Gerade konnte ich den Entwurf der #BImSch-Genehmigung für das #LNG-Terminalschiff Höegh #Esperanza in #Wilhelmshaven lesen. Ein Wahnsinn. Wir konnten das noch nicht ausführlich bewerten, dennoch ein Thread zu ersten Beobachtungen in Sachen #Klimaschutz. (1/10) @Umwelthilfe
Der Betrieb der #FSRU wird nicht befristet. Nur das Enddatum 31.12.2043 aus dem #LNG-Beschleunigungsgesetz wird übernommen. Damit kann @uniper_energy die #Esperanza für 21 Jahre mit fossilem #Gas betreiben. (2/x)
Der Genehmigungsbescheid des zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Oldenburg hat 118 Seiten. Um #Klimaziele geht es überhaupt erst ab Seite 102. (3/x)
Für relevant erachtet das Gewerbeaufsichtsamt nur die #Treibhausgas-Emissionen, die im Betrieb entstehen. Eine Bewertung der Emissionen aus der Vorkette (Stichwort #Methan-Lecks) und aus der Nutzung des fossilen Gases hält das Amt für irrelevant. (4/x)
Das Berücksichtigungsgebot aus § 13 des #Klimaschutzgesetz (#KSG) beeindruckt die Behörde nicht. Es stehe der Erteilung einer Genehmigung nicht entgegen. (5/x)
Dass die Vorgaben aus dem #KSG erfüllt werden, leitet die Behörde aus dem Enddatum für den Betrieb mit fossilem #Gas (31.12.2043) gemäß #LNGG ab. Damit bleiben also noch schlappe 12 Monate um Klimaneutralität zu erreichen. Wie soll das gehen? (6/x)
Und dann noch mal ganz explizit: Unsere Forderung, die (#Methan-)Emissionen aus der Vorkette einzubeziehen, hält die Behörde für "unbegründet". Und ohnehin: Für das Gewerbeaufsichtsamt seien "Erwägung des globalen Klimaschutzes (...) nicht anzustellen." (7/x)
Außerdem hält die Behörde es für "kaum möglich", die Auswirkungen des #LNG-Terminals auf das gloable Klima abzuschätzen. Wissen wir etwa zu wenig über die #Klimakrise und ihre Ursachen? (8/x)
In der Summe macht mich das fassungslos. Der Klimabschluss des #BVerfG, das #KSG, die wissenschaftliche Evidenz der #Klimakrise und ihrer Ursachen: Für das GAA Oldenburg alles Schall und Rauch und wird erst ab Seite 102 betrachtet und abgebügelt. (9/x)
Wenn so eine Genehmigung wirklich erteilt werden kann, ist das ein Beleg dafür, dass unser Rechtssystem nicht in der Lage ist, der existentiellen Bedrohung der #Klimakrise angemessen zu begegnen. Das #KSG und das Genehmigungsrecht müssen dringend verbessert werden! (10/10)
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Wie @krusehamburg das #GEG mit dem Begriff „Heizungsverbot“ verhetzt, ist ein Tiefpunkt in der politischen Sprache des Landes. Mehr noch: Dieser offenbar bewusste Sprachgebrauch der @fdp ist eine Gefahr für die Demokratie. Thread. (1/7)
Es dürfte unstrittig sein, dass der Begriff sachlich falsch ist. Das #GEG verbietet nicht pauschal Heizungen, der Neu(!)-Einbau bestimmter Heizungsarten soll ausgeschlossen werden. Zudem bleibt die Austauschpflicht für 30 Jahre alte #Gas-Heizungen bestehen. (2/x)
Das wäre Problem genug. Aber es geht darüber hinaus: Wie kann man über einen Sachverhalt in Diskussion treten, der gar nicht existiert? Wie kann man Argumente austauschen zu einem Vorhaben, das es gar nicht gibt? Ein lösungsorientierter politischer Streit wird unmöglich. (3/x)
Alarm in #Brüssel: Die wichtige EU-#Methan-Verordnung droht auf der Zielgeraden zu scheitern. Schuld ist der deutsche MEP @EuropaJens, der auf den letzten Metern die polnische Kohlelobby sowie EKR und EVP unterstützt, um Ausnahmen für die #Kohle durchzuboxen. Thread. (1/7)
