Der #Koalitionsausschuss hat im März Eckpunkte für eine Novelle des #Klimaschutzgesetz|es beschlossen. Als #Expertenrat für Klimafragen @ERK_Klima haben wir nun eine differenzierte Einordnung vorgenommen. Zur Ausgestaltung gibt es einige offene Fragen, die wir ausleuchten.
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2/ Eckpunkte der Regierung: 1) Beschluss eines Klimaschutzprogramms am Beginn einer Legislatur 2) Ergänzung des jährlichen sektoralen Monitorings mit einer Prognose 3) Veränderung des Steuerungsmechanismus 4) Festlegung von Zielen für Negativemissionen spd.de/fileadmin/Doku…
3/ Das KSG legt über §4 implizit eine maximale Emissionsmenge fest, welche kumuliert über das Jahrzehnt nicht überschritten werden darf. Dieser Budgetgedanke ist aus Sicht des @ERK_Klima ein zentraler Grundgedanke des KSG in seiner heutigen Fassung und sollte erhalten bleiben
4/ Bei der geplanten Änderung der Nachsteuerung (§8 Abs.1) soll es um eine Umstellung von sektoraler auf aggregierte und von reiner ex-post auf (zusätzliche) ex-ante Betrachtung gehen. Allerdings bleiben hier viele Fragen zur Umsetzung offen. Wir skizzieren 4 Optionen:
5/ Handlungsbedarf soll für die Regierung nur noch bei Überschreitungen des Gesamtziels entstehen. Als @ERK_Klima warnen wir, dass die Aufweichung des Ressortprinzips mögliche negative Folgen hat (sektorale lock-in Gefahr, abgeschwächte Governance, ESR muss beachtet werden)
6/ Positiv ist die Erweiterung der jährlichen Berichterstattung am 15.3 um einen jährlichen Projektionsbericht. Die Anforderungen sind aber hoch, eine unabhängige Prüfung der Projektionsdaten wäre daher wichtig. Auch gut: ein Klimaschutzprogramm am Anfang jeder Legislatur.
7/ Eine abschließende Beurteilung der Überlegungen des Koalitionsausschusses ist aufgrund noch vieler offener Fragen zur Ausgestaltung (siehe unsere 4 Optionen in Tabelle 10) nur auf Basis der konkreten Ausformulierungen des Gesetzes möglich.
8/ Insgesamt besteht die Möglichkeit, dass die geplante Abschwächung der Kriterien für eine verpflichtende Befassung der Bundesregierung mit der Zielerreichung im Sinne des Klimaschutzgesetzes die Gefahr einer Verfehlung der Klimaziele erhöht.
9/ Als @ERK_Klima empfehlen wir daher, die vorgeschlagenen Änderungen des #Klimaschutzgesetz|es sehr sorgfältig auf Vor- und Nachteile zu prüfen. Nachdrücklich plädieren wir für eine Weiterverfolgung eines Budgetansatzes. Zudem sehen wir die erhöhte Gefahr der Zielverfehlung
2/ Die Emissionen lagen lagen 2022 um rund 49 Mt CO2-Äq (6,1 %) unter dem letzten Vorkrisenjahr 2019. Würde sich diese Minderungsrate bis 2030 fortsetzen, würde das Ziel im Jahr 2030 um rund 190 Mt (also um mehr als 40%!) und das kumulierte KSG-Ziel um rund 740 Mt verfehlt
3/ Die Emissionen sind in den Krisenjahren 2020 und 2022 im Vergleich zum Vorjahr jeweils gesunken, im Jahr 2021 allerdings zwischenzeitlich wieder gestiegen.
Am 15.3. veröffentlicht das @Umweltbundesamt die #Emissionsdaten für 2022. Dann ist klar, welche Sektoren ihr #Sektorziel nicht eingehalten haben. Danach prüft der Expertenrat @ERK_Klima die Zahlen, unser Bericht wird am 17.4. veröffentlicht.
Was sind kritische Punkte? Ein🧵
Schon seit dem Abschluss des🚦Koalitionsvertrags gibt es Streit um die Reform des #Klimaschutzgesetzes. Um was geht es dabei? Was ist die Rolle von #Sektorzielen? Wie ist die Interaktion von 🇩🇪nationaler und 🇪🇺EU-Ebene, v.a in Bezug auf ESR und #ETS2?
Eine Einordnung: 1/n🧵
2/ Im #Koalitionsvertrag wird folgender Rahmen für die #KSG Reform gesetzt:
▶️sektorübergreifende & mehrjährige Gesamtrechnung analog zum #ParisAbkommen
▶️jährliches Monitoring als Basis
▶️alle Sektoren sollen einen Beitrag leisten
▶️Vermeidung des Zukaufs von 🇪🇺Zertifikaten
3/ Derzeit gibt es im KSG jährliche Ziele für jeden Sektor (#Sektorziele). Zur Bedeutung und Rolle von Sektoren haben wir uns als Expertenrat @ERK_Klima im April-Bericht geäussert: die #Sektorziele haben eine wichtige Funktion als Governance-Instrument expertenrat-klima.de/content/upload…
Wo stehen wir beim #Klimaschutz im #Verkehrssektor? Die #Emissionslücke ist riesig, Emissionen steigen, der Rebound macht Effizienzgewinne zunichte, es gibt steuerliche Fehlanreize und das #Sofortprogramm war unzureichend. Eine Einordnung auf Basis des @ERK_Klima Gutachtens
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2/ Was hat sich von 2000-2021 getan? Emissionsmindernde Beiträge im #Pkw-Verkehr können bis zum Jahr 2019 zu etwa gleichen Teilen Effizienzgewinnen (u.a. weniger Kraftstoffeinsatz pro Kilometer) und bis 2012 vor allem dem Tanken im Ausland (!) zugeschrieben werden.
3/ Problem: Emissionsminderungen aufgrund technischer Effizienzgewinne wurden durch gegenläufige Entwicklungen (Zunahme Fahrzeuggewicht & Motorleistung) konterkariert. Zudem führt eine Änderung des Verbrauchsverhaltens zu einer gestiegenen Transportintensität (#Rebound Effekt)
2/ Die Emissionsminderung verliert (außer im Energiesektor) an Tempo, obwohl sie mit Blick auf die #Klimaziele 2030 eigentlich an Tempo zulegen müsste. Nur durch Covid wurden die 2020-Klimaziele erreicht.
3/ Historisch haben #Rebound-Effekte #Effizienzgewinne konterkariert. Ein nahezu kontinuierlicher Zuwachs der Aktivitäten in allen Sektoren wirkte einer möglichen stärkeren Absenkung der Emissionen entgegen
2/ Stufe 1 des Kommissionsvorschlags entlastet den mittleren Gas-Haushalt mit einmalig 210 Euro. Die Verteilungswirkung ist allerdings regressiv: reichere Haushalte profitieren stärker
3/ Die Entlastung in Stufe 2 beträgt 85 € pro Monat (bei einem durchschnittlichen Gaspreis von 20 ct/kWh)