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Feb 3 58 tweets 15 min read
31. Verhandlungstag in Dresden am OLG gegen #LinaE und weitere. #dd0302 Geladen ist erneut die Sachverständige zur DNA-Analyse, die schon einmal geladen war. Zunächst nimmt allerdings die GBA in Form von Frau Geilhorn noch einmal Stellung zum gestrigen Vorwurf, ...
... dass der silberne VW in Eisenach ohne Durchsuchungsbefehl untersucht worden sei. Geilhorn sagt sinngemäß, dass der PKW zum Zeitpunkt der Durchsuchung bereits "förmlich beschlagnahmt" war und deswegen kein weiterer Durchsuchungsbeschluss notwendig gewesen sei. #dd0302
Das Ansinnen der Verteidigung gehe demnach fehl. Schlüter-Staats erklärt, dass der Senat dieser Argumentation wohl folgen werde, der Gerichtsbeschluss aber noch getroffen werden müsse.
Der Vors. fragt die Sachverständige zunächst zu einer Wahrscheinlichkeit, die sie das letzte Mal genannt hatte. Es ging im Fall Böhm um die Frage, wie hoch die "Ausschlusswahrscheinlichkeit" dafür ist, dass die DNA einer Tatverdächtigen ...
... nach dem Zufallsprinzip mit DNA aus der europäischen Gesamtbevölkerung übereinstimmt. "1:13 Millionen" war damals die Antwort. Das soll sinnngemäß heißen, dass nur jede 13 millionste Person dieselben DNA-Merkmale vorweist. Bei der Tatverdächtigen ist mutmaßl. #LinaE gemeint.
Die Sachverständige erklärt auf Nachfrage des Vors., dass diese Größe nur eine standardisierte Berechnung sei, und eigentlich nicht für das Gutachten herangezogen wird, weil weder der Tatzusammenhang, noch berücksichtigt wird, ob auch Merkmale von Geschädigten enthalten sind.
"Warum geben sie das in ihrem Gutachten nicht an?" – "Weil die Qualität der Spur, Signalstärke ebenso wenig wie ein Tatverdächtiger nicht berücksichtigt werden. Deswegen bevorzugen wir die qualitative Beschreibung", die Signalstärken und andere Merkmale stärker berücksichtige.
Man nutze diese Berechnung, um Spuren "eine gewisse Wertung", um Mischspuren nicht überzubewerten, wie die Frau erklärt. Denn manchmal würden diese "überschätzt", oder "unterschätzt". "Aber es gibt Ihnen eine Idee, um eine Wahrscheinlichkeit zu erhalten", erklärt sie weiter.
Beisitzer Andreae stellt Nachfragen zur absoluten Menge DNA-Material, die aus der Spur zur Verfügung stellen. Die Antwort verwirrt RA Aufurth, weswegen die Frau noch einmal präzisiert: "Für diese spezielle Probe haben wir 100 Mikroliter DNA-Isolat erhalten." #dd0302
Das seien 0,01687 Nanogramm pro Mikroliter. Die absolute DNA-Menge von 1,687 Nanogramm.
Insgesamt wurden 17 Mikroliter in die PCR-Tests eingesetzt. Als die Nachfragen des Senats beendet sind, fragt RA Aufurth, ob die Gutachterin sich nach der letzten Befragung ... #dd0302
... mit der "Degradation" (darunter versteht man den Abbau von Körper- oder Zellstrukturen bzw. die Zersetzung von Molekülen) an einer der Spuren befasst hat. "Nein, das habe ich mir nicht angeschaut", erklärt die Frau. Aufurth nimmt Bezug zu den Schaublättern und Tabellen, ...
... die den Verfahrensbeteiligten vorliegen. Die Gutachterin erklärt, dass es auf den Schaubildern bestimmte "Marker" gäbe und was diese bedeuten. Aufurth fragt nach was bestimmte "Peaks" (Ausschläge auf der Skala) bedeuten. Die Gutachterin erklärt ihm bestimmte Konstellationen,
... die für "Inhibition" sprechen könnten. Aufurths Nachfragen gehen weiter. Er legt ihr schließlich ein Blatt mit einer Excel-Tabelle auf den Tisch. Darin habe er verschiedene Werte aus den DNA-Tests aufgelistet und entsprechend angeordnet, um seine These zu unterstützen.