Doch von vorne: Ein Großteil der #Methan-Emissionen des Energiesektors kommt aus Kohlebergwerken, zwei Drittel davon alleine aus #Polen. In #Polen ist gerade Wahlkampf, deswegen gibt es dort Aufruhr wegen der neuen Auflagen für Kohlebergwerke. (2/x)
Ein neuer EKR-Vorschlag sieht vor, die #Kohle weitgehend von konkreten Verpflichtungen auszunehmen. Der Grenzwert für das Verbot des Ablassens von #Methan durch Lüftungsschächte im Untertagebau wird z.B. 16 Mal (!) höher angesetzt als von der @EU_Commission vorgeschlagen. (3/x)
What a joke! In Sachen Verfügbarkeit von #Wasserstoff widersprechen sich die #Gaslobby und die @fdp selber. Das zeigt dieses Dokument des @BMF_Bund aus dem letzten Jahr. Das Ministerium von @c_lindner hält darin eine Beimischung von nur 55% in 2030 für „nicht realistisch“. (1/x)
Heute kann sich @c_lindner offenbar nicht mehr dran erinnern. Im Klartext heißt das: Die @fdp schützt die Industrie vor Beimischungszielen, die sie nicht realistisch findet. Gleichzeitig macht sie mit noch höheren Quoten Verbraucher*innen die #Gasheizung schmackhaft. (3/x)
In #Brunsbüttel ist das #LNG-Projekt von @RWE_AG offenbar im Scheitern begriffen. Der Konzern hat nun auf der Marktplattform von @GIEBrussels die tatsächliche Kapazität des Terminals bekannt gegeben, diese beträgt nur 1,8 bcm im Jahr. Angekündigt waren dagegen 3,5 bcm/Jahr. (1/3)
In der Mitteilung oben ist eine Send-Out-Kapazität von 51,525 GWh/Tag angegeben. Dies entspricht 18,8 TWh oder 1,8 bcm im Jahr. Damit bleibt das Terminal auch weit hinter dem #LNGG zurück, das eine Einspeisung von 5 bcm als Mindestmaß nennt. (2/x)
Eine Genehmigung für das #LNG-Terminalschiff Höegh #Gannet gibt es aber ohnehin nicht. Deshalb ist der Betrieb der #FSRU aus unserer Sicht ohnehin rechtswidrig. Diese neuen Zahlen zeigen außerdem, dass das Projekt unnötig ist. (3/3)
Das erste Quartal ist rum. Zeit für eine Zwischenbilanz zur #Gasversorgung 2023 auf Basis der Daten der @bnetza. Erstaunlich: Die Netto-Importe sind in 2023 (blaue Linie) fast auf dem Niveau des Vorjahres. (1/10)
Erläuterung: Die Netto-Importe sind die gesamten Importe abzüglich der Exporte von Deutschland in Nachbarstaaten. Auch die (geringe) einheimische Produktion habe ich abgezogen. Vorteil der Darstellung: Die jetzige Mitversorgung anderer Länder ist so bereits berücksichtigt. (2/x)
Hochgerechnet auf das Gesamtjahr sind die Netto-Importe 2023 im Vergleich zum Vorjahr bisher nur 6,3% geringer. Umgerechnet in benötigter Import-Kapazität wären dies überschaubare 5,8 bcm. Das entspricht grob einer #FSRU. (3/x)
Die gestrige Einigung zum #GEG lässt noch viele Fragen offen. Klar ist aber: Die #Gas-Lobby konnte sich mit zentralen Forderungen durchsetzen. Gehen wir das mal mit heutigem (unvollständigen) Wissensstand durch. (1/15)
In Neubau und Bestand sollen auch Hybridheizungen (#Wärmepumpe + #Öl oder #Gas) das 65% EE-Kriterium erfüllen. Im Neubau ist das unnötig, da gibt es für eine solche Lösung in der Praxis keinen Bedarf. (2/x)
Auch im Bestand sind Eigentümer*innen besser beraten, die #Wärmepumpe entsprechend zu dimensionieren, statt auf eine Hybridlösung zu setzen. In der Praxis erwarte ich auch hier keine große Relevanz der Regelung. (3/x)