- Wollte, dass ein Mensch stirbt.
- Wusste, dass ein Mensch stirbt.
- Der Täter zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass ein Mensch stirbt.
- aus Mordlust,
- zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
- aus Habgier,
- aus niedrigen Beweggründen,
- heimtückisch,
- grausam,
- mit gemeingefährlichen Mitteln,
- oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken
handelt.
„Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt.“
So viel zu „vereinfacht“. Sorry!
Es gibt viele strafrechtler, die in manchen Fällen auch nicht nachvollziehen können, warum etwas nicht als Mord, sondern als totschlag eingestuft wurde oder umgekehrt.
Zwei Juristen drei Meinungen ☺️