26. Verhandlungstag im Verfahren gegen #LinaE und weitere vor dem OLG Dresden #dd1901. Geladen sind dieses Mal mehrere Sachverständige zum Thema DNA-Auswertung. Der erste Zeuge war bereits im vergangenen Jahr geladen. Er soll Auskunft über DNA-Spuren geben, ...
... die nachdem Überfall auf Enrico Böhm an einer Plastiktüte gesichert wurden. Generell sind Vortrag und Diskussion von sehr viel Fachlichkeit und entsprechenden Verständnisfragen sowohl vom Gericht, als auch der Verteidigung geprägt. #dd1901
Der Gutachter ist scheinbar etwas in seiner Fachlichkeit gefangen und hat Probleme dem fragenden Senat immer hilfreiche Antworten zu geben. Für das aus in diesem Fall aus Laien bestehenden Publikum, ohne Akteneinsicht, dürfte sich der Vortrag noch schwieriger gestalten. #dd1901
Anders als sonst, werde ich mich darauf beschränken, die Erkenntnisse aus dem ersten Teil des Tages so wie ich sie verstanden habe, zusammen zu fassen. Es gibt zwei DNA Spuren von der Plastiktüte. Eine ist eine relativ gute Spur, ... #dd1901#LinaE
... die mit hoher Wahrscheinlichkeit einem Tatverdächtigen zugeordnet werden kann, der meines Wissens nach nicht im Verfahren auf der Anklagebank sitzt. Die andere DNA-Spur ist eine Mischspur. Der Gutachter hat dort DNA-Material von mehreren Personen nachweisen können. #dd1901
Aufgrund der schlechten Qualität dieser Spur, kann er aber keine gesicherten Angaben dazu machen, von wie vielen Personen genau. Er schätzt, dass es aufgrund seiner Gesamtschau am ehesten "drei bis vier" gewesen sein dürften, ... #LinaE
... gibt auf Nachfrage von RAin Belter und später des Vors. und Richter Andreae, an, dass es theoretisch auch fünf Personen gewesen sein könnten. "Ich will fünf Personen nicht ausschließen." Es könnten sogar sechs sein.
Aber die Anzahl der Verursacher könne man aufgrund der mangelnden Qualität nicht genau festlegen. Nach der Mittagspause stellt Richter Andreae noch einmal etliche Nachfragen zu den vorherigen Ausführungen des Gutachters, zu Methodik, Bewertung und daraus zu ziehenden Schlüssen.
Der Erkenntnisgewinn unterscheidet sich größtenteils nicht von den Sachen, die ich bereits niedergeschrieben habe. #dd1901#LinaE
RA von Klinggräff fragt den Sachverständigen bezüglich zweier Gutachten: "Lag ihnen da eine Bestimmung der Spurenarten vor? Waren das Hautschuppen, Speichel oder etwas anderes?" - "Ich wusste, dass es sich vermutlich um Hautkontaktspuren handelt." Sicher ist er sich nicht, ...
... aber wenn keine gesonderten Tests durchgeführt worden, hätten Hautpartikel sinngemäß die größte Wahrscheinlichkeit als DNA-Material verwendet worden zu sein. #dd1901#LinaE
RA von Klinggräff möchte vom Gutachter wissen, ob er im Zusammenhang mit der Erstellung des Gutachtens auch Aussagen darüber treffen könne, wie der Spur-Träger (die Plastiktüte) gesichert wurde. Der Mann verweist auf das Protokoll. #dd1901
"Haben Sie Erkenntnisse zur Behandlung der Tüte am Tatort oder der Verbringung zur Polizei?" – "Nein." - "Das Protokoll kennt also nur die Vorgänge im Labor selber?" – "Genau." #dd1901#LinaE
Sei für die Bewertung eines DNA-Trägers nicht auch wichtig, wie mit der Spur umgegangen wurde, will von Klinggräff wissen? Brauchen sie derartige Infos nicht auch? - "Die kriegen wir dann auch mit im Auftrag, wenn da Besonderheiten sind", antwortet der Sachverständige.
