25. Verhandlungstag im Verf gg #LinaE und weitere vor dem OLG DD. Geladen ist zuerst eine Frau, die Auskünfte über "Kennverhältnisse" der Angeklagten bringen soll. In den Fokus ist sie mutmaßl. über ihren Freund geraten. RA Engel aus LE begleitet sie als Zeugenbeistand. #dd1301
Als der Vors. die Zeugin belehrt, erklärt er dass ihr Verteidiger frisch getestet sei. Als dieser mit "Selbstverständlich!" antwortet, kommentiert der Vors: "Geimpft wäre noch besser, aber das tut hier nichts zur Sache." Die Befragung der 23-Jährigen beginnt schließlich ...
... mit der Frage, ob sie einen der Angeklagten kennt. "Nein", ist ihre Antwort. Auch den Namen "Mio" hat sie noch nie gehört. Schlüter-Staats will von ihr wissen, ob der andere Zeuge ihr Freund ist. "Mein Verlobter", antwortet sie. Die Verlobung besteht seit Ende Dezember.
Schlüter-Staats kommentiert das mit den Sätzen: "Ich begrüße das ja." Er sei ja sehr großer Anhänger dieser Institution. Auch wenn diese heutzutage sinngemäß immer etwas herablassend als "bürgerlich konservativ" und etwas verkrustet angesehen werde. #dd1301
"Hoffen wir das auch zum Erfolg führt", gibt er der Frau mit auf den Weg, bevor er ihre Befragung beginnt. Ihr Freund sei Anfang 2019 bei ihr eingezogen, im Herbst 2019 sei dies dann offiziell im Mietverhältnis eingetragen worden. #dd1301
Die Fragen die ihr zu den ehemaligen Mietverhältnissen ihres Freundes gestellt werden, können von ihr größtenteils nicht beantwortet werden. "Nein", "Das weiß ich nicht" und "Kenne ich nicht" fallen in diesem Zusammenhang besonders oft. #LinaE
Zur Frage warum die Übertragung des Mietverhältnisses ihres Freundes in ihre Wohnung so lange gedauert hat, erklärt sie: "Meine Vermietung war nicht die schnellste, sein Vermietung war nicht die schnellste."
Ihr werden noch Aufnahmen der Wohnung des Beschuldigten A. gezeigt. Möbiliar oder dergleichen erkenne die Frau allerdings nicht. Der Vors. deutet auf den Flatscreen-TV an der Wand, den man auf dem Bild erkennen kann. Erkenne sie den? "Nein", antwortet die Frau und lacht dabei.
"Ist ja ein altmodisches Ding, aber für mich sieht der besonders aus", erklärt der Vors. Weitere, aufsehenerregende Fragen werden der Zeugin danach nicht mehr gestellt.
Als nächstes kommt ihr Verlobter in den Saal. Auch der 32-Jährige hat RA Engel als Zeugenbeistand dabei. Bevor er überhaupt zu seinen Personalien befragt, oder gar belehrt werden kann, schaltet sich RA Werner ein.
"Entschuldigen Sie, dass ich unterbreche", wendet er sich an den Vors. "Hat der Zeugenbeistand Kenntnis davon, dass es hier im Verf. auch um die Stimmidentifizierung eines Tatverdächtigen geht", die seinen Mandanten möglicherweise belasten könnte, wenn der hier spricht? #dd1301
Der Vors. deutet an, dass er nicht davon ausgeht, dass sich der Zeuge selber belasten werde. Seines Wissens nach komme er als Stimmgeber nicht mehr in Frage. Er kommentiert allerdings: "Wenn sie jetzt anfangen Sächsisch zu sprechen, könnte sie das vielleicht belasten." #dd1301
Wer jetzt billige Witze auf Grundlage der letzten Aussage macht, wird geblockt. #SachsenSchatz
RA Engel fragt, ob die vorgebrachte Tatsache möglicherweise dazu führt, dass er seinem Mandanten beigeordnet wird. Der Vors. erklärt, dass er das nicht vorhabe und belehrt den Zeugen, dass gegen ihn ein "mal ein Ermittlungsverfahren geführt" wurde, ...
... dass auch mit einer Stimmidentifizierung zu tun hatte. Dieses Verfahren sei aber abgeschlossen. "Wie ist es denn ausgegangen", will RAin Belter wissen. "Hier in der Hauptverhandlung ist es ja noch gar nicht ausgegangen", fügt RA Aufurth hinzu. #dd1301 #LinaE
Der Vors. erkundigt sich bei RA Engel nach dem des Verfahrens. Könne er etwas dazu sagen? Ist ihm bekannt, dass es eingestellt wurde? "Selbstverständlich, sonst wäre ich nicht hier. Ich kenne auch die Einstellungsverfügung", die wohl mit best. Einschränkungen ausgestellt wurde.
