/1 Das OVG Lüneburg hat die Entscheidung des VG Osnabrück betreffend der Dauer des #Genesenenstatus kassiert (Beschl. v. 18.03.2022 - 14 ME 153/22 -, rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal…). Der Beschluss der VG Osnabrück war der erste stattgebende Beschluss in der Sache.
/2 Hier ist eine Zusammenfassung des Beschlusses des VG Osnabrück.
/3 Er wurde unter anderem von @JohannesGallon wegen einer Bewertung der wissenschaftlichen Grundlagen des RKIs kritisiert.
/4 Das OVG Lüneburg hat den Beschluss nun aus formalen Gründen aufgehoben. Bei einem
Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV handelt nach Auffassung des OVG nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine behördliche Wissenserklärung (Rn. 16).
/5 Dann verweist das OVG darauf, dass bei verständiger Würdigung es dem Antragsteller darum ging festzustellen, wann er als genesen galt (Rn. 19).
/6 Um das feststellen zu lassen mangelte dem Antragsteller nach Auffassung des OVG an einem Feststellungsinteresse. Auch führte das OVG aus, dass es dazu unter Umständen nicht ausreicht hypothetisch in Zukunft beschwert zu sein (Rn. 28).
/7 Zum Schluss führt es aus dass er auch deshalb verlieren musste, weil er nicht darlegen kann wie in Zukunft er durch konkret Einschränkungen beschwert sein wird (Rn. 30). Wie dies im gelingen soll, lässt das OVG offen.
/8 Die Anforderungen an zukünftige Beschwer wird hier vom OVG Lüneburg überzogen. Das BVerfG hatte gerade die Verfassungsbeschwerden zur Notbremse mit dem Argument zugelassen, dass auch in Zukunft Maßnahmen ergriffen werden (Bundesnotbremse I, Rn. 98 f.).

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Mar 10
/1 Das @BVerfG hat einen Eilantrag der #AfD abgelehnt gegen die Einführung einer #2Gplus-Regel für Abgeordnete im Deutschen Bundestag (Beschl. v. 08.03.2021 - 2 BvE 1/22 -, bundesverfassungsgericht.de/e/es20220308_2…).
/2 Zunächst behauptet die AfD es würde ein Zweiklassensystem entstehen, weil einige Ihrer Abgeordnete auf der Tribüne Platz nehmen müssen. Dem folgt das BVerfG nicht. Da alle Abgeordneten gleichermaßen von der Regelung betroffen sind (Rn. 46) Image
/3 Dann bemängelt die AfD in nicht nachvollziehbarer Weise eine Fehlinterpretationen verfassungsrechtlicher Maßstäbe durch die Regelung (Rn. 52). Image
Read 12 tweets
Mar 9
/1 Hier mein Problem mit den vorgesehenen Änderungen des #Infektionsschutzgesetzes (welt.de/bin/INESCGeset…). Eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage ab der weiterführende Maßnahmen ergriffen werden, soll nach dem Entwurf u.a. dann bestehen,...
/2 ...wenn aufgrund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen oder einem besonders starken Anstieg an Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen Gebietskörperschaft droht (§ 28a Abs. 8 IfSG-E).
/3 Was darunter konkret zu verstehen ist, wird im Entwurf nicht weiter ausgeführt (vgl. S. 21). @Karl_Lauterbach führte dazu aus, dass konkrete Schwellenwerte nicht zielführend sind, sondern es einer Gesamtbetrachtung bedarf.
Read 22 tweets
Feb 21
/1 Eine Entscheidung des @BVerfG in Zusammenhang mit den Corona Maßnahmen, die immer mehr negative Beachtung bekommt, ist das Ablehnungsgesuch von @nhaerting gegen Präsident #Harbarth und Richterin Baer im Verfahren zur Bundesnotbremse (B. v. 12.10.2022 - 1 BvR 781/21 -).
/2 Es ging dabei um das Thema "Entscheidungen unter Unsicherheit", welches auf den Wunsch von Harbarth auf die Tagesliste bei einem Abendessen zwischen dem Gericht und der Bundesregierung gesetzt wurde.
/3 Die damalige Justiz- und heutige Verteidigungsministerin Lambrecht hielt dazu einen Vortrag (welt.de/bin/Rede_Lambr…). Ebenfalls einen Vortrag unbekannten Inhalts hielt Richterin Baer. Im Vorfeld gab es Bedenken der Bundesregierung gegen die Wahl dieses Themas:
Read 12 tweets
Feb 19
/1 Stephan #Harbarth hat einen interessanten Aufsatz in der @JuristenZeitung veröffentlicht (JZ 2022, S. 157 - 162, mohrsiebeck.com/artikel/empiri…), unter dem Titel "Empirieprägung von Verfassungsrecht" geht es um Verarbeitung von Wissen vom BVerfG und der Politik.
/2 Als Beispiel dient der Klimaschutzbeschluss (BVerfGE 157, S. 30 - 177, bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…), die Entscheidungen zur Bundesnotbremse, konnten wohl nicht so gut als Beispiel dienen. So führt er u.a. aus (JZ 2022, S. 158):
/3 "[...] Grundrechte schützen vor realen Gefahren für Freiheit und Gleichheit. Die [...] Einordung solcher Gefahren im Tatsächlichen [...] erfordert außerrechtliches Wissen, etwa über natur- oder
sozialwissenschaftliche Gegebenheiten und Wirkungszusammenhänge."
Read 18 tweets
Feb 19
/1 In den Verfahren Bundesnotbremse I (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2021 - 1 BvR 781/21 u.a.-, bundesverfassungsgericht.de/e/rs20211119_1…) und Bundesnotbremse II (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2021 - 1 BvR 971/21 u.a.-, bundesverfassungsgericht.de/e/rs20211119_1…) hatte sich das BVerfG...
/2 sich sehr stark auf Sachverständigengutachten gestützt, bei der Begründung ihrer Entscheidung. Ohne diese Gutachten sind diese Entscheidungen deshalb sehr schwer bis gar nicht zu verstehen teilweise zu verstehen.
/3 Auf diese Problematik gehen hier @nhaerting und Oliver Lepsius ein (ab Minute 9:18). Da wird dann von Lepsius vorgeschlagen, die Stellungnahmen extra durch das Gericht zu veröffentlichen.
.
Read 9 tweets
Feb 8
/1 Der VG Osnabrück hat jetzt die vollständigen Entscheidungsgründe seiner Entscheidung (Beschl. v.
04.02.2022 - 3 B 4/22 -) veröffentlicht, in der er die Verkürzung des #Genesenstatus auf drei Monate durch das RKI für verfassungswidrig hielt.

Volltext:
rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal…
/2 Es verweist zu nächst auf die erhebliche Grundrechtsrelevanz des Genesenstatus (Rn. 11). Eine Abbildung von Randnummer 11 der Entscheidung mit einige
/3 Es führt dann die Gründe dazu aus, aus denen es die Verkürzung für verfassungswidrig hält. Es beruft sich dabei auf die Ausarbeitung der WD des Bundestags und führt unter anderem aus, das zumindest die Bundesregierung hätte dies regeln müssen (Rn. 15 bis 17). Eine Abbildung von Randnummern 15 bis 17 der Entscheidung mi
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