"Wer vermerkt das?" – "Die, die spuren sichern und an uns weitergeben." Die Verteidigung befragt den Sachverständigen weiter zu diversen Aspekten der DNA-Spurensicherung und -auswertung. #LinaE
RAin Weyers möchte von ihm noch einmal wissen, welche Angaben die Hersteller zur Menge an DNA-Material macht, die für eine Untersuchung empfohlen wird. Es werden verschiedene Mengen genannt. Einmal jene, die empfohlen werden. #dd1901
Und einmal jene, die notwendig sind, damit ein Ergebnis überhaupt noch Aussagekraft hat. Senat, Verteidigung und Gutachter diskutieren diese Mengen, die sich im Nano- und Pikogrammbereich liegen. Wiederholt gibt es Unklarheiten darüber, welche Werte zutreffend sind.
Der Sachverständige gibt schließlich exakten Werte für das DNA-Material an, dass in den drei besprochenen Proben entnommen werden konnte. Schlüter-Staats hat Probleme die richtigen Werte zu verstehen. Das führt zu einer Diskussion zwischen ihm und RA Aufurth.
In diese Diskussion mischt sich schließlich RA Zünbül und sagt bezogen darauf, dass der Sachverständige die entsprechenden Werte noch nicht eindeutig benannt habe: "Muss er ja nicht, es reicht mir ja schon aus, wenn er die empfohlene Menge nicht erreicht hat." #dd1901#LinaE
Diese Aussage bringt GBAin Geilhorn sofort in Rage. Aus der kalten ruft sie wutentbrannt: "Das ist wieder verkürzt dargestellt!" Die Herstellerempfehlung bestehe sinngemäß für Proben mit festen Rahmenbedingungen, wie Speichelproben. Zünbül antwortet daraufhin, ...
... er würde nur das aufgreifen, was der Zeuge gerade gesagt habe, schließlich sei er kein Chemiker, der das besser wissen könne. Geilhorn antwortet immer noch wütend, dass die Verteidigung immer alles so zurecht legen würde, wie es ihr passe. #dd1901#LinaE
Daraufhin antwortet RA Zünbül mit der preisverdächtig, womöglich mit der Punchline des Tages: "Das einzige Zurechtgelegte ist ihre Anklage!" Kollektives Gelächter auf Seiten der Verteidigung. Geilhorn schüttelt weiter empört mit dem Kopf. #dd1901#LinaE#micdrop
Schließlich interveniert Schlüter-Staats und versucht die aufgebrachten Wogen wieder etwas zu glätten. Er fragt den Sachverständigen: "Aber sie (die Mengen von DNA-Material - Anm.) lagen über den Grenzwerten, dass man damit arbeiten kann?" - "Ja." #dd1901#LinaE
Der Sachverständige ist zu diesem Zeitpunkt am späten Nachmittag schon sichtlich erschöpft, als RA Nießing ihn nochmal dazu befragt, dass ein Fährtenhund die "Plastiktüte" zuerst in einer dafür vorgesehen Tüte beschnüffelt habe. Der Gutachter weiß nichts mit der Frage anzufangen.
Schlüter-Staats versucht Hilfestelle zu geben und fragt ihn, ob die DNA-Spur beeinträchtigt werden könnte, wenn ein Hund auf sie "sabbert". Der Sachverständige hält seine Hand ans Gesicht hält und sagt, dass das wirklich sehr unwahrscheinlich sei.
