22. Verhandlungstag im Verfahren gegen #LinaE und andere am OLG DD. Erste Sitzung 2022. Geladen ist der Zeuge „Lulu“. Der Rechtsextreme hatte im Feb.
'20 in Dresden an einer rechtsextremen Demo teilgenommen und wurde auf dem Rückweg am Bhf Wurzen zusammengeschlagen. #dd0501
Als er Ende Dezember das letzte Mal vorgeladen war, behauptete er zunächst zum falschen Gerichtssaal gefahren zu sein. Später erklärte er dem Richter, er sei am richtigen Gebäude aus Angst umgekehrt, weil davor "von der Antifa" fotografiert worden sei.
Das Gericht sah diese Entschuldigung nicht als gerechtfertigt an, verhängte gegen ihn ein Ordnungsgeld von 100 Euro wegen unentschuldigtem Fehlen. Bevor er vernommen wird, geben die Verteidiger:innen div. Erklärungen nach §257 StPO zu Beweismitteln aus verg. Sitzungen ab. #dd0501
RA Aufurth gibt eine Erklärung zum Video aus dem RE 50 sowie der Person ab, die das LKA als Johann G. identifiziert hat. Weder deren Verhalten, noch deren Kleidung seien auffällig. Die Tatsache, dass der Mann ein Smartphone mitgeführt habe, sei das Gegenteil von "konspirativ".
Die Person "scheint schwer sitzen bleiben zu können", wie Aufurth erklärt. Für den Fall, dass es sich bei ihr tatsächlich um G. handele, zitiert er einen Bericht aus den Akten, dass dieser vom 10. bis 18. Lebensjahr eine ADS-Behandlung mit Medikamenten erhalten habe. #dd0501
G. habe die Behandlung auf eigenen Wunsch mit Erreichen der Volljährigkeit diese Behandlung abgebrochen. Womöglich bestünde dabei ein Zusammenhang zum Verhalten der gemeinten Person, welches überdies sonst nicht auffällig sei (geht zum WC, guckt mehrfach aus dem Fenster, etc.)...
Das Herausschauen der aus der Zugtür bei einem Halt, welcher von der #SokoLinx zunächst fehlerhaft für Wurzen angegeben wurde, sei tatsächlich in Kühren passiert. Das Geschehen lt. Aufurth daher falsch eingeordnet und fehlinterpretiert worden. #dd0501
Das Verhalten könne laut Aufurth keinen Beleg für Wissen zum nachfolgenden Angriff am Bhf in Wurzen darstellen. Er beantragt, dass entsprechende Videopassagen noch einmal gesichtet werden, die seine Ausführungen stützen sollen. #LinaE
RAin Belter nimmt Stellung zu Fotos der Hausdurchsuchung ihres Mandanten Lennart A. Bei einer Vielzahl von Gegenständen sei unklar warum sie fotografiert und konfisziert wurden. Der Dokumentation sei nicht zu entnehmen, ... #dd0501
… dass es von der #SokoLinx auch entlastende Ermittlungen gegen ihren Mandanten gab. Sie führt auf, dass bspw. frische Verletzungen im Gesicht ihres Mandanten nach der MEK-Stürmung der Wohnung zwar dokumentiert worden seien, ...
... allerdings gäbe es keinen Hinweis darauf, wie es zu diesen Verletzungen kam. Eine schwarze Wassersportweste sei zweifach abgelichtet worden, das dazugehörige Wakeboard habe es nicht auf ein Einzelbild geschafft. #dd0501
Zahlreiche Taschenrechner seien beschlagnahmt und noch nicht wieder herausgegeben worden. Dabei sei bekannt, dass der Angeklagte Mathematik-Student sei. Auch sei ein Drucker beschlagnahmt worden, der bis heute zurückgehalten werde.
Bei diesem Drucker handele es sich laut Belter, um ein ganz normales Arbeitsmittel. In Presseberichten stünde, dass ein Ausweis- und Dokumentendrucker beschlagnahmt worden sei. Er würde eine behördliche Kennzeichnung besitzen und damit seien bereits Probedrucke gemacht worden.
