1. Jetzt wissen wir, dass Harbarth und seine Kolleginnen und Kollegen im Ersten Senat zum #TeamSuperVorsicht gehören. Dies ist nicht überraschend, aber doch höchst problematisch. #Corona
2. Mündliche Verhandlungen über Verfassungsbeschwerden sind nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Dennoch ist mir kein einziger Fall in Erinnerung, in dem der Erste Senat seit März 2020 mündich verhandelt hat.
3. Weder über die #Bundesnotbremse noch über den #Klimaschutz wurde in Karlsruhe mündlich verhandelt. Für beides war der Erste Senat zuständig. Beides ein Unding.
4. Der Zweite Senat hat hingegen 2020/21 immer wieder mündlich verhandelt - von "2G"/"3G" oder gar "2G++" hat man dort nie etwas gehört. Die Sorge vor #Corona ist somit beim Ersten Senat deutlich größer.
5. Gerichte tagen in einem Rechtsstaat nicht geheim, sondern öffentlich. "2G/3G"-Regeln sind ein schwerer Eingriff in den Öffentlichkeitsgrundsatz. lto.de/recht/justiz/j…
6. Dieser Eingriff ist umso schwerwiegender, weil Tag für Tag landaus und landein vor zahlreichen Gerichten in der gesamten Republik mündlich verhandelt wird - selten mit "3G", nie mit "2G" und natürlich nicht mit "2G++".
7. Dass ausgerechnet unser oberstes Verfassungsgericht das rechtsstaatliche Gebot der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen weniger genau nimmt als die Fachgerichte, ist eigentlich nicht zu fassen.
8. Erschwerend kommt hinzu, dass es ausgerechnet der Erste Senat ist, der das "2G++"-Zeichen setzt. Derselbe Senat, der für alle ##Corona-Eilanträge und -Verfassungsbeschwerden zutsändig ist.
9. Derselbe Senat, der seit April 2020 keinem einzigen #Corona-Eilantrag und keiner einzigen #Corona-Verfassungsbeschwerde stattgegeben und nicht einmal in einem kleinen Obiter "rote Linien" der #Corona-Politik auch nur angedeutet hat.
10. Und am schwersten wiegt zu guter Letzt der Umstand, dass es in den #Corona-Fällen stets um Abwägungen geht. Zwischen der #Corona-Gefahr einerseits und dem Gewicht von Grundrechtseinschränkungen andererseits.
11. Ein Senat, der dem #TeamSuperVorsicht angehört, bringt damit eine Voreinstellung zum Gefahrengewicht zum Ausdruck, der die eine nüchterne Abwägung kaum noch ermöglichen wird. Da wird es hoffentlich erneute Befangenheitsanträge geben. /
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1. #Corona im #Rechtsstaat, Folge 80 mit @C_Baudenbacher. Prof. Carl Baudenbacher ist ein Experte für europäisches, schweizerisches und internationales Wirtschaftsrecht. 1995 bis 2018 war er Richter am EFTA-Gerichtshof, von 2003 bis 2017 dessen Präsident. ping.podigee.io
@C_Baudenbacher 2. Der EFTA-Gerichtshof in Luxemburg ist das Schwestergericht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): Island, Norwegen und Liechtenstein.
@C_Baudenbacher 3. In dem Gespräch mit Niko Härting erklärt Baudenbacher die Geschichte, die Aufgaben und die Bedeutung des EFTA-Gerichtshofs und berichtet über die Konflikte, die es mit Norwegen gibt.
1. Und auch dies gehört gesagt: Modus nimmt in der BVerfG-Entscheidung breiten Raum ein. Wir alle lernen eigentlich, bei Sachverständigen erst einmal nach dem Sachverstand zu fragen. Kai Nagel ist Verkehrsforscher. Er misst anhand vom Handydaten Verkehrsströme.
2. Kai Nagel wurde von @OlafGersemann „Modellierer des Schreckens“ genannt wegen seiner unerreichten Horrorszenarien im Frühling.
3. Kai Nagel hat nicht den geringsten Sachverstand zu Ansteckungswegen und -orten. Er ist kein Virologe, kein Epidemiologe, ein Experte für ansteckende Krankheiten wie Du und ich.
1. Allen, die von der Klugheit und Angemessenheit der bisherigen #Corona-Regierungspolitik nicht restlos überzeugt sind, steht nach den heutigen Entscheidungen des @BVerfG ein schwerer Winter bevor.
@BVerfG 2. Karlsruhe wägt nicht ab. Nur an wenigen Stellen der Entscheidung befasst sich das Gericht mit der Schwere der Grundrechtseingriffe. Weite Teile der Entscheidung lesen sich wie eine Rechtfertigung der Regierungspolitik.
@BVerfG 3. Karlsruhe legt das Grundgesetz gegen seinen Wortlaut aus. Das Gericht gesteht zwar zu, dass das Grundgesetz Freiheitsbeschränkungen nur aufgrund einer Einzelfallentscheidung und nicht flächendeckend erlaubt („aufgrund eines Gesetzes“), ...
1. In #Karlsruhe sind morgen um 9.30 Uhr zwei Entscheidungen zu erwarten. In beiden Entscheidungen wir es um die „Bundesnotbremse“ gehen, um § 28b IfSG, der auf Initiative der Bundeskanzlerin im April 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. #Corona
2. § 28b IfSG, der nur bis Ende Juni 2021 in Kraft war, ordnete – je nach „Inzidenzwerten“ – bundesweit Beschränkungen und Schließungen automatisch an, ohne dass es noch einer Landesverordnung oder einer sonstigen Umsetzung bedurfte.
3. Ab einem „Inzidenzwert“ von 100 galt eine automatische nächtliche Ausgangssperre, und man durfte zuhause nur jeweils einen Besucher empfangen; ab einem „Inzidenzwert“ von 165 mussten alle Schulen schließen.
1. Déjà-vu: Der #Lockdown, den jetzt wieder viele mit starker Stimme fordern, würde auch dieses Mal den Schwachen viel mehr abverlangen als den Starken. #Corona
2. Ein #Lockdown trifft das #Kleingewerbe mehr als die großen Filialisten oder die Online-Riesen, die zu den Krisengewinnern zählen.
3. Ein #Lockdown trifft die Alleinerziehende in der kleinen Spandauer Wohnung mehr als das kinderlose Paar im Dachgeschoss am Prenzlauer Berg.
1. Jetzt online: #Corona im #Rechtsstaat, @PinG_Journal, mit Prof. Hans Peter Bull zu #Impfpflichten. Prof. Hans Peter Bull war von 1977 bis 1983 der erste Bundesdatenschutzbeauftragte und von 1988 bis 1995 Innenminister von Schleswig-Holstein. ping.podigee.io
@PinG_Journal 2. Für Bull ist eine Impfpflicht nur ein Thema von vielen, in denen ein entschlussfreudiges Parlament und eine tatkräftige Regierung in der Corona-Krise Entscheidungen treffen müssen. Dies sei beim Thema Impfpflicht nicht geschehen.
@PinG_Journal 3. Man habe sich frühzeitig und ohne Begründung darauf festgelegt, keine Impfpflicht – auch nicht für einzelne Berufsgruppen – einzuführen. Im Wahlkampf habe man sich nicht getraut, einen solchen Vorschlag auch nur zu diskutieren.