RA Engel erklärt, dass er den Mandanten ursprünglich nicht betreut habe, heute aber für den Kollegen eingesprungen ist, der den Zeugen ursprünglich betreut habe. Dieser sei heute verhindert und habe ihn gebeten seine Vertretung zu sein. #dd1301 #LinaE
RA Engel könne deswegen zwar etwas zum konkreten Fall sagen, aber nicht zu weiteren Ermittlungen, die möglicherweise in der Vergangenheit gegen seinen Mandanten geführt wurden oder noch geführt werden.
RA Nießing schaltet sich ein. Demnach habe das BKA in den Ermittlungen gesagt, die gehörte Stimme sei die, des geladenen Zeugen, während des LKA #SokoLinx sagt es wäre nicht seine Stimme. Der Vors. widerspricht ihm. Beide reden weiter. Der Vors. wird kurz laut.
Schließl. wendet er sich GBAin Geilhorn. Diese erklärt: "Erstmal muss ich hier klarstellen, dass es mitnichten zwei Auffassungen gibt, was die Stimmenidentifizierung angeht!" Der Zeuge sei im Verf. anhand anderer Infos identifiziert worden. "Alles andere kam auch erst danach."
"Das steht auch in der Anklage und in der Akte!", richtet sie sich an Nießing. Und legt noch einen drauf: "Das ist unsäglich, was von Ihnen jetzt hier gemacht wird!" Währenddessen muss RA Tripp den verspätet gekommenen RA Kohlmann erstmal erklären, worum es gerade geht. #dd1301
Die Nebenklage wechselt sich mit ihrer Präsenz in der #LinaE Verhandlung jetzt immer ab, hat RA Hannig schon vor ein paar Prozesstagen erklärt.
Zurück zu RA Nießing. Er verweist auf einen Vermerk eines LKA #SokoLinx Beamten, der seinem Bericht den Erkenntnissen des BKA offenbar widerspreche. Es wird wieder laut. Der Vors. will wissen, woher Nießing die Schlussfolgerung zieht. Nießing könne nur auf das verweisen, #dd1301
... was er gerade vorgelesen habe. "Herr Nießing, das sind doch alles Nebelkerzen, die sie hier werfen!" -"Das BKA hat Herrn N. doch identifiziert, und sie wollen jetzt wissen, auf welcher Grundlage das geschehen ist." #dd1301
"Wo hat jemand vom BKA Herrn N. anhand der Stimme identifiziert?", fragt der Vors. "Das kann ich ihnen nicht sagen", denn er könne sich nur auf das beziehen, was er in der Akte gelesen hat.
GBAin Geilhorn meldet sich wieder: "Ganz ehrlich, Herr Nießing! Es gibt einen Identifizierungsvermerk vom BKA, in dem steht aufgrund welcher Umstände das BKA Herrn N. identifiziert hat. Und wenn sie die Akte lesen, dann steht das auch drin." #dd1301 #LinaE
Nun ergreift auch RA von Klinggräff das Wort: "Herr Vors. Sie wissen doch, dass die GBA zur Identifizierung eine eindeutige Positionierung hat." Als Verteidiger hoffen sie doch dass das OLG sich nicht allzu vorschnell positioniere. #dd1301 #LinaE
"Unbedingt, aber es gibt doch keinen Grund für mich zu denken, dass es Herr N. ist", antwortet ihm Schlüter-Staats. Woher er das wisse, möchte von Klinggräff wissen. Weil die Leute (vom LKA - Amn.), die mit ihm zu tun haben, seine Stimme nicht identifizert haben.
RA Engel meldet sich noch einmal zu Wort: "Ich habe das so verstanden: Dadurch dass mein Mandant sich überhaupt nicht erklärt hat", das Verfahren der GBA "wegen hier ausgewählter Themenkreise nicht fortgeführt wird".