"Sabber" war offenbar nicht das, worauf RA Nießing hinaus wollte, weswegen er seine Frage noch einmal präzisiert. Sinngemäß fragt er, ob ein Hund theoretisch als Träger der DNA-Spur fungieren könne. #dd1901#LinaE
Der Gutachter bejaht und erklärt auf weitere Nachfrage: "Wenn ein Tier das überträgt, würde man den Überträger nicht sehen, da haben Sie recht." #dd1901#LinaE
Als nächstes kommt der zweite Sachverständige in den Zeugenstand. Wie sein Kollege ist er "Sachverständiger für DNA-Analytik" beim LKA Sachsen. Wesentlich frischer als sein Vorredner beantwortet er die Fragen des Senats, die noch einmal durch den Analyseprozess führen. #dd1901
Kurz vorm Ende des Verhandlungstages wird es noch einmal spannend. Der Vors. will von ihm wissen, ob er etwas dazu wisse, wie die Spur gesichert und zu ihm ins Labor gekommen sei, was getan wurde um eine Verunreinigung zu verhindern. #dd1901#LinaE
Er klärt ihn über den Fährtenhund auf, der an der "Plastiktüte" geschnüffelt hatte. Dieser Schritt der Beweissicherung/Ermittlungsarbeit u die anschließende Umlagerung in eine dafür vorgesehene Tüte seien, wie schon diskutiert, nicht im Protokoll aufgeführt worden. #dd1901#LinaE
Der Gutachter kennt die Fährtenhundtüte nicht, geht aber davon aus, dass diese Arbeitsmittel vor ihrer Benutzung nicht verunreinigt seien könnten. Von Klinggräff muss er aber bestätigen, dass er im Vorfeld der Analyse nichts über die "Hundetüte" und die Umlagerung gewusst habe.
GBAin Geilhorn schaltet sich ein. Mit dem Wissen über die Tüte u der Umlagerung, hätte sich an der Untersuchung etwas geändert? - "Nein." Von Klinggräff muss nun erwidern: "Wenn Sie den anfangsverdacht einer Kontaminierung gehabt hätten, hätten sie nicht bei Beamten nachgefragt?"
"Wir sind keine Ermittler. Wir kriegen Material für die Analyse zugeführt. Und gehen davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat. Nach dem Erhalt machen wir unsere Untersuchung." Der Mann besteht erneut darauf, dass das Zusatzwissen an der Untersuchung nichts geändert hätte.
Die Nachfragen gehen weiter. Schließlich muss er doch folgende Aussage treffen: "Jede Umtütung kann zu Materialverlust und grundsätzlich auch zu einer Kontamination führen." Kurz danach wird seine Befragung unterbrochen. Morgen geht sie weiter. #dd1901#LinaE
Damit endet der 26. Verhandlungstag im Verfahren gegen #LinaE und andere am OLG DD. #dd1901 Ich bin mir sicher, dass es Leute im Publikum gab, die während der wissenschaftlichen Schilderung kurz davor standen, wegzunicken. Nehme mich davon nicht aus.
Wer meine Arbeit gut findet und will, dass ich auch zukünftig wach bleibe und nicht den Faden verliere, kann mich gerne auf einen Doppio espresso einladen. ➡️☕️ Besten Dank! paypal.com/paypalme/Proze…
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Er erklärt, den Beweisantrag mit dem Ziel zu stellen, dass in Eisenach bereits vor 2019 eine "No Go Area" oder ein sog. "Nazikiez" geschaffen wurde. #dd2001#LinaE
Dieser von Rechten dominierte Raum, sei zu einem Ort geworden, an dem faschistische und rassistische Gewalt herrschte und diese schon länger kein Interesse an einem "gewaltfreien Diskurs" hätten.
Als Beleg zitiert Werner mehrere Fundstellen aus den Chroniken rechter Gewalt von @ezra_online und @Mobile_Beratung sowie aus einer Studie des @IDZ_Jena zu rechten Strukturen in Eisenach. Diese Betrachtungen seien insofern als Beweis relevant, weil die GBA ...
27. Verhandlungstag gegen #LinaE und weitere am OLG Dresden. #dd2001 Geladen ist erneut der Experte für DNA-Analytik des LKA Sachsen. Er gibt seine Einschätzungen zu den unterschiedlichen Gutachten. An der gestrigen Grundaussage hat sich nichts geändert.