Tatsächlich handele es sich laut Belter um einen ausgemusterten, vom Umweltamt Peine abgeschriebenen Drucker und der auch von diesem verkauft worden sei. Der Probedruck sei ein Druck des eigenen Ausweises in schwarz-weiß. #dd0501 #LinaE
Eine nachträglich angebrachte Türsicherung sei durch die #SokoLinx dokumentiert worden, allerdings nicht die Tatsache, dass sie bereits bei der Wohnungsübernahme übernommen worden sei. Das hätte sich auch aus dem beschlagnahmten Mietvertrag des Angeklagten ergeben.
Für diese Dokumente habe es laut Belter keine ausreichende Beschlagnahme Verfügung nach § 110 StPO durch die Staatsanwaltschaften Meiningen und Leipzig gegeben, erklärt die Anwältin. Sie seien daher zu Unrecht von der #SokoLinx beschlagnahmt worden. #LinaE #dd0501
Schlüter-Staats möchte von Belter wissen, welche Rolle der Drucker für das Verfahren spiele: "Warum ist der Drucker relevant?" RA Werner erwidert, dass er in einer Verfügung der GBA erhoben worden sei. Der Vors. erklärt, dass dieser für das Verfahren unrelevant sei.
Das freue RA Werner, wenn das Gericht das ähnlich sehe, aber er verweist noch einmal auf GBA-Akten. Darauf schaltet sich GBAin Geilhorn ein: Zum Vorwurf, dass beschlagnahmten Sachen nicht herausgegeben worden seien, erklärt sie, dass ihr kein entsprechender Antrag bekannt sei.
"Zur Sache mit dem Drucker kann ich nur darauf hinweisen, dass am Anfang tatsächlich die Vermutung bestand", die sich im weiteren Verlauf aber nicht bestätigt habe. Deswegen habe auch nichts davon Einzug in die Beweisanträge und und die Anklage gefunden, erklärt Geilhorn. #dd0501
Eine entspr. Anordnung für die Beschlagnahmung von A.s Akten nach § 110 StPO finde sich an drei unterschiedl. Stellen der Unterlagen erklärt Geilhorn schließlich scharfzüngig. "Deswegen wäre es sehr gut, wenn man vorher in die Akte guckt, bevor man Vorwürfe gegen Polizei erhebt."
Belter widerspricht. Schlüter-Staats schaltet sich ein. Es geht hin und her. "Wie können sie sowas behaupten, wenn sich aus den Unterlagen das Gegenteil ergibt?", fragt er Belter mit erboster Stimme. #dd0501 #LinaE
Aus den Unterlagen ergebe sich, dass das AG Leipzig die Bescheinigung erst später erteilt habe, erwidert sie. Sichtlich erbost erklärt er sinngemäß, dass er das Gefühl habe Belter stelle so einen Antrag zum ersten Mal oder mache Propaganda. #dd0501
"Lassen sie uns doch weiter machen wie bisher und ich reg mich wieder ab", möchte er die Situation schließlich beruhigen, als er selber merkt, dass er mit seiner letzten Bemerkung über die Stränge geschlagen hat. #dd0501 #LinaE
RA Mucha erklärt schließlich für seinen Mandanten Jannis R., dass die in dessen WG dokumentierten Plakate für Connewitzer WGs "szenetypisch" seien, mit dem nötigen Augenzwinkern zu betrachten und keinesfalls gewaltverherrlichend seien. #LinaE
Er verweist u.a. auf den @LVZ-Artikel zur Achse Pjöngjang-Connewitz (Grüße an @desbam1). Auch sei sein Mandant durch beschlagnahmte Unterlagen als Mitarbeiter eines Security-Unternehmens gekennzeichnet gewesen und ... #LinaE
... bestimmte beschlagnahmte Gegenstände wie Sicherheitsweste und Protektorenhandschuhe seien gängige Ausrüstungsgegenstände "für Mitarbeiter von Security-Unternehmen".