RA Engel könne nicht sagen, ob weitere Verfahren gegen seinen Mandanten evtl an die StA Leipzig abgegeben worden sind, und dort möglicherweise noch laufen. Er habe auch keine Auskunft vom LKA darüber. Der Vors. erklärt, dass es durchaus Bereiche geben könnte, ... #dd1301 #LinaE
... in denen der Zeuge von § 55 StPO Gebrauch machen könne. Jedoch wolle man sich erstmal herantasten. Schließlich wird der Zeuge belehrt und gibt seine Personalien an. RAin Belter meldet sich noch einmal zu Wort: Sie würde gerne Stellung nehmen zum Beistellungsantrag. #dd1301
Demnach sei der Zeuge nicht nur in einem Verf. Ziel von § 129 - Ermittlungen geworden. Sinngemäß könne alleine schon die Frage, ob er best. Personen kenne, dazu führen, dass er sich unwillentlich selbst einer Straftat bezichtige. Habe ich zumindest so verstanden.
Der Vors. berät sich mit Geilhorn, will von ihr wissen, ob sie evtl doch auch solche Fragen stellt, mit denen sich der Zeuge selbst einer Straftat bezichtigen könnte. Sie will es nicht ausschließen, weshalb der Vors. schließlich doch entscheidet RA Engel beizurodnen. #dd1301
Der Zeuge wird schließlich zu seinen Personalien befragt. 32, arbeitet im Callcenter. Kennt seine Verlobte seit Anfang '18. Der Vors. befragt ihn zu seiner ersten Wohnung und dann auch noch zu einer zweiten Wohnung, die er davor bewohnte. #dd1301 #LinaE
Die erste Wohnung, soll dieselbe Wohnung sein, in der der Angeklagte A. gewohnt hat und die von der Polizei im Juni '20 durchsucht wurde. Der Zeuge sagt, er wisse nicht mehr, wann er das Mietverhältnis gekündigt habe. "Dazu kann ich nichts sagen, das ist zu lange her."
Schlüter-Staats versucht ihm auf die Sprünge zu helfen: "Das war Anfang 2020. Und zu diesem Zeitpunkt endete ihr Mietverhältnis in der Wohnung." Der Vors. fragt ihn ob er einen "Mio" kennt. "Das sagt mir was", antwortet der Zeuge. Der Vors. will von ihm wissen, ob das A. sei ...
... und ob der Zeuge den A. schon vorher kannte. RA Engel grätscht rein und erklärt, dass er sich mit seinem Mandanten in die Beratung ziehen möchte. Der Vors. gibt ihnen eine Reihe von Fragen mit, die sie erörtern sollen. #dd1301 #LinaE
Als sie wieder kommen, erklärt der Zeuge, dass "Kennen" in dieser Sache "eine Definitionsfrage" sei. "Er hat meine whg übernommen, und wann genau ich ihn kennengelernt habe, kann nich nicht sagen." Er suchte einen Nachmieter für die Whg ...
... und habe überall rumgefragt, ob wer jemanden kenne. Der A. sei ihm dann von jemandem vermittelt worden und habe die Wohnung übernommen, aber obwohl er ihn als "Mio" in seinem Telefon gespeichert gehabt habe, habe er ihn nie so genannt.
Die Übergabe habe sich dann hinausgezögert, weil es Probleme mit der Hausverwaltung gab. Bei der Wohnungsübergabe sei er nicht dabei gewesen, weil er den Termin verpasst habe und im Nachhinein nur das Übergabeprotokoll erhalten. #dd1301
Schlüter-Staats spricht ihn auf einen "Kündigungsversuch" per Email an, der nicht geklappt habe, weil die Hausverwaltung keine Emails akzeptierte. Darin habe er eine Frau G. aus Bayern als mögliche Nachmieterin vorgeschlagen. Ob er einen Johann G. kenne, will der Vors. wissen.
Er eklärt, dass auch dieser G. die Wohnung von ihm übernehmen wollte. Ein Bekannter sei es aber nicht. Der Vors. konfrontiert ihn damit, dass er dessen Nummer schon früher im Handy gespeichert gehabt habe. RA Engel und der Zeuge ziehen sich erneut für eine Besprechung zurück.
