Nochmals zur Klarstellung, insbesonder für diejenigen, die sich zwar der Profession zugehörig fühlen, denen aber offensichtlich entweder das Fachwissen o. das Grundverständnis unseres Rechtssystems fehlt:
Selbst aus der Ferne kann man bei den übermittelten Informationen 1/X
davon ausgehen, dass es aus der Versammlung heraus zu Straftaten kam. Deshalb sind Festnahmen nicht nur zulässig, sondern geboten. Das steht außer Frage. Wo kommen wir denn hin, wenn die #Polizei einfach nur zuschaut und der Deeskalation zuliebe die Strafverfolgung aufgibt? 2/X
Die Frage ist wie die Einsatzleitung die Strafverfolgung sichern will. Setzt sie auf einzelne Festnahmen von erkannten Straftätern während oder nach der Versammlung o. will sie einer gewissen Menge der potenziellen Tatverdächtigen die Anonymität nehmen, Feststellungen zu 3/X
Bekleidung, äußerlichen Merkmalen treffen, um später den Tatnachweis mit den vorhandenen Videoaufnahmen zu führen? Für die zweite Alternative gibt es gute Gründe, wahrscheinlich hätte ich auch so entschieden. Aber dann muss man wissen wieviele Tatverdächtige man mit seiner 4/X
Organisation in einer akzeptablen Zeit abarbeiten kann. Und es ist eben ein Unterschied ob ich 200 oder 1000 Personen in eine Freiheitsentziehung nehme. Wenn aber im Endergebnis über 10 Stunden in einer Nacht ohne Toiletten und Versorgung stehen, dann hat man sich entweder 5/X
verkalkuliert o. sich keine Gedanken darüber gemacht. Dass Strafverfolgung nicht um jeden Preis erfolgt u. es eben nicht verhältnismäßig ist, dass Menschen stundenlang festgehalten werden u. ihre Notdurft in Gebüschen verrichten müssen , nennt sich Rechtsstaatlichkeit. 6/X
Dass bei solchen Einsätzen nicht immer alles rund läuft u. man auch nicht erwarten kann, dass bei Freiheitsentziehungen von Gruppen immer nur die "Richtigen" betroffen werden, sollte jedem klar sein. Es geht um die eklatante Missachtung von Grundregeln der Einsatzplanung u. 7/X
damit auch der Vorgaben von Gesetzen u. Rechtsprechung. Und ja, die Polizei kann das besser. Auch konsequente Strafverfolgung muss den rechtsstaatlichen Grundsätzen folgen.
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Jetzt wird jede Realpolitiker*in sagen, dass es normal ist, dass man seinem Koalitionspartner nicht auf die Füße tritt. Das ist richtig. Wenn aber die Zustände in einem Innenministerium schlimmer sind als zu den Zeiten in denen man noch in der Oppositon war u. heftig Kritik 2/X
übte, dann ist der Zeitpunkt gekommen den Koalitionspartner auch mal in die Schranken zu weisen u. ihn aufzufordern dafür Sorge zu tragen, dass die Missstände abgestellt werden. Dass dabei die Frage nach der Verantwortung gestellt wird u. ggfls. auch ein Minister den Hut 3/X
"Tag X": Nach Demo-Einsatz verlangt Elterngruppe Rücktritt von Leipzigs Polizeichef Demmler mdr.de/nachrichten/sa… - Die Vorwürfe sind massiv, es geht von Demütigungen bis zu sexualisierter Gewalt. Wenn die Polizei in Leipzig die Kritik dann mit der mangelnden Kooperations- 1/X
bereitschaft der ca. 80 jugendlichen Versammlungsteilnehmer begründet, dann zeigt sich darin auch wie wenig vorbereitet diese "Einkesselung" war. Die Problemstellungen von Massenfreiheitsentziehungen rechtlich u. taktisch (Verhältnismäßigkeit, Differenzierung, Versorgung, 2/X
Entsorgung, Priorisierung von Jugendlichen, kranken Menschen, Schwangeren) sind schon immer bekannt und bei der polizeilichen Lagebeurteilung u. der Entscheidung zu berücksichtigen. Da kann ich mich dann hinterher nicht über mangelnde Kooperation beklagen. Die Kooperation 3/X
Da das Thema juristisch besetzt ist u. sich Richter seitenweise u. fein ausdifferenziert über die Zulässigkeit einer polizeilichen Zwangsmaßnahme auslassen können sowie jede 1/X
Zwangsmaßnahme im Einzelfall zu betrachten ist, hier ein Versuch es allgemeinverständlich zu erklären.
