Ed gab im vergangenen Jahr 508 neue Verdachtsfallbearbeitungen im Bereich #Rechtsextremismus & Reichsbürger. Das ist mit Abstand der größte Bereich von insgesamt 574 Fällen.
#MAD über Corona-Auswirkungen: „Einerseits musste die Abwehrarbeit unter erschwerten Bedingungen fortgesetzt werden, andererseits brachte die Pandemie offensichtlich jenen kräften neuen Schwung, die bereits seit längerer zeit das Kommen eines ominösen „Tag x“ heraufbeschwören.“
Heute ist die jährliche öffentliche Anhörung der Chefs der Nachrichtendienste im #PKGr des Bundestages.
Genauer: Chef*innen. Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) ist durch seine (recht neue) Präsidentin Martina Rosenberg vertreten.
#BfV-Chef Haldenwang: "Die größte Bedrohung für die Sicherheit in Deutschland geht weiter vom Rechtsextremismus aus. (...) Wir sehen Netzwerke und besorgniserregend ist, dass in diesen Netzwerken nicht selten Abgehörige der Sicherheitsbehörden und Streitkräfte vertreten sind."
Beim #FrancoA-Prozess hat heute ein Kriminalpolizist aus Wien ausgesagt. Er war am Flughafen als einer der ersten mit dem Fall befasst. Nachdem der Alarm am Waffenversteck in der Behindertentoilette ausgelöst wurde, waren erst uniformiere Beamte dort und dann auch er. ...
Franco A. gab als Grund für die Reise an: Er wolle die Waffe zurückgeben und den Akademikerball besuchen. Der Beamte war bei Durchsuchung überrascht, dass er ein Taschenmesser dabei hatte, obwohl er direkt vom Flugzeug kam. Auch einen handgekritzelten Plan stellte er sicher. ...
Diesen Plan mit den Wörtern "Stratagie" und "Taktik" habe er damals als etwas interpretiert, das mit taktischen Bewegungen bei Demonstrationen zu tun hat. Weil Franco A. ja vom Akademikerball sprach und es es immer Demos im Umfeld gab. ...
Im Juni 2020 veröffentlichten @rprtrn & ich @tazamwe eine Recherche über eine rechtsextreme #Prepper-Gruppe aus Reservisten, sich auf einen "Rassenkrieg" vorbereitete & plante, am Tag X ein Dorf zu unterwerfen. Nun steht die Gruppe im Verfassungsschutzbericht von Sachsen-Anhalt.
Eigene Quellen hat der Verfassungsschutz dazu nach eigener Aussage leider nicht gefunden. Aber manche der Personen seien ihm als Rechtsextremisten bekannt. Den VS-Bericht gibt's hier: mi.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibl… (S. 38f)
Hat der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern @lorenzcaffier privat beim ehemaligen #Nordkreuz-Mitglied Frank T. eine Waffe gekauft und/oder ein Schießtraining absolviert? Er dementiert das auf Frage von @rprtrn nicht. Man müsse ihn da privat anfragen, z.B. per Brief.
Das Innenministerium hatte zuvor bereites mitgeteilt, dass er keine dienstliche Waffe dort erworben habe. Ich halte das übrigens für keine Privatsache, schließlich geht es hier um eine Gruppe, deren Mitgliedern teils Terror oder andere schwere Straftaten vorgeworfen werden.
Lesenswert. Und die "Zentralstelle für Internetkriminalität in der Staatsanwaltschaft Cottbus", immerhin für ganz Brandenburg zuständig, kommt nicht sehr gut weg. (Vielleicht ist auch das Wohnortprinzip bei online begangenen Delikten auch nicht so wirklich sinnvoll....).
Erst müsse man wasserdicht nachweisen, dass diese Telegram-Nachrichten überhaupt von Attila Hildmann stammten, sagt er [der Sprecher der StA] dann. Das sei ganz wichtig, und das dauere eine Weile. ...
... „Es kann ja auch sein, dass ein Beschuldigter behauptet: Mein Account ist gehackt worden und irgendein böser Dritter mit Maske auf dem Kopf hat das in meinen Account reingeschrieben.“ Hat Attila Hildmann so etwas je behauptet? (...) „Das kann ich Ihnen nicht sagen.“
Der #KSK-Soldat aus Nordsachsen, bei dem im Mai ein illegales AK-47-Sturmgewehr, 2kg Plastiksprengstoff und massenhaft Munition gefunden wurden, muss sich vor Gericht verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen Philipp Sch. alias "Schäfchen" erhoben.
Der 45-Jährige soll gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz & das Sprengstoffgesetz verstoßen haben. Munition & Sprengstoff stammen von der Bundeswehr, Diebstahl oder Unterschlagung ist aber nicht angeklagt, dieser Teil ist eingestellt nach §154 bzw. §154a StPO.
Bei Philipp Sch. wurden auch NS-Devotionalien sichergestellt, u.a. Postkarten und Aufkleber mit NS-Motiven, ein SS-Liederbuch und Zeitschriften für ehemalige Angehörige der Waffen-SS. Diese waren offenbar nicht strafbar.