Heute ist Tag 26 im #HalleProzess, der Gericht verkündet sein Urteil ab 11 Uhr. Wie an jedem Prozesstag findet vor dem Gericht eine Kundgebung statt, im Saal sind die Zuschauer_innenplätze voll besetzt, zudem deutlich mehr Presse als in den letzten Wochen. 1/
Die Urteilsverkündung wird sich noch einen Moment verzögern. Inzwischen ist auch der Bereich der Nebenklage weitgehend voll besetzt. 2/ #HalleProzess
Der Angeklagte wurde verurteilt, wegen Mordes und versuchten Mordes sowie weiterer Delikte, dazu die besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Nun folgt die Begründung im Detail. 3/ #HalleProzess
Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens beginnt mit den Schüssen auf Jana Lange, verurteilt als vollendeter Mord. Sie spricht von einem "feigen Anschlag" auf Jana Lange, der Rückschlüsse auf die subjektiven Einstellungen des Angeklagten ermögliche. 4/ #HalleProzess
Es habe sich hier mitnichten um einen umfassend geständigen Angeklagten gehandelt, er habe Teile seiner Taten und Motive relativiert, sei in Teilen widerlegt worden. Die Vorsitzende betont, dass Jana Lange, das erste Opfer, eine Frau war. 5/ #HalleProzess
Der Angeklagte habe sich aus der Gesellschaft zurückgezogen, mit "kruden Verschwörungstheorien befasst", die Ideologie sei "absurd und logischen Überlegungen nicht zugänglich", sie wundert sich auch, dass "Verschwörungstheorien" im Zeitalter von digitaler 6/ #HalleProzess
Kommunikation nicht ausstürben. Mehrfach betont sie, die antisemitische, rassistische Ideologie nicht wiedergeben wolle – der Angeklagte habe Hass auf Menschen gehabt, die er nicht kannte und die ihm nichts getan hätten. 7/ #HalleProzess
Die Vorsitzende Richterin zeichnet nochmals den Tatablauf in ihrer Begründung nach, stellt in Abrede, dass der Angeklagte wirklich nicht gewusst habe – wie er behauptete –, dass in der Synagoge tatsächlich Menschen waren. Im Gegenteil, er habe möglichst viele 8/ #HalleProzess
Menschen töten wollen, dazu sei er "finster entschlossen" gewesen. Er habe zur Ermordung der Menschen in der Synagoge auch unmittelbar angesetzt, sein Versuch sei jedoch gescheitert. Damit folgt das Gericht der Argumentation des @GBA_b_BGH und der Nebenklage. 9/ #HalleProzess
Nach Vorstellung des Angeklagten sollte sein Taterfolg (Tötung der Menschen in der Synagoge) in unmittelbarer zeitlicher & örtlicher Nähe herbeigeführt werden, er habe keine Hemmschwelle mehr gehabt und töten wollen. Für einen Rücktritt vom Versuch sei kein Raum 10/ #HalleProzess
Im Fall von Mandy R. geht das Gericht im Zweifel für den Angeklagten davon aus, dass der Angeklagte nicht versucht habe sie zu ermorden. Sie war in der Nähe der Synagoge zu Fuß unterwegs, der Angeklagte soll auf sie die Waffe angelegt haben. Jedoch sei nicht zu 11/ #HalleProzess
beweisen, dass er auch versucht habe auf sie zu schießen. Dagegen erkennt das Gericht einen versuchten Mord an Stanislav G., dieser hatte versucht Jana Lange erste Hilfe zu leisten, bis er mit Rufen gewarnt wurde, den Angeklagten sah und noch wegfahren konnte. 12/ #HalleProzess
Das Gericht erkennt im Anschlag auf die Kiez Döner einen Mord – an Kevin Schwarze – und vier versuchte Morde an den Gästen des Kiez Döners Prof. H., Conrad R., Hr. B. und dem damaligen Angestellten Rifat Tekin. Schon der Wurf der Nagelbombe auf den Laden 13/ #HalleProzess
sei als versuchter Mord zu bewerten. Der Angeklagte habe heimtückisch gehandelt und aus niedrigen Beweggründen. Feige und hinterhältig nennt die Vorsitzende Richterin die Taten. "Mir fehlen die Worte das sachlich zu bewerten, wie das meine Aufgabe ist", 14/ #HalleProzess
sagt sie über die Ermordung von Kevin Schwarze. In ihrer Begründung geht sie nochmals darauf ein, wie sich Kevin Schwarze ein Leben aufgebaut habe. Direkt an den Angeklagten formuliert sie, Kevin Schwarze habe das geschafft, was der Angeklagte in 27 Jahren nicht 15/ #HalleProzess