#Polizeizwang in diesem Kontext ist unmittelbarer Zwang u. ist in jedem Bundesland in einem eigenen #Polizeigesetz geregelt. Unmittelbarer Zwang ist die Anwendung von 2/X
körperlicher Gewalt, Hilfsmitteln der körperl. Gewalt u. Waffengebrauch. Andere Zwangsmaßnahmen wie Zwangsgeld u. Zwangshaft werden hier nicht behandelt. Der #Polizeivollzugsdienst wendet also körperliche Gewalt nach den Vorschriften des jeweiligen #Polizeigesetzes an. 3/X
Nochmals zu der Szene in Berlin. Völlig unabhängig was irgendwelche Gewerkschaftsexperten hier erzählen: Das Verhalten des Beamten ist höchst fragwürdig. Grundsätzlich ist unstrittig, dass die Polizei die Blockade räumen kann. Die entsprechende 1/X instagram.com/reel/CrTZJ_yNq…
versammlungsrechtliche Auflage setzte ich jetzt mal voraus. Dann erfolgt die Aufforderung die Straße freiwillig zu verlassen. Wird dieser keine Folge geleistet, dann wird die zwangsweise Durchführung der Maßnahmen angedroht. Hat auch dies keine Wirkung, dann erfolgt diese 2/X
mit Zwang. Und zwar dem mildesten u. geeigneten Mittel. Man nimmt die Person zu zweit unter den Armen und trägt/schleift sie von der Fahrbahn. Das muss nicht super sanft o. elegant sein, aber mehr ist nicht notwendig. Man muss niemandem den Arm umbiegen u. schon gar nicht 3/X
Das Kapitel Inneres, Sicherheit und Ordnung beginnt mit dem Satz:
"Erfolgreiche Innenpolitik nutzt die volle Bandbreite des Dreiklangs „Prävention – Intervention – Repression“.
Und genau so wirr geht es weiter: 1/X
"Wir wollen die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden so stärken, dass sie Recht und Gesetz in allen Teilen der Stadt durchsetzen können. Die Koalition lehnt
jede Form von Menschenfeindlichkeit, verfassungs-feindlichen Bestrebungen und Gewalt als Mittel der politischen 2/X
Auseinandersetzung ab. Auch die Zivilgesellschaft ist dabei ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Hass-kriminalität."
Und so geht das weiter. Eine Aufzählung von Floskeln, die in diesem Zusammenhang nicht einmal Sinn machen. Wer hat das eigentlich zu verantworten? 3/X
Mal abseits von #SilvesterAusschreitungen ein kurzer #Thread zur #Polizei und deren Wahrnehmung von #Nationalität u. #Kriminalität: Wer die polizeilichen Lagebilder und Vorkommnisse regelmäßig liest, dem fällt immer wieder auf, dass Personen anderer Nationalitäten gefühlt 1/X
überrepräsentiert sind. Fast jeder Polizist/Polizistin könnte sofort Beispiele dafür nennen: Georgier, die gemeinschaftlich Ladendiebstähle begehen, Taschendiebe aus den nordafrikanischen Ländern, Drogendealer aus Gambia usw.. Die Beispiele sind anekdotisch und nicht anhand 2/X
valider Zahlen gewählt. Daneben kommen dann Eindrücke über die Kriminalität von Personen, deren Staatsangehörigkeit deutsch ist, aber deren Name nicht deutsch klingt. Am Ende verfestigt sich da bei einigen durchaus ein Bild, das auch durch die einigermaßen validen Zahlen 3/X