In einer hektischen Situation nach einer Demonstration in Leipzig-#Connewitz hatte ein Beamter der Bereitschafts-@PolizeiSachsen einen Gegenstand verloren und auf der Straße liegen gelassen.
Es handelte sich um ein aufgeklapptes Einhandmesser.
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- Grundsätzlich gehöre so ein Messer nicht zur Standardausrüstung.
- Persönliche Zusatzausrüstung sei weder pauschal verboten noch pauschal erlaubt.
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