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Gibt es eigentlich falsche Meinungen? Was meinen Sie? 1/13
Wenn Sie meinen, es gäbe keine falschen Meinungen, sollten Sie noch einmal darüber nachdenken. Kluge Menschen überprüfen ihre Meinungen ständig, und zwar nicht anhand anderer Meinungen, sondern anhand dessen, was sie wissen. Man nennt das auch „Lernen“. 2/13
Wenn Sie merken, dass die Tatsachen nicht mit Ihren Meinungen zusammenpassen, ist eins von beiden falsch. Es ist wesentlich wahrscheinlicher, dass das Ihre Meinung ist. Huch! Gibt es etwa doch falsche Meinungen? 3/13
Wenn Sie sich jetzt „Aber die Meinungsfreiheit“ rufen hören sollten: Vergessen Sie die Meinungs(Äußerung)freiheit . Die Meinungsfreiheit schützt Ihre Meinungsäußerung, aber dadurch wird eine falsche Meinung nicht richtig. 4/13
Wenn Sie der Meinung sind, Homöopathie hätte Ihnen geholfen, den Klimawandel gäbe es nicht, oder die Erde wäre eine Scheibe, dürfen Sie diese Meinung haben und sogar verbreiten. In einem demokratischen Rechtsstaat kann es niemandem untersagt werden, Unsinn zu reden. 5/13
Aber Sie müssen damit rechnen, dass andere Sie darauf hinweisen werden, dass Sie Unsinn reden, schlimmer noch: Sie belehren, was nach dem aktuellen Stand der Erkenntnis die Fakten sind. Das nennt man Debattenkultur, und die ist die Grundlage des demokratischen Rechtsstaates. 6/13
Wenn Sie gegen die Fakten nichts einwenden können, außer der Berufung auf Ihre Meinungsfreiheit - die niemand angezweifelt hat - oder wenn Sie gar anfangen, den anderen persönlich anzugreifen, dann haben Sie möglicherweise in der Sache einfach Unrecht. 7/13
Da hilft Ihnen dann auch Ihr Grundrecht nicht weiter; das haben die anderen nämlich genauso wie Sie. Eigentlich ganz einfach. Wir üben das mal an einem praktischen aktuellen Beispiel: 8/13
Wenn Herr Bystron von der unsäglichen „AfD“ öffentlich dazu aufruft, seinen „Wahlschein“ zu fotografieren, damit man nach der Machtübernahme einen Beweis dafür hätte, dass man schon immer auf der „richtigen“ Seite gestanden habe, dann darf er das. 9/13
Er wird sich nur sagen lassen müssen, dass aus dem Wahlschein gar nicht hervorgeht, wen man gewählt hat. Da hat Herr Bystron vielleicht den Stimmzettel gemeint. Aber so eine Verwechslung kann ja mal vorkommen, wenn man sich mit dem demokratischen Rechtsstaat nicht auskennt. 10/13
Wenn er den Stimmzettel gemeint haben sollte, hätte er übrigens zu einer Straftat aufgerufen, denn den darf man nicht fotografieren. Zu Straftaten aufrufen darf man übrigens auch nicht. Verbotsstaat! Danke Merkel!1!! 12/13
Der Hinweis, dass es irgendwann einmal darauf ankommen könnte, immer schon irgendwo anders dazu gehört zu haben, knüpft übrigens an Praktiken der NSDAP an und zielt unverhohlen auf die Beseitigung des Rechtsstaates. Wer eine solche Partei wählt, wählt Rechtsstaatsfeinde. 13/13
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