geschafft habe. Einen Freundeskreis aufbauen, eine Ausbildungsstelle finden. Grausam, von Niedertracht geprägt, feige und ohne jede Spur menschlicher Regung habe der Angeklagte Kevin Schwarze "hingerichtet". Mit einem Kampf – von dem der Angeklagte sprach – habe 16/ #HalleProzess
das alles nichts zu tun gehabt. Richterin Mertens weist auch darauf hin, dass der Angeklagte noch die Möglichkeit gehabt habe sich anders zu entscheiden, als Kevin Schwarze ihn angefleht habe ihn nicht zu erschießen. Dennoch habe er ihn ermordet. 17/ #HalleProzess
Der Angeklagte wird auch wegen des versuchten Mordes an Malek B. verurteilt, der war an diesem Tag auf der Ludwig-Wucherer-Str. zu Fuß unterwegs. Als Motiv sieht das Gericht, dass der Angeklagte ihn als Nicht-Weißen gesehen habe. 18/ #HalleProzess
Weiterhin habe der Angeklagte versucht Abdulkadir B. und eine nicht identifizierte Person zu ermorden, die er beide ebenfalls in der Nähe des Kiez Döners sah und auf sie schoss, sie aber verfehlte. 19/ #HalleProzess
Die Schüsse des Angeklagten auf die Polizeibeamten auf der Ludwig-Wucherer-Str. verurteilt das Gericht als versuchten Mord, es glaubt ausdrücklich nicht dem Angeklagten der behauptete, die eintreffende Polizei habe ihm die Flucht abgeschnitten. 20/ #HalleProzess
Richterin Mertens führt aus "...meine Kollegen und ich gehen davon aus, dass er auch Polizeibeamte töten wollte, die den von ihm verhassten Staat repräsentierten." Sie dankt den Polizeikräften, die auf den Angeklagten schossen. 21/ #HalleProzess
Im selben Kugelhagel wie die Polizeibeamten befand sich auch Ismet Tekin, das Gericht lehnt es jedoch ab, den Angeklagten auch wegen des versuchten Mordes an ihm zu verurteilen. Es sei nicht zu beweisen, dass der Angeklagte überhaupt zu Kenntnis genommen habe, 22/ #HalleProzess
dass sich Ismet Tekin dort befand und durch seine Schüsse mit der Schrotflinte in Gefahr geriet. Erst recht sei nicht zu beweisen, dass der Angeklagte vorsätzlich versucht habe, neben der Polizei die er sah, auch Ismet Tekin zu töten. 23/ #HalleProzess
Das Gericht erkennt auch keinen versuchten Mord darin, dass der Angeklagte Aftax Ibrahim auf der Magdeburger Straße anfuhr. Aus der Gefährlichkeit des Fahrmanövers lasse sich nicht auf einen Tötungsvorsatz schließen. Die Tat wird u.a. als fahrlässige Körper- 24/ #HalleProzess
verletzung und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Die Vorsitzende Richterin betont, ihre Kolleg_innen und sie selbst es unglaublich fänden, dass sich Aftax Ibrahim in diesem Land, das ihm als Geflüchteten Schutz zu gewähren habe, bedroht 25/ #HalleProzess
fühle – damit stellt sie auf Schilderungen von Aftax Ibrahim in der Beweisaufnahme ab, der von alltäglichem Rassismus in Halle berichtete. Jedoch habe der Senat nicht feststellen können, dass der Angeklagte Aftax Ibrahim habe töten wollen. 26/ #HalleProzess
Dagegen verurteilt das Gericht den Angeklagten wegen der Schüsse auf Dagmar M. und Jens Z. in Landsberg-Wiedersdorf wegen versuchten Mordes. Dort hatte er sich das Auto des Ehepaars verschaffen wollen, er habe habgierig gehandelt & um eine weitere Straftat 27/ #HalleProzess
zu ermöglichen. In den Taten gegen Kai H., Daniel W. und Christian W. erkennt das Gericht eine schwere räuberische Erpressung, der Angeklagte hatte sich dort ein Taxi verschafft mit dem er floh, bis er durch die Polizei festgenommen wurde. 28/ #HalleProzess
Für die Aussagen des Angeklagten in seinen Dokumenten – die er vor der Tat veröffentlichte – wird er wegen Volksverhetzung verurteilt. 29/ #HalleProzess
Der Angeklagte sei voll schuldfähig, erläutert Richterin Mertens. Zu seinen Lasten sei besonders auch sein Antisemitismus zu berücksichtigen, sowie dass er andere Menschen zu Nachahmungstaten motivieren wolle. 30/ #HalleProzess
Die Vorsitzende Richterin hat nun die jeweiligen Einzelstrafen für die einzelnen Taten genannt und begründet, "die Gesamtstrafe kann hier nur lauten auf lebenslange Freiheitsstrafe, mehr sieht unser Gesetz hier nicht vor.", so Richterin Mertens. 31/ #HalleProzess
