1. Wer angesichts der #Corona-Rechtsprechung des #BVerfG das hohe Lied auf „judicial (self-)restraint“ singt, sollte „The Meaning of Judicial Self-Restraint“ von Richard Posner lesen. repository.law.indiana.edu/cgi/viewconten…
2. Der Aufsatz, den Posner 1983 geschrieben hat, vergleicht „judicial self-restraint“ mit „judicial activism“ und stellt die Stärken und Schwächen beider Konzepte dar.
3. Posner neigt weder in die eine noch in die andere Richtung, betont jedoch den Wert vom Prinzipien, auf die sich richterliche Entscheidungen zurückführen lassen.
4. Die #Corona-Rechtsprechung des @BVerfG ist gewiss ein Paradebeispiel von „judicial restraint“. Man mischt sich in Entscheidungen der Legislative und der Exekutive äußerst konsequent nicht ein.
5. Aber Prinzipien kennt Karlsruhe offensichtlich nicht. Wie lässt sich ansonsten der Klimabeschluss erklären? Ein klarer Fall von „judicial activism“.
6. Wie lässt sich erklären, dass Karlsruhe die Gleichberechtigung der Schwulen und Lesben in mehreren Entscheidungen durchgesetzt hat? Mit „restraint“ gewiss nicht.
7. Wie lässt sich erklären, dass das @BVerfG - viel kritisiert - den Datenschutz nach und nach in vielen Sicherheitsgesetzen verankert hat - mit detailverliebten Handlungsanweisungen an den Gesetzgeber, z.B. zur „Doppeltür“?
8. Eine Begründung für den Umschwung vom Aktivismus zur Zurückhaltung bleibt Karlsruhe schuldig. Auch wenn der verschämte Satz am Ende der „Bundesnotbremse“ („äußerste Gefahrenlage“) auf Rudimente eines schlechten Gewissens hindeutet.
9. Wenn es dem höchsten Gericht an Prinzipien fehlt, auf die sich die #Corona-Rechtsprechung zurückführen lässt, zeigt dies, dass die Richterinnen und Richter ihrer Aufgabe und Verantwortung nicht gewachsen sind. /
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1. Demos gehen die #Corona-Politik werden oft - insbesondere in Berlin - verboten, gerichtliche Verfahren gegen diese Verbote bleiben meist erfolglos. Wie kam es dazu?
2. Die Antwort findet man Ende August 2020. Damals wurde in Berlin eine Demo gegen die #Corona-Politik angemeldet und eine mehrtägige „Mahnwache“. Beides wurde durch die Berliner Versammlungsbehörde untersagt.
3. Die Organisatoren zogen vor Gericht. Sowohl das VG Berlin als auch das OVG Berlin-Brandenburg hoben das Demoverbot auf, nicht jedoch das Verbot einer „Mahnwache“.
1. Ob man #Corona-Impfpflicht in Pflegeheimen, Krankenhäusern gut findet oder nicht: Von der Creme de la Creme unserer Richterinnen und Richter darf man wirklich mehr erwarten als die argumentative Schlichtheit, durch die sich die heutige @BVerfG-Entscheidung auszeichnet.
2. Dies gilt umso mehr bei einem Gericht, das gerne seinen Status als „Verfassungsorgan“ betont und daher nicht mit denselben Maßstäben gemessen werden möchte wie andere Gerichte.
3. Die heutige Entscheidung ist gerade mal 23 Randnummern lang. Dies bei einem Fall mit 46 Antragstellern, unzähligen Betroffenen und zu einem Thema, das seit langem im den Schlagzeilen der Medien ist.
1. Rechtslage bei der #Impfpflicht nach 20a IfSG ab 16.3.2022: „Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden.“ #Coronabusinessinsider.de/politik/deutsc…
2. Die in § 20a Abs. 1 IfSG geregelte Impfpflicht für Beschäftigte in (u.a.) medizinischen Einrichtungen ist nicht bußgeldbewehrt. Es gibt auch keine anderen Sanktionen.
3. Ein gesetzliches und bußgeldbewehrtes Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot gibt es nach § 20a Abs. 3 IfSG nur bei Neueinstellungen ab dem 16.3.2022.
1. #Corona im #Rechtsstaat, Folge 83, @PinG_Journal-Podcast mit dem Verfassungsrechtler Prof. Oliver Lepsius (Universität Münster), der die Corona-Krise zahlreichen Publikationen (Fachbeiträge und Tagespresse kritisch begleitet und kommentiert. ping.podigee.io
@PinG_Journal 2. In einem LTO-Beitrag kritisierte er am 3.12.2021 die BVerfG-Entscheidungen zur Bundesnotbremse und empfahl, die Entscheidung zu Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen als Ausreißer zu behandeln und in Grundgesetz-Kommentaren nicht zu zitieren. lto.de/recht/hintergr…
@PinG_Journal 3. In einem weiteren Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 10.12.2021 bezeichnete Lepsius die Karlsruher Entscheidungen als „rechtsstaatlich fahrlässig und unklug“. faz.net/aktuell/feuill…
@PinG_Journal 2. Warum wird diese Debatte nur in Deutschland und Österreich, nicht jedoch in den anderen europäischen Ländern geführt?
@PinG_Journal 3. Trotz vergleichbarer Impfquoten fordert in Großbritannien niemand eine allgemeine Impfpflicht, niemand fragt andere nach deren „Impfstatus“, niemand regt sich über „unbelehrbare Ungeimpfte“ auf. Wie erklärt sich dieser Unterschied?
@PinG_Journal@EichholtzAlex 2. Alexander Eichholtz berichtet, dass es in den 1990er-Jahren noch üblich war, als Krankenpfleger geduldig am Bett eines Patienten zu sitzen. Dies änderte sich vor 20 Jahren mit zunehmendem Kostendruck.
@PinG_Journal@EichholtzAlex 3. Pflegekräfte galten als Kostenfaktor, man sparte am Personal und trimmte die Kliniken zunehmend auf Wirtschaftlichkeit mit genauen Zeitvorgaben für einzelne Verrichtungen.