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Feb 11 15 tweets 4 min read
1. Ob man #Corona-Impfpflicht in Pflegeheimen, Krankenhäusern gut findet oder nicht: Von der Creme de la Creme unserer Richterinnen und Richter darf man wirklich mehr erwarten als die argumentative Schlichtheit, durch die sich die heutige @BVerfG-Entscheidung auszeichnet.
2. Dies gilt umso mehr bei einem Gericht, das gerne seinen Status als „Verfassungsorgan“ betont und daher nicht mit denselben Maßstäben gemessen werden möchte wie andere Gerichte.
3. Die heutige Entscheidung ist gerade mal 23 Randnummern lang. Dies bei einem Fall mit 46 Antragstellern, unzähligen Betroffenen und zu einem Thema, das seit langem im den Schlagzeilen der Medien ist.
4 Zum Vergleich: In einem einstweiligen Verfahren, in dem es um Tierheilpraktikerinnen mit dem Therapieschwerpunkt Klassische Homöopathie ging, erging kürzlich eine Entscheidung desselben Senats, die fast doppelt so lang war. bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…
5. Das @BVerfG gab sich bei der Vorbereitung der Entscheidung durchaus Mühe und holte Stellungnahmen diverser Sachverständiger ein.
6. Zu den angehörten Sachverständigen zählte unter anderem der Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/deta…
7. Was das @BVerfG von der - gewiss mit Mühe und Aufwand erstellten - Stellungnahme des Vereins hält, erfährt man nicht. Das Gericht erwähnt den Inhalt der Stellungnahme (und zahlreicher anderer Stellungnahmen) mit keiner Silbe.
8. Die einzige Stellungnahme, die das @BVerfG erwähnt, stammt vom @PEI_Germany, einer Bundesbehörde, die dem @BMG_Bund unterstellt ist. Dies ist Rosinenpicken und Regierungshörigkeit zum Fremdschämen.
9. Das Rosinenpicken kennt man bereits aus den Bundenotbremse-Entscheidungen. Auch dort überging Karlsruhe Stellungnahmen, die nicht zur eigenen Linie passten und zitierte nur Experten auf Regierungslinie.
10. Aber auch unmittelbar juristisch ist die Entscheidung - gelinde gesagt - auffällig. Keine Kommentare, keine Aufsätze, die zitiert werden. Die konsequente Nicht-Befassung mit (abweichenden) Stimmen aus der Rechtswissenschaft kennen wir gleichfalls bereits von der Notbremse.
11. Nicht befasst sich das Gericht auch mit dem Regelungsgehalt des 20a IfSG. Unglaublich, dass ausgerechnet Karlsruhe solch eine grundlegende Hausaufgabe nicht erledigt.
12. Dass man 20a IfSG so verstehen kann (wie ja auch das @BMG_Bund), dass es zunächst keine Sanktionen für das Personal gibt, sondern Einzelfallentscheidungen der Gesundheitsämter, kommt in dem Beschluss überhaupt nicht vor.
13. Ein kluger Senat hätte dies gesehen und abgewogen und die Chance genutzt, den Ämtern Maßstäbe an die Hand zu geben für diese Entscheidungen.
14. Man fragt sich, ob man in Karlsruhe keine Tagespresse verfolgt. Dort liest man seit Tagen, dass derartige Maßstäbe diskutiert und eingefordert werden.
15. Wenn Karlsruhe wirklich das „Verfassungsorgan“ sein möchte, als das es sich gerne bezeichnet, muss das Gericht auch seiner Verantwortung gerecht werden. Niemand braucht ein @BVerfG für schlicht gestrickte Freifahrtscheine der Regierenden./

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1. Rechtslage bei der #Impfpflicht nach 20a IfSG ab 16.3.2022: „Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden.“ #Corona businessinsider.de/politik/deutsc…
2. Die in § 20a Abs. 1 IfSG geregelte Impfpflicht für Beschäftigte in (u.a.) medizinischen Einrichtungen ist nicht bußgeldbewehrt. Es gibt auch keine anderen Sanktionen.
3. Ein gesetzliches und bußgeldbewehrtes Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot gibt es nach § 20a Abs. 3 IfSG nur bei Neueinstellungen ab dem 16.3.2022.
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Dec 21, 2021
1. #Corona im #Rechtsstaat, Folge 83, @PinG_Journal-Podcast mit dem Verfassungsrechtler Prof. Oliver Lepsius (Universität Münster), der die Corona-Krise zahlreichen Publikationen (Fachbeiträge und Tagespresse kritisch begleitet und kommentiert. ping.podigee.io
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faz.net/aktuell/feuill…
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Dec 20, 2021
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@PinG_Journal 3. Trotz vergleichbarer Impfquoten fordert in Großbritannien niemand eine allgemeine Impfpflicht, niemand fragt andere nach deren „Impfstatus“, niemand regt sich über „unbelehrbare Ungeimpfte“ auf. Wie erklärt sich dieser Unterschied?
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1. Jetzt online: #Corona im #Rechtsstaat, @PinG_Journal, Folge 81 mit @EichholtzAlex, Erster Stellvertretender Vorsitzender d Klinikpersonalrats d Berliner Charité und seit 1993 an der Charité als Pfleger tätig. Es geht um die Ursachen des Pflegenotstands. ping.podigee.io/81-neue-episode
@PinG_Journal @EichholtzAlex 2. Alexander Eichholtz berichtet, dass es in den 1990er-Jahren noch üblich war, als Krankenpfleger geduldig am Bett eines Patienten zu sitzen. Dies änderte sich vor 20 Jahren mit zunehmendem Kostendruck.
@PinG_Journal @EichholtzAlex 3. Pflegekräfte galten als Kostenfaktor, man sparte am Personal und trimmte die Kliniken zunehmend auf Wirtschaftlichkeit mit genauen Zeitvorgaben für einzelne Verrichtungen.
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