Als Letzter gibt RA Werner noch eine Gegenvorstellung zum Gerichtsbeschluss vom 14. Verhandlungstag ab, dass die Verteidigung Beamte der #SokoLinx nicht mehr nach dem sog. "Modus operandi" fragen dürfe, weil dies nicht zielführend für die Aufklärung der Tatvorwürfe sei.
Er widerspricht der Beurteilung des Senats, dass Fragen zum "Modus operandi" nicht zur Wahrheitsfindung beitragen könnten. Die Verteidigung habe schon mehrfach hingeweisen, dass der GBA bzgl. des Tatvorwurfs der Kriminellen Veriningung bisher wenige Beweise vorgelegt habe. #LinaE
Weder deren genaues Gründungsdatum, noch deren beteiligte Personen seien bekannt. Stattdessen würden Einzelstraftaten zusammengeführt, deren verbindende Klammer dieser "Modus operandi" sei. Ein Begriff den die #SokoLinx in ihren Akten selber eingeführt habe. #dd0501
Für die Verteidigung sei es wichtig, zu wissen welchen Maßstab die LKA-Beamten angelegt haben, um zu diesem Werturteil zu kommen. Dafür reiche es sinngemäß nicht aus, dass das Gericht die Verteidigung versichere dieses #SokoLinx Werturteil unabhängig zu überprüfen. #LinaE
Die Verteidigung müsse sinngemäß auch die Gelegenheit haben Gegenargumente zu dem Maßstab vorzutragen, die zu diesem Werturteil geführt haben. "Hat polizei von Anfang an nur einen Fokus gehabt, oder mehrere Hypothesen verfolgt?", fragt Werner. #dd0501
Erstes könne zu einem sog. Pygmalion-effekt, einer sog. self fulfilling prophecy führen, wenn sich die Ermittlungen von Beginn an zu sehr an einer These ausrichten, erklärt Werner weiter.
Schlüter-Staats entgegnet, dass sich der Senat über diese Argumente schon Gedanken gemacht und sie in seine bisherige Bewertung einfließen habe. Unterm Strich könne man Werners Argumentation derzeit aber nicht folgen. Man werde aber auch zukünfitg weiter abwägen, sagt der Vors.
Als der Zeuge endlich den Zeugenstand betritt, ist über eine Stunde vergangen. Gibt er an in der JN zu sein und sich damals mit Ben H., Benjamin S. und Cedric Scholz in Wurzen verabredet hat, um gemeinsam nach Dresden zu fahren.
Auf mehrfache Nachfrage des Vors. erklärt, dass Enrico Böhm ihm nichts sage. "Laut Akte haben sie ihm am selben Abend (des Überfalls - Anm.) noch eine Audio-Datei geschickt. – "Ach, ja." - "Strengen sie bitte ihre Erinnerung an." - "Ja, jetzt machts klick." #dd0501
Der Vors. möchte vom Zeugen wissen, ob Böhm auch mit den Wurzenern verabredet war. "Lulu" verneint. Wie habe er dann mit Böhm Kontakt gehabt? "Über Threema, weil wir halt so gruppen haben, wo wir vernetzt sind." #dd0501 #LinaE
Der Vors. fragt ihn nochmal, ob er auch bei der JN ist – "Ja." - "Was vertreten die für eine Einstellung?" – "Wir wollen Deutschland verändern." Was bedeute das, will der Vors. wissen. "Muss ich dazu jetzt angaben machen?, fragt der Zeuge. "Ja", antwortet der Richter. #LinaE
Eine Antwort bleibt aus. "Sind das Leute, die mehr einen autoritären Staat haben wollen? Eine Monarchie?" - "Monarchie nicht", antwortet Lulu. "Gibt’s da welche, die Monarchisten sind?", hakt der Vors. nach. "Keine Ahnung" antwortet der Zeuge. #dd0501
"Sie kennen den H. doch. Der hat mal hier gesagt, dass er Monarchist sei. Überrascht sie das?", fragt Schlüter-Staats. "Keine Ahnung", antwortet der Zeuge wieder. "Überrascht sie das?", fragt der Vors. mit Nachdruck. – "Ja." – "Ja, mich hat das auch überrascht" kommentiert er.