Das Tatbild weiche vom "Normalfall" des Mordes so gravierend ab, dass die Schwere der Schuld festzustellen sei. Zur Begründung führt die Vorsitzende Richterin u.a. die akribische Vorbereitung, die zutiefst menschenverachtende Motivation, die emotionale Kälte an. 32/ #HalleProzess
Allein die Aussage des Angeklagten er hätte auch Kinder getötet, da diese später seine Feinde hätten werden können, genüge schon um die besondere Schwere der Schuld festzustellen. 33/ #HalleProzess
Daher könnten die Taten des Angeklagten nicht nach 15 Jahren – bei etwaiger Entlassung aus der Haft – gesühnt werden. "Sie sind für die Menschheit gefährlich", sagt Richterin Mertens zur Begründung der Sicherungsverwahrung. Der Senat habe keine andere Idee, wie 34/ #HalleProzess
er dieser Gefährlichkeit anders begegnen könne als mit der Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte sei fanatisch, ideologisch motiviert, antisemitisch, ausländerfeindlich, menschenfeindlich. Er habe absurde Ideen entwickelt, als er in seinem Kinderzimmer gehockt 35/ #HalleProzess
habe. Ein Einzeltäter sei er im juristischen Sinne, im Verfahren seien jedoch seine Verbindung zu seiner Online-Community vielfach zur Sprache gekommen. Reue habe er nicht gezeigt, im Gegenteil habe er betont, wieder Taten begehen zu wollen. 36/ #HalleProzess
Die Vorsitzende Richterin gibt an, staatliche Stellen seien mit dem Aufbau einer "Internetpolizei" beschäftigt, diese sei auch ungeheuer wichtig. Sie habe in diesem Verfahren schlimme und unerträgliche Momente erlebt, die alles in den Schatten stellten, was sie 37/ #HalleProzess
in ihrer Laufbahn bisher erlebt habe. Ausführlich spricht sie darüber, dass der Angeklagte sich über Jahre auf seine Taten vorbereitet habe und niemand in seinem Umfeld habe ihn gestoppt, ihm widersprochen. 38/ #HalleProzess
Der Staatsschutzsenat des OLG Naumburg wünsche sich, dass aus den Taten Lehren gezogen werden. "Wir denken heute nochmal an alle Menschen, die so unsagbares Leid erfahren haben", sagt Richterin Mertens. Binnen einer Woche ab heute könne Revision eingelegt werden 39/ #HalleProzess
Die schriftlichen Urteilsgründe sollten bis in 11 Wochen vorliegen. Abschließend verweist die Vorsitzende Richterin nochmal auf die Herausforderung den Prozess in der Pandemie abzuhalten und dankt den Prozessbeteiligten. 40/ #HalleProzess
Der Angeklagte versuchte eben etwas, wohl aus seiner Akte, zu werfen. Justizbeamte haben ihn unter Anwendung von Gewalt aus dem Saal geführt. 41/ #HalleProzess
Die Landesopferbeauftragte von @sachsenanhalt hat in ihrem Statement vor dem Gerichtssaal eben mitgeteilt, dass nun ein „Schlussstrich“ gezogen werden könne und sie bemerkt, das Gericht habe Ismet Tekin gut erklärt, warum er kein Opfer sei. Bizarrer Auftritt. 42/ #HalleProzess
Vor dem Landgericht in Magdeburg findet nun eine Pressekonferenz mit einigen Nebenkläger_innen und ihren Rechtsanwält_innen statt, ihr könnte sie live online verfolgen. 43/ #HalleProzess
Heute endete der #HalleProzess. Meine Threads zu allen Prozesstagen findet ihr in meinem Profil oben angepinnt. Christina Brinkmann & ich werden wie die letzten 25 Tage auch die Urteilsverkündung besprechen, läuft morgen bei @radiocorax und zum Nachhören als Podcast @HalggR.
Das Gespräch zur Urteilsverkündung am Tag 26 im #HalleProzess könnt ihr jetzt auch als Podcast im Blog, bei Spotify und Apple Podcasts nachhören. Mit der Urteilsverkündung endete der Prozess gegen den Attentäter vom 9. Oktober 2019.

Podcast im Blog: anschlag.halggr.de/folge-26-die-u…
Ganz großen Dank an die Kolleg_innen bei @HalggR die diese Prozessdokumentation möglich gemacht haben, an @radiocorax, den AK Protest im @StuRa_Halle, @democ_de für Hilfe & Austausch, alle die mit uns gesprochen haben, vor dem Mikro und im Hintergrund und an @anthropo_log!

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8 Dec
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