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Unfassbar! [Thread]
Der Wiener FPÖ-Politiker @LeoKohlbauer bezeichnet den Journalisten und Chefredakteur des @falter_at, @florianklenk wegen seiner Kritik an offensichtlicher Polizeigewalt in einem Video als #Volksverräter.
@OeJC @pressefreiheit @vanderbellen
Nach ihrer Machtergreifung führten die Nationalsozialisten den Tatbestand des Volksverrates in ihrem Sinne im Strafrecht ein.
Er bezeichnete das „unmittelbar gegen das deutsche Volk gerichtete Verbrechen eines Volksgenossen, der die politische Einheit, Freiheit und Macht des
deutschen Volkes zu erschüttern trachtet“. Personen, denen dies vorgeworfen wurde, wurden als Volksverräter bezeichnet. Damit wurden zunächst Verbrechen des Hochverrats und Landesverrats (§§ 80–93 StGB) bezeichnet. Insbesondere durch die Rechtsprechung des Volksgerichtshofes
unter Roland Freisler (1893–1945) wurde damit jede Art von Kritik am Nationalsozialismus bezeichnet und häufig mit der Todesstrafe abgeurteilt.
Volksverrat im nationalsozialistischen Rechtsdenken das "Staatsverbrechen" schlechthin, Oberbegriff für die "Erscheinungsformen" Hoch-, Landes-, Gebietsverrat u. a. Volksverrat war jeder Angriff auf die Autorität des Staats bzw. auf die für den Nationalsozialismus grundlegende
"Idee der Volksgemeinschaft". Der Volksverräter zerreißt nach diesem Denken das "Bewusstsein seiner heiligen Bindung" zum "Staat als einer verschworenen Treuegemeinschaft". Hoch- und Landesverrat seien dem Wesen nach ein und dasselbe Verbrechen; auf eine Unterscheidung komme
es nicht mehr an, da ein Angriff auf den inneren Bestand des Staats immer auch den äußeren Bestand untergrabe und umgekehrt. Im nationalsozialistischen Strafrecht genoss schärfste Verfolgung des Volksverrats von Anfang an höchste Priorität. So wurde bereits 1933 für
Hochverrat die Todesstrafe eingeführt (Verordnung vom 28. 2. 33, RGBl I, S. 85), wurden 1934 die Bestimmungen über Hoch- und Landesverrat (§§ 80-93 StGB) wesentlich verschärft (Gesetz vom 24. 4. 34, RGBl I, S. 341). Dem Reichsgericht wurde die Zuständigkeit für diese
Verfahren entzogen und dem eigens dafür neu geschaffenen Volksgerichtshof als erster und letzter Instanz übertragen. Die Verratstatbestände wurden von den Gerichten zunehmend uferlos ausgelegt und damit beliebig anwendbar. Denn die Rechtsprechung sollte
"vom festen Willen zur Ausrottung des Verrats" (Freisler) getragen sein. Nach den "Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues deutsches Strafrecht" des Reichsrechtsamts der NSDAP war Volksverrat das "unmittelbar gegen das deutsche Volk gerichtete Verbrechen eines
Volksgenossen, der die politische Einheit, Freiheit und Macht des deutschen Volkes zu erschüttern trachtet". Damit war jede missliebige Äußerung oder Verhaltensweise als Volksverrat strafbar.

(lexikon-drittes-reich.de/Volksverrat)
Wer Polizeigewalt kritisiert, ist für Rechtsextreme natürlich sofort ein "links-linker Polizei-Hasser".
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