1. Ob man #Corona-Impfpflicht in Pflegeheimen, Krankenhäusern gut findet oder nicht: Von der Creme de la Creme unserer Richterinnen und Richter darf man wirklich mehr erwarten als die argumentative Schlichtheit, durch die sich die heutige @BVerfG-Entscheidung auszeichnet.
2. Dies gilt umso mehr bei einem Gericht, das gerne seinen Status als „Verfassungsorgan“ betont und daher nicht mit denselben Maßstäben gemessen werden möchte wie andere Gerichte.
3. Die heutige Entscheidung ist gerade mal 23 Randnummern lang. Dies bei einem Fall mit 46 Antragstellern, unzähligen Betroffenen und zu einem Thema, das seit langem im den Schlagzeilen der Medien ist.
4 Zum Vergleich: In einem einstweiligen Verfahren, in dem es um Tierheilpraktikerinnen mit dem Therapieschwerpunkt Klassische Homöopathie ging, erging kürzlich eine Entscheidung desselben Senats, die fast doppelt so lang war. bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…
5. Das @BVerfG gab sich bei der Vorbereitung der Entscheidung durchaus Mühe und holte Stellungnahmen diverser Sachverständiger ein.
7. Was das @BVerfG von der - gewiss mit Mühe und Aufwand erstellten - Stellungnahme des Vereins hält, erfährt man nicht. Das Gericht erwähnt den Inhalt der Stellungnahme (und zahlreicher anderer Stellungnahmen) mit keiner Silbe.
8. Die einzige Stellungnahme, die das @BVerfG erwähnt, stammt vom @PEI_Germany, einer Bundesbehörde, die dem @BMG_Bund unterstellt ist. Dies ist Rosinenpicken und Regierungshörigkeit zum Fremdschämen.
9. Das Rosinenpicken kennt man bereits aus den Bundenotbremse-Entscheidungen. Auch dort überging Karlsruhe Stellungnahmen, die nicht zur eigenen Linie passten und zitierte nur Experten auf Regierungslinie.
10. Aber auch unmittelbar juristisch ist die Entscheidung - gelinde gesagt - auffällig. Keine Kommentare, keine Aufsätze, die zitiert werden. Die konsequente Nicht-Befassung mit (abweichenden) Stimmen aus der Rechtswissenschaft kennen wir gleichfalls bereits von der Notbremse.
11. Nicht befasst sich das Gericht auch mit dem Regelungsgehalt des 20a IfSG. Unglaublich, dass ausgerechnet Karlsruhe solch eine grundlegende Hausaufgabe nicht erledigt.
12. Dass man 20a IfSG so verstehen kann (wie ja auch das @BMG_Bund), dass es zunächst keine Sanktionen für das Personal gibt, sondern Einzelfallentscheidungen der Gesundheitsämter, kommt in dem Beschluss überhaupt nicht vor.
13. Ein kluger Senat hätte dies gesehen und abgewogen und die Chance genutzt, den Ämtern Maßstäbe an die Hand zu geben für diese Entscheidungen.
14. Man fragt sich, ob man in Karlsruhe keine Tagespresse verfolgt. Dort liest man seit Tagen, dass derartige Maßstäbe diskutiert und eingefordert werden.
15. Wenn Karlsruhe wirklich das „Verfassungsorgan“ sein möchte, als das es sich gerne bezeichnet, muss das Gericht auch seiner Verantwortung gerecht werden. Niemand braucht ein @BVerfG für schlicht gestrickte Freifahrtscheine der Regierenden./
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1. Rechtslage bei der #Impfpflicht nach 20a IfSG ab 16.3.2022: „Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden.“ #Coronabusinessinsider.de/politik/deutsc…
2. Die in § 20a Abs. 1 IfSG geregelte Impfpflicht für Beschäftigte in (u.a.) medizinischen Einrichtungen ist nicht bußgeldbewehrt. Es gibt auch keine anderen Sanktionen.
3. Ein gesetzliches und bußgeldbewehrtes Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot gibt es nach § 20a Abs. 3 IfSG nur bei Neueinstellungen ab dem 16.3.2022.
1. #Corona im #Rechtsstaat, Folge 83, @PinG_Journal-Podcast mit dem Verfassungsrechtler Prof. Oliver Lepsius (Universität Münster), der die Corona-Krise zahlreichen Publikationen (Fachbeiträge und Tagespresse kritisch begleitet und kommentiert. ping.podigee.io
@PinG_Journal 2. In einem LTO-Beitrag kritisierte er am 3.12.2021 die BVerfG-Entscheidungen zur Bundesnotbremse und empfahl, die Entscheidung zu Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen als Ausreißer zu behandeln und in Grundgesetz-Kommentaren nicht zu zitieren. lto.de/recht/hintergr…
@PinG_Journal 3. In einem weiteren Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 10.12.2021 bezeichnete Lepsius die Karlsruher Entscheidungen als „rechtsstaatlich fahrlässig und unklug“. faz.net/aktuell/feuill…
@PinG_Journal 2. Warum wird diese Debatte nur in Deutschland und Österreich, nicht jedoch in den anderen europäischen Ländern geführt?
@PinG_Journal 3. Trotz vergleichbarer Impfquoten fordert in Großbritannien niemand eine allgemeine Impfpflicht, niemand fragt andere nach deren „Impfstatus“, niemand regt sich über „unbelehrbare Ungeimpfte“ auf. Wie erklärt sich dieser Unterschied?
@PinG_Journal@EichholtzAlex 2. Alexander Eichholtz berichtet, dass es in den 1990er-Jahren noch üblich war, als Krankenpfleger geduldig am Bett eines Patienten zu sitzen. Dies änderte sich vor 20 Jahren mit zunehmendem Kostendruck.
@PinG_Journal@EichholtzAlex 3. Pflegekräfte galten als Kostenfaktor, man sparte am Personal und trimmte die Kliniken zunehmend auf Wirtschaftlichkeit mit genauen Zeitvorgaben für einzelne Verrichtungen.
1. Jetzt wissen wir, dass Harbarth und seine Kolleginnen und Kollegen im Ersten Senat zum #TeamSuperVorsicht gehören. Dies ist nicht überraschend, aber doch höchst problematisch. #Corona
2. Mündliche Verhandlungen über Verfassungsbeschwerden sind nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Dennoch ist mir kein einziger Fall in Erinnerung, in dem der Erste Senat seit März 2020 mündich verhandelt hat.
3. Weder über die #Bundesnotbremse noch über den #Klimaschutz wurde in Karlsruhe mündlich verhandelt. Für beides war der Erste Senat zuständig. Beides ein Unding.
1. #Corona im #Rechtsstaat, Folge 80 mit @C_Baudenbacher. Prof. Carl Baudenbacher ist ein Experte für europäisches, schweizerisches und internationales Wirtschaftsrecht. 1995 bis 2018 war er Richter am EFTA-Gerichtshof, von 2003 bis 2017 dessen Präsident. ping.podigee.io
@C_Baudenbacher 2. Der EFTA-Gerichtshof in Luxemburg ist das Schwestergericht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): Island, Norwegen und Liechtenstein.
@C_Baudenbacher 3. In dem Gespräch mit Niko Härting erklärt Baudenbacher die Geschichte, die Aufgaben und die Bedeutung des EFTA-Gerichtshofs und berichtet über die Konflikte, die es mit Norwegen gibt.