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Feb 14 13 tweets 4 min read
1. Demos gehen die #Corona-Politik werden oft - insbesondere in Berlin - verboten, gerichtliche Verfahren gegen diese Verbote bleiben meist erfolglos. Wie kam es dazu?
2. Die Antwort findet man Ende August 2020. Damals wurde in Berlin eine Demo gegen die #Corona-Politik angemeldet und eine mehrtägige „Mahnwache“. Beides wurde durch die Berliner Versammlungsbehörde untersagt.
3. Die Organisatoren zogen vor Gericht. Sowohl das VG Berlin als auch das OVG Berlin-Brandenburg hoben das Demoverbot auf, nicht jedoch das Verbot einer „Mahnwache“.
4. Das Demoverbot hatte die Versammlungsbehörde maßgeblich damit begründet, dass man aufgrund vergangener Erfahrungen befürchten müsse, dass sich die Teilnehmer nicht an „Abstands- und Hygienevorschriften“ halten.
5. Das VG und das OVG hielten diese Begründung für ein Versammlungsverbot nicht für ausreichend.
6. VG Berlin: „Ein bewusstes Ignorieren der Befolgungsbereitschaft allein aus der kritischen Haltung der Teilnehmer gegenüber den Corona-Maßnahmen abzuleiten, ist ebenso wenig statthaft, um ein Verbot zu begründen…
7. …Andernfalls wäre ein Ausdruck von Protest in Form einer Versammlung gegen die Corona-Maßnahmen nicht möglich.“ openjur.de/u/2271527.html
8. Die Demo fand dann Ende August 2020 statt, nicht jedoch die „Mahnwache“. Gegen das Verbot zogen die Organisatoren vor das @BVerfG. Erfolglos.
9. Das @BVerfG nahm die Entscheidung zum Anlass, dem Berliner VG ausdrücklich zu widersprechen und zu erkennen zu geben, dass Karlsruhe nicht nur das Verbot einer „Mahnwache“, sondern auch ein Demoverbot gebilligt hätte.
10. „Behörde hat dabei, was grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, u.a. auf Vorerfahrungen mit einer von dem Antragsteller bereits am 1.8.20 an gleicher Stelle und unter einem im Wesentlichen vergleichbaren Motto veranstalteten Versammlung abgestellt.“ bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…
11. Unlängst hat das @BVerfG dann auch präventive Verbote vom #Corona-Spaziergängen gebilligt. bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…
12. Was zeigt dies? Wenn immer noch behauptet wird, dass das @BVerfG zumindest das Versammlungsrecht in der #Corona-Krise geschützt hat, ist dies falsch. Das Gegenteil ist der Fall.
13. Das @BVerfG hat den Versammlungsbehörden im August 2020 und im Januar 2022 Blaupausen für Verbote geliefert. Ergebnis: Jedenfalls in Berlin werden die meisten #Corona-Demos verboten. Rechtsweg zwecklos./

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Feb 12
1. Wer angesichts der #Corona-Rechtsprechung des #BVerfG das hohe Lied auf „judicial (self-)restraint“ singt, sollte „The Meaning of Judicial Self-Restraint“ von Richard Posner lesen. repository.law.indiana.edu/cgi/viewconten…
2. Der Aufsatz, den Posner 1983 geschrieben hat, vergleicht „judicial self-restraint“ mit „judicial activism“ und stellt die Stärken und Schwächen beider Konzepte dar.
3. Posner neigt weder in die eine noch in die andere Richtung, betont jedoch den Wert vom Prinzipien, auf die sich richterliche Entscheidungen zurückführen lassen.
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Feb 11
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2. Dies gilt umso mehr bei einem Gericht, das gerne seinen Status als „Verfassungsorgan“ betont und daher nicht mit denselben Maßstäben gemessen werden möchte wie andere Gerichte.
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Feb 1
1. Rechtslage bei der #Impfpflicht nach 20a IfSG ab 16.3.2022: „Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden.“ #Corona businessinsider.de/politik/deutsc…
2. Die in § 20a Abs. 1 IfSG geregelte Impfpflicht für Beschäftigte in (u.a.) medizinischen Einrichtungen ist nicht bußgeldbewehrt. Es gibt auch keine anderen Sanktionen.
3. Ein gesetzliches und bußgeldbewehrtes Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot gibt es nach § 20a Abs. 3 IfSG nur bei Neueinstellungen ab dem 16.3.2022.
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Dec 21, 2021
1. #Corona im #Rechtsstaat, Folge 83, @PinG_Journal-Podcast mit dem Verfassungsrechtler Prof. Oliver Lepsius (Universität Münster), der die Corona-Krise zahlreichen Publikationen (Fachbeiträge und Tagespresse kritisch begleitet und kommentiert. ping.podigee.io
@PinG_Journal 2. In einem LTO-Beitrag kritisierte er am 3.12.2021 die BVerfG-Entscheidungen zur Bundesnotbremse und empfahl, die Entscheidung zu Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen als Ausreißer zu behandeln und in Grundgesetz-Kommentaren nicht zu zitieren. lto.de/recht/hintergr…
@PinG_Journal 3. In einem weiteren Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 10.12.2021 bezeichnete Lepsius die Karlsruher Entscheidungen als „rechtsstaatlich fahrlässig und unklug“.
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Dec 20, 2021
1. #Corona im #Rechtsstaat, @PinG_Journal-#Podcast, Folge 82, mit Kai Möller, Professor of Law an der London School of Economics (LSE), der sich rechtsvergleichend mit Menschenrechten befasst. Es geht um eine mögliche allgemeine #Impfpflicht. ping.podigee.io
@PinG_Journal 2. Warum wird diese Debatte nur in Deutschland und Österreich, nicht jedoch in den anderen europäischen Ländern geführt?
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Dec 18, 2021
1. Jetzt online: #Corona im #Rechtsstaat, @PinG_Journal, Folge 81 mit @EichholtzAlex, Erster Stellvertretender Vorsitzender d Klinikpersonalrats d Berliner Charité und seit 1993 an der Charité als Pfleger tätig. Es geht um die Ursachen des Pflegenotstands. ping.podigee.io/81-neue-episode
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