Er fragt die Sachverständige, ob die Werte, die er aufgelistet habe, ein Zeichen für Degradation seien. "Ich sehe den Abfall den sie meinen, kann das aber nicht so pauschal beantworten", antwortet sie. #dd0302 #LinaE
Aufurth stellt weitere Nachfragen, die sich auf die Qualität der DNA-Spur beziehen. Die Sachverständige sagt schließlich: "Sicher kann ich eine Degradation auf die Gesamtspur nicht ausschließen." #dd0302
Aufurth wendet sich der Frage nach dem Anteil der DNA-Merkmale von Einzelpersonen in der vorhandenen Mischspur zu: "Wenn sie eine Mischspur haben und unterschiedliche Peakhöhen und mögliche Spurverursacher in Betracht ziehen, ...
... was nehmen sie als Maßstab dafür, dass sie sagen, die 'Person ist möglicherweise stärker oder weniger stark enthalten'?" Dafür gäbe es keine feste Werte, es komme stattdessen "auf die Gesamtschau an", erklärt die Frau.
Aufurth stellt weitere Nachfragen, die auf ein Verhältnis von DNA-Material der verschiedenen Personen abzielen. Die Gutachterin kann keine Aussage dazu treffen. Der Vors. fragt ebenfalls nach: "Kann man ein Verhältnis abschätzen, ... #LinaE
... wenn von dem einen so viel da ist, wie viel dann von dem anderen drin ist?" - "Ich würde das nicht berechnen aufgrund der Komplexität der Mischspur", erklärt die Sachverständige. GBAin Geilhorn stellt nach einer Weile eine Nachfrage zur Degradation.
Die Gutachterin habe gesagt, dass sie Degradation nicht ausschließen kann. "Gibt es umgekehrt Anzeichen dafür, dass es hier eine degradierte Spur ist?" - "Ohne speziell auf die RFU-Werte zu schauen, ist das für mich keine degradierte Spur", da sie überall hohe Peaks vorweise.
Der Vors. will von der Sachverständigen Möglichkeiten für Degradation. Sie antwortet, dass diese zahlreich sein können, wenn frei liegende DNA wiedrigen äußeren Einflüssen, wie hohen Temperaturen oder Feuchtigkeit ausgesetzt ist.
Der Vors. fragt die Gutachterin, ob die DNA so wie sie auf der Tüte unter einem PKW am Böhm-Tatort gefunden wurde, erhöhter Degradation ausgesetzt sein könnte. RA Zünbül beanstandet die Frage als suggestiv, da die Gutachterin seiner Sicht nach eine Antwort auf eine Frage...
... geben solle, deren Rahmenbedingungen sie nicht nur nicht beurteilen könne, sondern die noch nicht einmal in der Verhandlung geklärt worden seien. Die Diskussion geht weiter, die Gutachterin wird erneut gefragt, ob sie die Spur als degradiert einschätzt.
Sie antwortet, dass sie die Spur als wenig degradiert einschätze, auch wenn sie das grundsätzlich nicht ausschließen könne. Die Diskussion geht weiter. Zum ersten Mal meldet sich daraufhin der Angeklagte Lennart A. im Prozess zu Wort. #dd0302 #LinaE
Er ist Mathematik-Student und will von der Gutachterin etwas zur Berechnungsformel wissen, mit der die Wahrscheinlichkeit wissen, mit der eingangs der Wert ermittelt wurde, mit dem die gefundene DNA mit der DNA von #LinaE übereinstimmt.
"Die mathematischen Grundlagen kann ich ihnen gar nicht darlegen", erklärt die Frau. A. stellt weitere Nachfragen und will von ihr wissen, wie die biologische Erkenntnis aus den von ihr geschilderten Erkenntnissen sei. #dd0302
Sie erklärt ihm sinngemäß, dass bei der Vererbung von Merkmalen noch einmal andere Mechanismen, als jene, die lediglich auf mathematischen Rechnungen bestehen. A. fragt weiter nach, weil er die Berechnungsgrundlage gerne nachvollziehen würde.
Die Gutachterin antwortet ihm, dass sie sich auf die standardisierten Rechnungen der Software "Qualitype" verlasse. "Die stellen uns die Software zur Verfügung." - "Ja, aber was ist die mathematisch-biologische Erkenntnis dahinter?"
