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Am 11. Prozesstag zum Mord an Walter #Lübcke und zum Angriff auf Ahmed I. wurde der vom Hauptangeklagten Ernst in seinem dritten Geständnis angegebene Tathergang von der BAW in Frage gestellt. Außerdem ging es um ein Schießtraining mit Hartmann in Tschechien. Details im Thread 👇
Zu Beginn des Prozesstages wurde der Befangenheitsantrag des Angeklagten Hartmann gegen den Vorsitzenden Richter Sagebiel wegen angeblicher Gleichgültigkeit gegenüber dem Video bei Strg-F als unbegründet zurückgewiesen.
Sagebiel wandte sich zu Beginn des Prozesstages außerdem an Stephan Ernst: Man habe Kontakt mit dem Ausstiegsprogramm IKARus [ist beim LKA angesiedelt] aufgenommen, diese wären bereit, Ernst bei seinem Ausstiegswunsch zu unterstützen, er händigte dem Angeklagten einen Flyer aus.
Mit dem Nebenkläger Jan-Hendrik #Lübcke wurde dann über Fotos des Hauses der Familie Lübcke gesprochen, u.a. um zu klären, wohin die Scheinwerfer leuchteten, die er wegen der Kirmes angebracht hatte. Im Anschluss stellte Ernst die Wege von ihm und Hartmann am 1.6.2019 erneut dar.
Fotos vom nachgestellten Tatort wurden gezeigt. Auf diesen stand ein Stuhl und ein Tisch zwischen dem Schützen und #Lübcke. Um diese hätte Ernst herumgehen müssen, um Lübcke in den Stuhl zu drücken, wie er in seiner Aussage angab. Ernst erinnerte sich nicht an Tisch und Stuhl.
Oberstaatsanwalt Killmer fragte immer wieder deutlich u.a. nach den Wegen am Tatabend und nach dem nachgestellten Tatort. Er hinterfragte damit auch die Aussage des Hauptangeklagten Ernst, dass er mit dem Mitangeklagten Hartmann am Tatort gewesen sei.
Killmer fragte außerdem nach Stanley R. Ernst gab an, ihn aus seiner Zeit in der Kameradschaft zu kennen, sie seien gemeinsam auf einer Demonstration in Grimma gewesen und habe sich immer mal wieder getroffen, aber nur in seiner aktiven Kameradschaftszeit.
Ernst sprach in seinem ersten Geständnis davon, am 6.1.2016 Wahlplakate abgerissen zu haben, verschwieg aber den Angriff auf Ahmed I. Zuletzt gab er an, er sei stattdessen am 1.6.2016 unterwegs gewesen. Der Senat zeigte, nur im Frühjahr habe eine Wahl in Hessen stattgefunden.
Killmer fragte nach einem Schießtraining von Ernst und Hartmann in Tschechien. Ernst: Sie seien auf einem Campingplatz bei Prag gewesen, Hartmann habe Kontakte aufbauen wollen, wegen Waffen und Crystal Meth. In diesen zwei Tagen seien sie auch an einem Schießstand gewesen.
Ernst will keine Fragen des Nebenklägers Ahmed I beantworten. Dessen Anwalt Björn Elberling machte deutlich, man werde keine Fragen an den Senat weitergeben, sondern mit Erklärungen und Beweisanträgen arbeiten.
Nebenklage-Vertreter Elberling machte außerdem deutlich, dass es einen schlechten Eindruck im Ausstiegsprogramm machen werde, wenn Ernst den rassistischen Angriff auf Ahmed I. verschweige: "Diese Tat wird ihm nachgewiesen werden."
Auch Fragen der Verteidigung Hartmann will Ernst nicht beantworten, diese stellte Fragen, die nun ggf. vom Senat übernommen werden. Die Anwälte fragten u.a., was Ernst zur Angabe von Alexander Sch. sage, dass Ernst und Hartmann ihn in Erfurt und Chemnitz getroffen hätten.
Der Prozess zum Mord an Walter #Lübcke und zum rassistischen Angriff auf Ahmed I. wird am Mittwoch, 19.8. um 10:00 Uhr fortgesetzt. Dann wird wohl die Nebenklage der Familie Lübcke den Hautangeklagten Stephan Ernst befragen.
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