Währenddessen zählt RA Zünbül beim Vors. RA Kohlmann an, der mutmaßl. ungeimpft und ohne Maske durch den Saal läuft. Als Kohlmann das mitgkriegt, entgegnet er: "Herr Zünbül, sie sind doch geimpft. Mein Raucherhusten kann Ihnen doch nichts anhaben." #CoronaSN #dd1301 #LinaE
Als der Zeuge wieder in den Zeugenstand betritt, fragt der Vors. direkt: "Im Adressbuch des Telefons ist eine Lina gespeichert" – "Ich möchte dazu nichts sagen", erklärt der Zeuge direkt. #dd1301
RA Engel grätscht direkt wieder ein: "Sie hatten ihn in eine Beratung entlassen. Jetzt hat er sich eine Antwort zurecht gelegt und jetzt wollen sie die gar nicht mehr hören." Der Vors. lässt ihn also die Antwort vortragen. #dd1301 #LinaE
Er habe damals ein neues Telefon erhalten, sei von Android auf Iphone umgestiegen und habe die Kontakte aus seinem alten Telefon händisch übertragen. Zum G. sei zu sagen, dass er ihn von Konzerten kenne. "Man trifft sich da und sagt mal hallo, aber ein Kennen ist das nicht."
Schlüter-Staats fragt nach. Der Mann antwortet: "Wenn man mal jemand sieht auf einem Konzert, da sind 500 Leute, da spricht man auch schon mal" oder trinke am Tresen ein Bier. Explizit mit dem G. getroffen habe er sich aber nie. #dd1301 #LinaE
Schlüter-Staats fragt noch einmal nach, ob es "eine Lina" im Bekanntenkreis gäbe. "Es gibt doch viele Linas." RA Engel unterbindet jede weitere Frage, in dem er erklärt, dass auch nur die Möglichkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Grund genug sei
... für den Mandanten von seinem Auskunftsverweigerungsrechts Gebrauch zu machen. Es bestehe in diesem Komplex eine "ganz geringe Schwelle" für die Einleitung weiterer Verfahren. Die Einstellung der Ermittlungen gg seinen Mandanen sei sinngemäß auch nicht vorbehaltlos geschehen.
Nachdem der Zeuge entlassen ist, gibt RAin Belter eine Erklärung nach § 257 StPO ab. Die Einführung des "Mio"-Briefes verstoße sinngemäß weiterhin gegen elementare Grundrechte des Beschuldigten und seine Beschlagnahmung sei nicht von den Durchsuchungszwecken gedeckt. #dd1301
Darüber hinaus gäbe es viele mögliche Deutungen des briefs. Zwingende Möglichkeiten gäbe es nicht. Der im Brief benutzte Begriff der Gruppe könne vieles bedeuten. Auch der Begriff der politischen Organisation sei weit gefächert.
"Die Annahme es handele sich hier bei der Gruppe um eine Kriminelle Vereinigung geht fehl", stellt Belter klar. Auch könne es dabei schon nicht um die verfolgte Krim Ver handeln, weil der Verfasser im Brief schreibe, es käme Kritik an der Gruppe von außen. #LinaE
Dies widerspreche aber der Darstellung, dass die verfolgte Kriminelle Vereinigung laut LKA #SokoLinx klandestin organisiert gewesen sein soll, erklärt Belter. RAin Belter nimmt auch Bezug auf das Interview von deren Chef Dirk Münster in einer @STRG_F Reportage. #LinaE
In dem Film habe Münster gesagt, #LinaE sei die einzige Frau in einer Gruppe junger Männer gewesen. Diese in Münsters Interview beschriebene Gruppenstruktur passe laut Belter aber nicht in das im Brief beschriebene konstrukt mit mehreren Frauen. #dd1301
Belter zählt noch weitere Punkte auf, die aus ihrer Sicht gegen die Erklärung sprechen, dass es sich bei der im Brief beschriebenen Gruppe um die gesuchte Kriminelle Vereinigung handele. Nachdem sie mit ihrer Erklärung fertig ist, stellt RA Nießing den Antrag, ...
...dass die Stimmungsidentifizierung seines Mandanten R. durch einen #SokoLinx Beamten nicht als Beweismittel zugelassen werde. U.a. weil die sinngemäß entstanden sei, als der Beamte bei der Hausdurchsuchung des Beschuldigten diesen beim Gespräch mit seinem Anwalt belauscht habe.
RA von Klinggräff bringt einen weiteren Antrag ein, der sinngemäß der Einführung der Ermittlungsergebnisse widerspricht, die ein #SokoLinx Beamter zur Stimmidentifizierung von Johann G. erstellt hat. Der Beamte hat drei Justizbediensteten der JVA Castrop-Rauxel ...
... eine Tonbandaufnahme vorgespielt und gefragt, ob sie jemanden erkennen. Einer der Beamten soll mutmaßl. Johann G. identifiziert haben. Von Klinggräff beanstandet dieses Vorgehen sinngemäß als unwissenschaftlich und fehleranfällig. Beide Anwälte bestehen auf Gerichtsbeschluss.