Die Diskussion kann letztlich offenbar nicht A.s Fragen zufriedenstellend klären. RA Nießing stellt weitere Nachfragen: "Letztlich sagt auch eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit nur aus, dass die DNA einer bestimmten Person an einem bestimmten Ort gefunden wurde, oder?" – "Richtig."
Auf Nachfragen Nießings erklärt die Gutachterin, dass DNA auch durch Berührung übertragen werden könnte. "Was ist Kontamination?" – "In unserer DNA-analystischen Bearbeitung reden wir von einer Kontamination, wenn an einer urspr. Spur DNA-Fremdmaterial angetragen wurde."
Könne man ausschließen, dass so etwas bei der Analyse passiere, will Nießing wissen. Dafür haben sie Standards, die das minimieren würden, erklärt die Frau. Sie zählt verschiedene Maßnahmen auf. Nießing stellt dazu Nachfragen. #dd0302 #LinaE
Schließlich kommt er auf das "Phantom von Heilbronn" zu sprechen und die Gutachterin erklärt noch einmal, was in jenem Fall damals das Problem war. Nießing will wissen, wie oft im LKA-Labor Kontamination auftrete. "Vielleicht einmal im Monat bei den technischen Assistenten."
Nießing stellt Nachfragen dazu, weswegen die Sachverständige Qualitätssicherungs- und Schutzmaßnahmen aufzählt, die im Fall einer möglichen Kontamination dafür sorgen sollen, dass diese auch erkannt wird.
"Gibt es noch andere Kontaminationen, die Ihnen in den letzten Jahren wiederfahren sind?" – "Bei uns wird nicht nur ein Delikt bearbeitet", erklärt sie. Oft seien mehrere Deilkte parallel. #LinaE
Die Gutachterin erklärt: "Aufgrund der zeitlichen Nähe der spuren, kann es sein, dass es Kontaminationen zwischen zwei Vorgängen kommen kann." Z.B. sei vergangenes Jahr Blut einer Getöteten in einem anderen Vorgang aufgetaucht. Interne Kontrollen hätten dann "Alarm geschlagen."
Nießing erklärt, dass es sich dabei um das
Tötungsdelikt einer Obdachlosen ("Nicky") vom Leipzig März 2020 in Leipzig und um einen Mordfall in Großenhain (vom Dresdner Boulevard als "Mordkomplott von Großenhain" tituliert) handele. Die Gutachterin bestätigt dies.
Demzufolge seien Blutspuren der getöteten "Nicky" aus Leipzig auf Tatmitteln im Fall Großenhain gefunden worden. Nießing hält der Sachverständigen vor, dass eine Kontamination aus demselben Delikt dem Labor womöglich nie auffallen würde.
Geilhorn beanstandet schließlich Nießings Fragen, weil sie auf einen Fall abzielen, der nicht verhandelt wird und dem Rest das Wissen darüber fehle, Nießing der Sachverständigen Worte in den Mund legen würde. Die Situation schaukelt sich kurz wieder hoch, beruhigt sich dann aber.
Festzuhalten ist aber die Aussage der Gutachterin: "Prinzipiell kann ich zu 100 Prozent eine Subkontamination in der laborarbeit nicht ausschließen. Ich kann nur sagen, dass unsere Prozesse so standardisiert sind, dass Kontaminationen ausgeschlossen werden sollen." #dd0302 #LinaE
RA Zünbül fragt die Sachverständige nochmal zu Übertragungen von DNA. Die Sachverständige hält fest, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen im Labor gearbeitet habe, aber keine Aussage darüber treffen könne, wie mit der Spur umgegangen wurde, bevor sie zu ihnen gekommen ist.
Das beinhalte auch die Frage danach, wie die DNA an die Plastiktüte gekommen sei: "Das kann ich nicht prüfen, jedenfalls nicht vor unserer Bearbeitungszeit." RA Aufurth und RAin Belter schließen noch weitere Nachfragen an die Gutachterin an, ...
... z.B. dazu, ob man bei der Berechnung der Wahrscheinlichkeit von einer deutschen oder eine europäischen Grundgesamtheit ausgehen soll (dies beeinflusse das Ergebnis mutmaßlich sehr), ... #dd0302 #LinaE
... aber die Gutachterin wird schließlich sichtlich erschöpft entlassen, damit ein weiterer Polizeizeuge gehört werden kann. Bevor das passiert, werden noch weitere Akten eingeführt, die u.a. Bilder zeigen, die u.a. Johann G. am 13.12./14.12. zeigen sollen.
