Die "Impfunfähigkeitsbescheinigungen" des Dr. Sönnichsen.
Gemeinsam mit @rosalyon berichte ich heute in der #zib2 über die Zertifikate, die Andreas Sönnichsen gemeinsam mit einer deutschen Firma online zum Kauf anbietet.
Sönnichsen wurde von der Meduni Wien mit März 2022 gekündigt, er ist dienstfrei gestellt. (profil.at/wissenschaft/k…) Zuletzt trat er mit FPÖ-Chef Kickl (orf.at/stories/324101…) und auf der Anti-Impfpflicht Demonstration auf.
Das Procedere für die Bescheinigung ist kurz und knapp: Nachdem die User 20 Euro bezahlt und sich ein 12 minütiges impfskeptisches Video angesehen haben, wird ihnen nur eine Frage gestellt. Diese:
Es findet keine Identitätsfeststellung statt, die Personalia werden nicht kontrolliert, außer der Adresse, der E-Mail, dem Geburtsdatum und der Sozialversicherungsnummer müssen keine weiteren Angaben gemacht werden.
Danach erhalten die User drei Dokumente die möglichst offiziell klingen, deren tatsächliche Wirkkraft, na sagen wir, umstritten ist. Die "Impfunfähigkeitsbescheinigung", ein "Privatgutachten" und einen Brief an einen Allergologen. Explizit um 2G/3G Regeln zu umgehen.
Sönnichsen selbst sagt, er stelle nur ein "vorläufiges" Gutachten aus, bis ein Allergologe eine Allergie abgeklärt habe. Das Gesundheitsministerium und die Ärztekammer prüfen nach den #zib2 Recherchen nun standesrechtliche Konsequenzen.
Das Ministerium heute: "Eine erste Einschätzung ergibt, dass diese Art des Vorgehens schon allein aus fachlicher Sicht nicht begründbar ist, da eine solche Untersuchung keine Voraussetzung für eine Impfung ist." Allergiefrei zu sein muss vor der Impfung nicht nachgewiesen werden.
Als Ausnahmebestätigung von der Impfpflicht kann die Bestätigung nicht gelten, dazu sind Internisten wie Sönnichsen nicht befugt.
Sönnichsen, der in der in Österreich als Arzt "berufsberechtigt" ist, wie das heißt, kann aber Bescheinigungen ausstellen, die 2G und 3G Regeln umgehen, für Menschen die nicht geimpft werden können. Das kann jeder Arzt.
Das heißt aber nicht zwingend, dass diese "Gutachten", die auf der Beantwortung nur einer Frage online fußen, auch gültig sind. Sowohl Gesundheitsminsiterium als auch Ärztekammer bezweifeln und prüfen das zur Zeit. Siehe oben.
Auch offen: Haftungsfragen. Wenn jemand einen Ort mit der Bescheinigung betritt, obwohl er nicht sicher allergisch auf eine Impfung wäre und dort jemand ansteckt, könnte die Person haftbar gemacht werden.
Sönnichsen und seine Partner versprechen im Begleitbrief auch gar keine behördenkonforme Lösung, sondern sprechen davon, dass diese "weitgehend akzeptiert" werden würden. Im Gespräch heute spricht Sönnichsen von 90% Akzptanz der Bescheinigung.
Die Seite für Impfunfähigkeit per Mausklick wird gemeinsam mit deutschen Partnern betrieben. Sönnichsen und der Geschäftsführer der Firma engagier(t)en sich bei der Partei "Die Basis" in D, vergleichbar mit der "MfG". ARD-Kollege @WRohwedder berichtet: tagesschau.de/investigativ/i…
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Gestern hat das Finanzministerium den Bericht der internen Revision zu den Beinschab-Studien und der Inseraten-Affäre präsentiert. @ukschmid und ich haben für die #zib2 berichtet (tvthek.orf.at/profile/ZIB-2/…).
Der Bericht hat es in sich, tauchen Sie mit mir ein.
Untersucht wurde die Abteilung 'GS/KO' - Die Kommunikationsabteilung des Hauses, die interne Revision hat keine Zeugen vernommen, sondern nur Akten geprüft. Die Vorwürfe, die die WKStA, vor allem auf Basis veröffentlichter Daten und SMS erhoben hat, wurden bestätigt.