Es gäbe eine gute Analyse mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit für einen Verursacher. Und eine weitere Mischspur, diverser Personen, deren Bewertung erschwert sei. Zunächst möchte er aber noch eine kleine Ergänzung zum gestrigen Tag machen. #LinaE
"Die Sache mit dem Fährtenhund, steht im Protokoll im Text. Es war mir also bekannt, zu dem Zeitpunkt", erklärt. Gemeint ist, dass ein Fährtenhund die "Plastiktüte" vom Böhm-Überfall zunächst beschnüffelt bzw. "vollgesabbert" hat, um bei den Worten des Vors. zu bleiben. #dd2001
25. Verhandlungstag im Verf gg #LinaE und weitere vor dem OLG DD. Geladen ist zuerst eine Frau, die Auskünfte über "Kennverhältnisse" der Angeklagten bringen soll. In den Fokus ist sie mutmaßl. über ihren Freund geraten. RA Engel aus LE begleitet sie als Zeugenbeistand. #dd1301
Als der Vors. die Zeugin belehrt, erklärt er dass ihr Verteidiger frisch getestet sei. Als dieser mit "Selbstverständlich!" antwortet, kommentiert der Vors: "Geimpft wäre noch besser, aber das tut hier nichts zur Sache." Die Befragung der 23-Jährigen beginnt schließlich ...
... mit der Frage, ob sie einen der Angeklagten kennt. "Nein", ist ihre Antwort. Auch den Namen "Mio" hat sie noch nie gehört. Schlüter-Staats will von ihr wissen, ob der andere Zeuge ihr Freund ist. "Mein Verlobter", antwortet sie. Die Verlobung besteht seit Ende Dezember.
Nach der Befragung stellt RAin Weyers den Antrag, dass der dass der Senat den Verfahrensstand zum gesondert Verfolgten Johann G. mit Beteiligten erörtert werden solle. Hintergrund sei, dass ihrem Mandanten Jonathan M. Beihilfe zur Tat in Wurzen vorgeworfen werde, ... #LinaE
... die sich sinngemäß darin ausdrücke, dass er G. im Tatentschluss bestärkt habe. Auf den Videos aus dem RE sei zu erkennen, dass die Person, die vom LKA als G. identifiziert wurde, nicht in Wurzen, sondern in Kühren aus dem RE geschaut habe, ...
... sich folglich auch nicht vergewissert habe, dass die Personen angegriffen werden. Wenn G. aus Sicht des Senats nun nicht maßgeblich an der Haupttat "dem Überfall" beteiligt gewesen sei, sei auch der Vorwurf an Weyers Mandanten M. auch nicht mehr haltbar. #dd1201#LinaE
24. Verhandlungstag im Prozess gegen #LinaE und andere am OLG Dresden. Geladen ist einer der rechten Demogänger, die im Feb. '20 aus Dresden kommend am Bhf in Wurzen zusammengeschlagen worden. Der Zeuge wurde schon einmal geladen, erschien damals aber nicht. #dd1201
Zunächst verliest der Vors. aber einen Beschluss zum Widerspruch gegen die Einführung des sog. "Mio"-Briefes als Beweismittel in das Verfahren. Der Widerspruch wird abgelehnt, die Sicherstellung des Briefs sei vom Durchsuchungszweck gedeckt gewesen. #dd1201
Die Ausführungen im Brief zu den Aktivitäten des Adressaten die lt. Verfasserin "nichts mehr mit Linksradikalismus zu tun haben“ und von vielen als "höchstproblematisch" wahrgenommen würden, habe sinngemäß erheblichen Beweiswert, ... #LinaE#dd1201
22. Verhandlungstag im Verfahren gegen #LinaE und andere am OLG DD. Erste Sitzung 2022. Geladen ist der Zeuge „Lulu“. Der Rechtsextreme hatte im Feb.
'20 in Dresden an einer rechtsextremen Demo teilgenommen und wurde auf dem Rückweg am Bhf Wurzen zusammengeschlagen. #dd0501
Als er Ende Dezember das letzte Mal vorgeladen war, behauptete er zunächst zum falschen Gerichtssaal gefahren zu sein. Später erklärte er dem Richter, er sei am richtigen Gebäude aus Angst umgekehrt, weil davor "von der Antifa" fotografiert worden sei.
Das Gericht sah diese Entschuldigung nicht als gerechtfertigt an, verhängte gegen ihn ein Ordnungsgeld von 100 Euro wegen unentschuldigtem Fehlen. Bevor er vernommen wird, geben die Verteidiger:innen div. Erklärungen nach §257 StPO zu Beweismitteln aus verg. Sitzungen ab. #dd0501