ist dabei eine der einschneidensten 2/X
Maßnahmen. 3. Solche Maßnahmen müssen politisch abgestimmt werden. Nicht nur innerhalb der Regierung, sondern auch im europäischen Rahmen. Die Freiheit des Personen- u. Warenverkehrs gehört zur DNA der Europäischen Union. Es darf deshalb nicht voreilig u. leichtfertig zur 3/X
Geldwäscheparadies Deutschland–eine Gefahr für die Innere Sicherheit!
Eine seit vielen Jahren bekannte Schwachstelle der Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere der orga-nisierten Kriminalität, ist der Sektor Geldwäsche. Deutschland gilt international als Geldwäsche-Paradies 1/X
und das ist sicherlich auch ein Grund dafür, dass die italienische Mafia Deutschland als Rück-zugsraum sucht. Geldwäsche, also das Verbringen von Gewinnen aus kriminellen Gewinnen in den legalen Wirtschafts-kreislauf, ist mittlerweile ein Milliardengeschäft und bedroht 2/X
in vielfältiger Hinsicht unseren Rechtsstaat. So ist es beispielsweise kein Geheimnis, dass hohe Millionenbeträge in Immobiliengeschäfte gesteckt werden, was in Ballungsräumen die Mieten explodieren lässt. Anstatt jedoch konsequent gegen Geldwäsche - im Übrigen auch mit einer 3/X