Seit 2015 Thomas Schmid Generalsekretär wurde, ist das Budget für Öffentlichkeitsarbeit förmlich explodiert. Von 2,84 auf 13,22 Mio. Euro 2020. Die interne Revision fand keine Hinweise auf "jahresbezogene Planungsdaten"
Die Regierung kündigt an, die Auszahlung von Corona Hilfen an die Einhaltung von Corona Maßnahmen zu knüpfen. Das ist keine neue Idee, seit Wochen wird daran im BMF gearbeitet. Verordnungsentwürfe der letzten Wochen zeigten bereits erste Fassungen. /thread/
Damals war die Grenze „keine insgesamt den Betrag von EUR 1.800 übersteigende Geldstrafe oder Geldstrafen“ nach dem Covid-Maßnahmengesetz. Ab dann sollte es, in dem Entwurf aus dem November keine Corona-Hilfen mehr geben.
Die COFAG (die die Hilfen für das BMF abwickelt) wird dazu auch die Daten jener Unternehmen vom Gesundheitsminister bekommen müssen, gegen die Geldstrafen verhängt wurden. Unternehmen die nicht kontrollieren, riskieren künftig deutlich mehr als nur eine Geldstrafe.
Der Lockdown kommt. Ich habe den ersten Verordnungsentwurf. Die 10 wichtigsten Punkte
1. Ausgangsbeschränkungen: Aus den bekannten neun Gründen darf man raus. Lebensmitteleinkauf, Apotheke, Behördenwege und private Treffen mit max. einer Person aus einem anderen Haushalt.
2. Handel: Der Handel sperrt zu, außer:
3. Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten im Innenbereich. Es kommt explizit kein Mindestabstand, der Babyelefant bleibt in der Mottenkiste. 3G am Arbeitsplatz bleibt.
Immunität und Kurz, ein komplexes Thema, aber die Möglichkeiten der ÖVP eine behördliche Verfolgung hinauszuzögern - sie bestreitet das vorzuhaben -sind limitiert. Lassen Sie mich erklären.
Die WKStA hat selbst die Aufhebung der Immunität beantragt, da nicht ausgeschlossen ist, dass die Tat nicht auch in jene Zeit fällt, in der Sebastian Kurz Abgeordneter war.
Beim früheren Staatssekretär Hubert Fuchs etwa wurde die Auslieferung nie beantragt, da Fuchs zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt kein Abgeordneter war. Fuchs selbst hätte den Immunitätsausschuss damit befassen können, hat das aber nicht gemacht.
Um 13 Uhr wird Alexander Schallenberg angelobt (live ORF2). Danach wird er nicht mehr das Kreisky-Zimmer im BKA beziehen, sondern in das Kanzlerbüro von Schüssel, Gusenbauer, Faymann und Kern einziehen, wie mir bestätigt wurde
Sebastian Kurz bezieht unterdessen sein neues Büro, das -so hört man - nicht im Parlamentsklub sein wird, sondern in der ÖVP-Zentrale in der Wiener Lichtenfelsgasse.
Heute Abend wird dann der ÖVP Klub Sebastian Kurz zum neuen Klubobmann wählen. Sebastian Kurz ist zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht einmal Abgeordneter, das wird er erst morgen um 10 Uhr.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mir, bei der Veröffentlichung der COVID-Hilfen durch das Finanzministerium, teilweise Recht gegeben.
Aber, das klingt besser als es ist. Schnallen Sie sich an, das wird etwas länger.
Im Sommer 2020 habe ich bei Arbeits- und Finanzministerium die Namen der Empfängerfirmen von COVID-Hilfen beantragt sowie die jeweiligen Fördersummen. Bei der Kurzarbeit hat das BVwG mir vollständig recht gegeben. Ausführlich habe ich das hier beschrieben: martinthuer.at/2021/02/known-…
Nun gibt es ein Erkenntnis beim anderen Teil der COVID-Hilfen, jenen des BMF. Das Gericht hält fest:
Das BMF hätte mir sofort die Auskunft geben müssen, welche Firmen Hilfen erhalten haben UND über der - von der EU -gezogenen Grenze von 100.000 Euro sind.