Zum Tatverlauf bestätigt er größtenteils das, was die anderen Zeugen bereits berichtet hatten: Kurz nach dem Ausstieg in Wurzen gehen die Männer in Richtung der Unterführung. Eigentlich wollten sie direkt zu Netto, entschieden sich dann aber dafür den ältereren "Matscher" ...
... noch ein Stück zu begleiten. An der zur Unterführung kommen auf einmal maskierte, dunkel gekleidete Personen um die Ecke gerannt. "Lulu" ist relativ weit vorne und kriegt zwei Schläge direkt ins Gesicht. "Wahrscheinlich mit meinem Teli", wie er angibt. #dd0501 #LinaE
Er kann sich nicht mehr daran erinnern, dass ihn jemand angesprungen habe, vermutet das aber, weil er ja "direkt umgefallen" sei. Auf dem Bauch liegend habe er den die Hände über seinen Kopf gehalten, ehe einer der Angreifer zu ihm gesagt habe "Lulu, das ist deine Rache."
Diese Person sei es dann auch gewesen, die seine schwarz-weiß-rote Fahne aufgehoben und mitgenommen habe. Eine weitere Person habe an der Unterführung habe dann "Rückzug" geschrien, woraufhin sich alle Angreifer zurückgezogen haben. Diesen Moment Lulu genutzt, um wegzurennen.
Richtung Netto. "Ich bin wirklich gerannt." Auf dem Weg dahin sei ihm ein rotes Auto aufgefallen, dass mit schneller Geschwindigkeit an ihm vorbei gefahren sei: "Das ist wirklich an mir vorbei gepfeffert." Heute könne er sich nur noch daran erinnern, dass hell rot gewesen sei.
In einer früheren Vernehmung sprach er von einem roten Ford Kombi in dem schwarzgekleidete Personen gesessen haben und das am Netto vorbei in die B6 Richtung Kühren/Oschatz abgebogen sei.
RA Zünbül beginnt mit der Befragung durch die Verteidigung. Er will vom Zeugen weitere Details wissen, wie Scholz die Abreise der Gruppe aus Dresden geplant hat. Scholz habe der Gruppe gesagt, dass sie nach der Demo den ersten Zug zurück nach Leipzig nehmen sollten.
Dort sollten sie in den ersten Waggon einsteigen. Auf Nachfrage von Zünbül erklärt er ebenfalls, dass Scholz in der Threema-Gruppe die Idee gehabt habe nach Dresden zu fahren, und alles weitere organisiert habe. #dd0501 #LinaE
"Wer bestimmt, wer in diese Gruppe kommt? Was sind die Modalitäten", möchte Zünbül wissen. "Man muss JN-Mitglied sein" – Mit Ausweis?" – "Kann man so sagen." – "Ja oder nein?" – "Ja." - "Warum ist Herr Böhm dann dort? Der ist doch auch aus JN-Alter raus?"
Es stellt sich heraus, dass in der Gruppe nicht nur zehn bis fünfzehn Personen, sondern eher 20 Personen waren, die aus dem JN und NPD Spektrum kamen. Cedric scholz hat die Einladungslinks dazu verteilt. Ob die Gruppe noch bestehe, wisse Lulu nicht.
Schlüter-Staats klinkt sich ein: "Threema ist Messengerdienst?" - "Ja." Darauf erklärt der Vors. dass die Audio von Lulu, auf Böhms Iphone von Whatsapp stamme. "Vielleicht denken sie in der Pause nochmal nach, welche Kontakte sie zum Böhm hatten", gibt der Vors. ihm mit.
Nach der Pause wird Lulu zu seiner Sozialisation in Wurzen befragt. Dort sei er 15 Jahre Teil der örtlichen Punkerszene gewesen, die sich im Musikkeller des Kulturzentrums D5 getroffen habe. Er habe sich immer mehr von der Szene entfernt, weil nicht so politlisch sein wollte.