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit, entscheidet der Senat, dass der geladene LKA-Beamte zu den Aufnahmen und den daraus gezogenen Erkenntnissen zunächst nicht aussagen soll, sondern nur ein anderer Aspekt abgefragt wird. #dd1301 #LinaE
Stattdessen wird der Kriminalkommissar nun zu bei #LinaE gefundenen Fotonegativen befragt. Auf diesen Negativen möchte der Beamte mutmaßl. die Wohnung des A. identifiziert haben. Er erklärt woher die Fotos kommen und wie er durch seine Recherchen darauf gekommen sei, ...
... dass es sich bei der Wohnung des A. ursprünglich um die Wohnung des G. handelte. In seiner anschließenden Befragung gibt er an, dass er weder einen Mietvertrag von G. noch Mietzahlungen an die Hausverwaltung ermitteln konnte. #dd1301
RAin Weyers stellt ihm die Frage: "Haben sie Feststellungen treffen können, dass G. mal in der Wohnung gewohnt hat? – "Meiner Auffassung nach hat er sich dort längere Zeit mal aufgehalten."
Weyers fragt weiter nach, was er ihn zu diesem Schluss kommen ließ. Der Vors. kommentiert "Wenn ich sowas machen würde, wäre ich ja schon längst tot." Weyers fragt weiter nach. Welche Belege gäbe es dafür, dass G. dort gewohnt habe und in welchem Zeitraum sei dies gewesen?
Sie möchte dies alles wissen, ohne dass Beamte einen Rückgriff auf die Audiodateien zieht, die er ausgewertet hat, deren Einführung aber noch beanstandet werden. Für den Beamten sei der "Gesamtkontext" entscheidend gewesen, um zu diesem Schluss zu kommen. #dd1301
Nun wird es unübersichtlich. Weyers stellt weitere Nachfragen zu den Erkenntnissen, dass die Wohnung mal G.s war. Der Vors. mischt sich ein. Auf einmal stoppt Weyers die Befragung des Beamten und sagt: "Ich werde sehr selten aggressiv, aber das ist jetzt der Fall." #dd1301 #LinaE
Weyers fühlt sich vom Vors. in ihrer Befragung des Zeugen beschränkt, erklärt sie außerhalb jedes ihr bekannten Erregungslevels. Sie steht auf und sagt, dass sie jetzt erstmal fünf Minuten brauche und verlässt den Saal. #dd1301
Ein etwas verdutzter Vors. möchte die Befragung des Zeugen weiterführen, wird aber von den restlichen Verteidigern gedrängt nun erst einmal die fünf Minuten Pause zu machen. Alle Verteidiger:innen verlassen den Saal.
Als sie wieder reinkommt, ist sie immer noch sichtbar erregt, übergibt aber offensichtlich RA von Klinggräff die restlichen ihrer Fragen an den Beamten. Die entscheidende Frage, die noch gestellt wird ist die, ob der Beamte entscheidende Erkenntnisse darüber, dass die Wohnung ...
... G.s war, wenn man die Audioauswertung weglässt. "Nein, die habe ich nicht", antwortet der Beamte. Als er den Saal verlässt, ergreift Weyers noch einmal das Wort. Sie würde gerne noch einmal über die Situation von vorhin sprechen.
"Ich bin immer noch nicht ganz beruhigt. Das ist mir Jahre nicht passiert, dass ich so böse geworden bin." Sie verweist darauf, dass man sich vor einer Weile in der Verhandlung darauf verständigt habe, dass man sich sinngemäß respektvoll miteinander verhält.
Aussagen wie "Wenn ich das machen würde, dann wäre ich hier tot", würden nicht nur die Befragung durch die Anwälte unterminieren, sondern signalisieren, dass der Vors. die Arbeit der Verteidiger:innen nicht ernst nehme, und zweitens der Verteidigung ungebührliches unterstellen
"Ich finde das gehört sich nicht", erklärt Weyers entschlossen. Weitere Verteidiger pflichten ihr bei. Schlüter-Staats beschwichtigt: "Sie wissen ja, wie ich sie schätze. Ich will ihnen auch nicht ins Wort fallen." Er wirbt für seine Sicht der Dinge. #dd1301
Eine Verständigung findet aber nicht mehr statt, weswegen der Vors. den Tag schließlich mit den Worten "Und jetzt Vertragen wir uns wieder für heute und ich unterbreche die Sitzung" beendet. Damit ist der 25. Verhandlungstag im Verf. gg. #LinaE #dd1301 beendet.

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