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Abschließend für heute relativiere ich auch noch was zum SVN-G, bevor ich mich Anderem zuwende. 1) Ja, es ist eine Beta-Version, vielleicht eine frühe Beta-Version, bei der man auch nicht immer sicher ist, was bug und was feature ist. Aber jetzt kommen erst mal 6 Wo Begutachtung
2) Tipp-/Beistrich-/Flüchtigkeitsfehler sind keine substanzielle Kritik. So etwas passiert zwangsläufig, wenn unter Zeitdruck gearbeitet wird; das wird in einer allfälligen Regierungsvorlage beseitigt sein.
3) es gibt legitime Anliegen hinter dem Projekt; Frage ist, wie diesen Anliegen gedient wird. Dass Plattformen, die meinungsbildend/wahlentscheidend sind, erreichbar sein müssen, um zB bei strafrechtswidrigen Inhalten rasch einschreiten zu können, halte ich grunds. für richtig
4) bei der doch China-artig anmutenden Registrierungs- bzw Identifizierungspflicht bin ich nicht sicher, ob das nicht nur ein Schuss vor den Bug sein soll, oder ob wirklich der Glaube an die "Software dahinter" besteht, die das ermöglichen soll. Zu berücksichtigen ist:
5) damit das Gesetz zu einem Erfolg wird (aus Sicht der Regierung) muss es nicht lückenlos funktionieren; dass es workarounds gibt oder Lücken muss nicht schaden, es dürfen nur nicht zu viele sein. Die meisten User sind zu bequem für workarounds, können mit VPN nicht umgehen etc.
6) Natürlich gibt es Bedenken, europarechtlich wie verfassungsrechtlich; ob die Ausnahmebestimmung in der E-Commerce-RL trägt, ist fraglich, sie deckt Maßnahmen, die ua zum Schutz der öffentlichen Ordnung (dazu zählt auch Aufklärung von Straftaten) erforderlich sind, die weiters
einen bestimmten Dienst betreffen und schließlich "in einem angemessenen Verhältnis zu den Schutzzielen stehen". Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit sind große Hürden, die das Gesetz nehmen muss. Ich bin skeptisch, aber wage keine Prognose (es zählt erst das fertige Gesetz!)
7) Ähnliches gilt verfassungsrechtlich: Gleichbehandlung/Sachlichkeitsgebot, Datenschutz, Meinungsäußerungsfreiheit/Achtung des Privatlebens - da sind einige Abwägungen notwendig, deren Ergebnis nicht 100% auf der Hand liegt (auch hier gilt: der Entwurf ist noch nicht das Gesetz)
8) für eine Regierung, die eigentlich eine Deregulierungs-/Anti-Gold-Plating-Agenda hat, ist das ein ziemlich eingriffsintensives Gesetz, nicht nur in die Äußerungsfreiheit der User, sondern auch in die unternehmerische Freiheit der Diensteanbieter,
9) wir werden sehen, ob der Entwurf Gesetz wird (und wenn ja, wer davon profitiert/wer darunter leidet - für beides gibt es Vermutungen). Erst eine Zeit danach wird man durch die Rechtspr. von EuGH / VfGH wissen, ob die Grenzen bloß ausgereizt oder doch überschritten wurden. /end
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