Schließlich habe er sich 2018 vom D5 distanziert. Er habe sich anders als die anderen "nicht zur Antifa hingezogen gefühlt". Weil der Angreifer seinen Spitznamen Lulu aussprach, spekulierte er schon damals, dass es sich bei den Angreifern um Leute aus seinem ehemaligen Umfeld ...
... im D5 handeln könne. Er wird lange zu möglichen Personen aus diesem Umfeld befragt, die er damals schon verdächtigt habe. RA Werner möchte schließlich wissen, ob er nach seiner Distanzierung noch einmal im D5 war. Er verneint.
Werner führt auf, dass er 2018 wg eines Angriffs auf das D5 von der Polizei schon einmal als Zeuge und möglicher Täter vorgeladen worden sei. Lulu bestätigt das. Ihm sei der Angriff damals "in die Schuhe geschoben worden". Was aus dem Verfahren geworden ist, wisse er aber nicht.
RA Zünbül befragt den Zeugen noch einmal zu seiner Punker-Vergangenheit. 2012 fing der heute 27-Jährige an in einer Schlagzeug in Punkband zu spielen. 2014 war damit aber Schluss. "Und dann entschieden, dass sie sich Nationalist werden?", fragt Zünbül.
RA Hannig, der nach der Mittagspause in die Verhandlung gekommen ist, ruft herein: "Man muss sich keine Worte in den Mund legen lassen." Das sei eine Unterstellung. "Dafür ist es leider ein bisschen zu spät" entgegnet Zünbül.
Hannig sollte sich vielleicht auch bisschen informieren was zuvor passiert sei, erklärt Zünbül weiter. Der Vors. pflichtet ihm bei: "Wenn man so spät kommt, dann ist der halbe Film schon rum." Hannig bleibt nichts übrig, als sich bei Zünbül zu entschuldigen. #dd0501 #LinaE
Auf Zünbüls Frage antwortet Lulu, dass er sich als "Patriot" bezeichnen würde. Später fragt RA Mucha den Zeugen nach Ermittlungs- und Strafverfahren, die bisher gegen ihn geführt. Nach anfänglicher Weigerung, kommt heraus, dass schon mehrere Strafverfahren gg. ihn geführt worden.
Wegen "Beamtenbeleidigung und wegen der Corona-Maßnahmen, habe ich da mal ein bisschen verstoßen", erklärt der Mann. Auch wegen Besitzes illegaler Feuerwerkskörper und Sachbeschädigung wurde er bereits verurteilt. #dd0501 #LinaE
Der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz auf einem "Corona-Spaziergang" war 2020. Kurios wird es, als er erzählt, dass er sogar schon einmal von Rechten vor der Haustür verprügelt wurde, als er noch Punker war, und damals auch Strafanzeige gestellt hatte, ...
... "aber das waren eher so Drogenleute", erklärt er weiter. RA Aufurth hält ihm noch einen Ausschnitt aus den Überwachungsvideos des RE 50 vor. Darin ist zu sehen, wie die JN-Gruppe, die in Wurzen ausgestiegen ist, kurz davor noch einmal kollektiv von Böhm angesprochen wird.
Lulu erklärt dazu, dass Böhm ihnen den Auftrag gegeben hatte, beim Ausstieg noch einmal zu schauen, ob im Zug noch weitere Linke sitzen würden: "Wir sollten gucken, ob noch Linke im Zug sind und Meldung machen." #dd0501 #LinaE
Mit dieser Aussage ist seine Vernehmung de facto beendet und er wird wenig später aus dem Zeugenstand entlassen. Zum Schluss des Prozesstages gibt GBAin Geilhorn insgesamt noch Erklärungen zu fünf Anträgen der Verteidigung ab, die in vorherigen Verhandlungen gestellt worden.
Erwartbar lehnt sie die div. in der Verhandlung vom 8. Dez gestellten Anträge ab, weil die sinngemäß keinen relevanten Beweischarakter haben oder zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen würden. Der 22. Verhandlungstag im Verfahren gg #LinaE und andere ist so beendet. #dd0501
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