Der mutmaßliche Verlobte von #LinaE sei damals wohl im Jagdbergtunnel bei Jena geblitzt wurden. Zu sehen ist ebenso ein weiterer Tatverdächtiger. Ein gebürtiger Franke, der später in Berlin lebte und bereits wg. mehrerer Politidelikte festgenommen/verurteilt wurde.
Schließlich kommt zum dritten Mal ein Beamter der #SokoLinx um über die Stimmidentifizierung von Johann G. durch Justizbedienstete der JVA Castrop-Rauxel zu referieren, wo G. mehrere Monate einsaß.
Der Beamte erklärt, dass er den Angeklagten Jannis R. auf Audioaufnahmen aus der Innenraumüberwachung eines PKW erkannt habe u.a. ... #LinaE
... weil dieser darin mehrfach "Jannis" genannt wurde, der Beschuldigte anders als die anderen, einen leichten sächsischen Dialekt habe (no shame in that) und er sich an seine Stimme erinnert habe, als er in seiner Wohnung mit durchsucht habe.
Bei der anderen Person, die er auf den Aufnahmen identifizieren sollte, handelte es sich mutmaßl. um Johann G. Dafür entschied sich der #SokoLinx Beamte bei der JVA Castrop-Rauxel nach Justizbediensten zu fragen, die mit G. zu tun hatten. #LinaE
Denn zwischen dem Zeitpunkt der Erstellung der Aufnahme und der Entlassung sei damals noch nicht nicht so viel vergangen, wie der Beamte erklärt. Auf Nachfragen des Vors. berichtet er darüber, wie er Kontakt zur JVA aufgenommen habe.
"Wir mussten erstmal schauen, wer mit G. beschäftigt war und ob diese Personen sich zutrauen würden, seine Stimme wiederzuerkennen." Er erklärt auch: "Wenn wir den Weg auf uns nehmen, macht es wenig Sinn, da blind hinzufahren."
Der #SokoLinx Beamte erklärt, dass er den Justizbediensteten möglichst unbefangen die Tonkonserven vorspielen wollte, erklärt aber im nächsten Satz: "Na klar, wir haben von vornherein über den Namen von Herrn G. gesprochen." Schließlich habe man nur Leute sprechen wollen, ...
... die auch schon einmal mit G. zu tun gehabt haben. Es sei den drei Justizbediensteten klar gewesen, dass sie die Stimme von G. identifizieren sollten. Der #SokoLinx Beamte erklärt weiter, wie die Befragungen dann abgelaufen seien. Schließlich befragt ihn RA von Klinggräff.
Der Beamte hatte im Vorfeld keinerlei Schulung zur Stimmidentifizierung, hatte sich auch nicht selber weiter gebildet, sondern einfach nach "bestem Wissen" agiert, "um unbefangen" zu sein. Letztere Aussage sorgt für hörbare Lacher im Publikum, sehr zum Missfallen von Geilhorn.
Von Klinggräff nimmt die durchgeführte Befragung und den Beamten buchstäblich Satz für Satz auseinander und macht keinen Hehl daraus, dass er die ganze Methode, den Befragten schon im Vorfeld zu sagen, wessen Stimme sie identifizieren sollen, für höchst zweifelhaft. #dd0302
Zwischenzeitlich geraten von Klinggräff und Schlüter-Staats wieder aneinander, als der Vors. in die Befragung des Verteidigers redet und dieser sofort fragt, ob sein Gegenüber eine Frage beanstande. Als der Vors. bejaht, fordert von Klinggräff umgehend Gerichtsbeschluss.
Man merkt, dass die Nerven auf allen Seiten maßlos strapaziert sind. Als sich ein ähnliches Szenario in leicht veränderter Form bei der Befragung durch RA Nießing noch einmal wiederholt, entscheidet sich der Vors. schließlich die Verhandlung zu unterbrechen.
Der #SokoLinx Beamte verlässt den Saal durch, merklich angefressen durch die Befragung. Damit endet der 31. Verhandlungstag im Prozess gegen #LinaE und weitere vor dem OLG Dresden #dd0302 kurz nach 17 Uhr. Zurück ins Funkhaus.
Vielen Dank an alle, die meine Arbeit bis jetzt unterstützt und mich auf einen Kaffee eingeladen haben. Ein kleiner Schnaps war womöglich auch schon dabei. Much appreciated!🍻➡️

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