Die Sprecherin des dt. Außenministeriums, Maria #Adebahr (SPD), versicherte, dass die Entscheidungen des Präsidenten v #Tunesien, Kais #Saied, keine Aussetzung der Verfassung darstellen, sondern nur eine "momentane Aussetzung" der Arbeit des Parlaments. So einfach ist das nicht:
Die Verfassung von 2014 sah die Schaffung eines Verfassungsgerichts vor und definiert dessen Zusammensetzung u Vorrechte in den Artikeln 118 bis 124. Trotz der in Absatz 5 des Artikels 148 der Verfassung festgelegten Einjahresfrist wurde der Gerichtshof aber nicht eingerichtet.
Art. 80 der Verf. gibt dem Präsidenten das Recht, «im Falle einer unmittelbaren Gefahr, die die Nation oder die Sicherheit oder Unabhängigkeit des Landes bedroht und die ordnungsgemäße Tätigkeit der Staatsorgane behindert, (…) erforderliche Massnahmen» zu treffen.
Dies aber nur nach Konsultation u.a. des Verf.-Gerichts. Art. 80 bestimmt, dass auf Antrag v mindestens 30 Mitgliedern des Parlaments ab 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Maßnahmen, das Verfassungsgericht angerufen werden könne, um zu prüfen, ob die Ausnahmesituation fortbesteht.
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1a Die Bedeutung, die religiöse islamische Traditionen haben, werden stets durch Gebrauch geschaffen; damit ist auch die Auffassung, dass es ein essentielles, zeitloses u v Menschen unabhängiges Grundverständnis v Islam gäbe, bloss Ergebnis historischen Traditionsgebrauchs.
1b Es gibt auch im Islam keine dogmatische Setzung, die es Muslim:innen verbieten würde, andere nichtreligiöse Werteordnungen in ihren Traditionsgebrauch zu integrieren. Daher war die Verflechtung v verschidenen ethischen Ordnungen in der islamischen Geschichte stets möglich.
2a Die Integration anderer ethischen Ordnungen wurde v muslimischen Gelehrten selbst als sogar erstrebenswert angesehen, zum Leidwesen mancher Protofundamentalisten u Puritaner. Dies ermöglichte es ihnen eine Lehrautorität ohne Ämter (Lehramt, Priester, Kirche) auszuüben.
Die Kluft zw makropolitischen Planspielen u mikropolitischen Konflikten in #Israel zeigt sich drastisch im Umgang mit den Protesten gg die drohenden Zwangsräumungen in #ScheichDscharrah (Jerusalem). Kühne geopolitische Entwürfe auf der einen Seite, 1/8
Unfähigkeit der Staatsgewalten, einen fairen Interessensausgleich für alle Landesbewohner herbeizuführen, auf der anderen Seite. Die Regierung v MP #Netanyahu lässt radikale rel. Nationalisten um den Kahanisten Ben Gvir gewähren, 2/8
um sich ihre Unterstützung bei der anstehenden Regierungsbildung nicht zu verscherzen. Die Polizei, in der es nicht wenige rechtsradikale Leute gibt, muss die Suppe auslöffeln. Das tut sie wie am Freitagabend, als ihre Leute den Tempelberg stürmten, 3/8
Ein neues #Nahostquartet beginnt sich zu formieren: #Ägypten, #Israel, #SaudiArabien u die #Türkei werkeln an einer Sicherheitsallianz als Rückversicherung für den Fall, dass die USA aus Nahost „aussteigen“. Die Rolle v #Iran in diesem Projekt ist noch unbestimmt. Zugleich —> 1/3
... soll diese Allianz der Absicherung einer neuen reg. Wirtschaftsintegration dienen, durch die Nahost zu einem globalen Player in der Postfossilen Zeit werden soll. Interessant, dass Israel spekuliert, langfristig regionalpolitischen Ersatz für die USA in Erwägung zu ziehen.2/3
Fraglich ist, ob solche Planung die Eskalation v kurzfristigen Konflikten wie zurzeit im Zusammenhang mit der Zwangsräumung v Familien in Scheich Dscharrah in #Jerusalem eindämmen kann u in wie weit sie überhaupt politisch bei den Entscheidungsträgern verankert ist. 3/3
Der #Gesichtsschleier hat an sich keine symbolische Funktion, allenfalls für musl. Frauen, die ein Zeichen ihres Nonkonformismus setzen wollen.Aber das sind die Allerwenigsten. Er ist keine bildliche,gar abstrakte Darstellung eines politischen Programms wie Hammer u Sichel, (1/6)
vielmehr ist #Gesichtsverhüllung eine Verhaltensweise bzw. eine Performanz, durch das situativ eine bestimmte Einstellung ausgedrückt wird. Diese kann stark variieren: Brauchtum pflegen, Mode folgen, fromme Sittsamkeit üben (wie die Zniut in der jüd. Orthodoxie), (2/6)
Treue zu e. Gemeinschaft bekunden (cf Kleiderordnung christl. Sekten), e. soziokulturellen Zwang o dem einer orthodoxen Sekte folgen,einer islamischen ultrareligösen Sekte angehören. Ein Verhüllungsverbot ändert keine dieser Einstellungen, verhindert keine Gewalt gg Frauen, (3/6)