1. Verfolgt man die Medien, wird man ungeduldig. Als Staatsbürger. Als Jurist. Als Anwalt. Als Mensch, dem die Bürgerrechte am Herzen liegen. #Corona
2. Überall Berichte über steigende „Inzidenzen“ und Krankenhäuser, die - immer dieselbe Formulierung - „am Anschlag sind“. Dies erzeugt Druck auf die Politik. Und wer sich eher als „Aktivist“ versteht, will diesen Druck auch.
3. Wenn Menschen geimpft sind, können sie sich dennoch anstecken. Ihre „Inzidenz“ ist anders zu sehen, als dies der Fall war, bevor es die Impfstoffe gab. Die „Inzidenz“ ist nicht mehr, was sie vor einem Jahr noch war.
4. Dennoch leitet man aus „Inzidenzen“ Forderungen ab. Kein Karneval, keine Großveranstaltungen und Parties. Vielleicht sogar wieder Lockdown. Grundrechtsbeschränkungen, die für viele Menschen schmerzhaft sind.
5. Und die Krankenhäuser „am Anschlag“. Als ob dies ein Naturereignis sei. Als ob es dies in vergangenen Jahren vor 2020 nie gegeben hätte. Als ob wir in Deutschland in einem perfekten Paradies mit einem ebenso perfekten Gesundheitssystem lebten.
6. Als ob es nicht schon vor 2020 einen Pflegenotstand gegeben hätte. Als ob es kein frustriertes, schlecht bezahltes Personal gegeben hätte.
7. Als ob das Gesundheitswesen nicht schon vor 2020 nach McKinsey-Logik auf „Shareholder Value“ getrimmt worden wäre. Als ob es 2020 keine Milliardenzahlungen an Krankenhäuser gegeben hätte, die wegen leerer(!) Betten die Hand aufhielten.
8. Komplexitätsverweigerung. Keine Neugier, den Ursachen auf den Grund zu gehen. Warum es trotz viel Geld keine Betten gibt, spielt keine Rolle.
9. Lieber noch einen O-Ton mit einer beliebigen Passantin, die sich vor #Corona, Krankenhäusern und Intensivstationen fürchtet, weil der Journalist mit dem Mikro gestern wieder in einem Bericht Alarm geschlagen hat.
10. So läuft schon wieder alles auf einen #Lockdown hinaus. Die Reporterin mit gesichertem Einkommen wird es verschmerzen.
11. Leidtragende werden wieder die Alleinstehenden und Einsamen, die Veranstalter und Gastronomen, die Künstlerinnen und „Soloselbstständigen“, die Yogalehrerinnen und Pensionswirte und die sozial schwachen Alleinerziehenden sein.
12. Grundrechte? Ja klar, doch man wird wieder sagen, dass Gesundheit vorgeht, das m „höchste Gut“ (der Reporterin) Ist und daher „Solidarität“ vor „Freiheit“ gehen muss. Pech gehabt, dass man nicht Beamter oder Journalistin geworden ist. /
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2. "darunter fallen 8,959 Milliarden für Einnahmeausfälle zwischen März und September 2020, sowie Einnahmeausfälle zwischen Mitte November 2020 und Mitte Juni 2021 in Höhe von 5,655 Milliarden Euro sowie die nun diskutierten 686,1 Millionen Euro für Intensivbetten." #Corona
3. Exemplarisch: "Der Klinik-Konzern Helios hat auch im Krisenjahr 2020 Gewinne eingefahren und stellt Anlegern höhere Dividenden in Aussicht. Gleichzeitig ist nach mdr-Recherchen Personal teils zu knapp, um Notfälle zu behandeln." tagesschau.de/wirtschaft/unt…
@PinG_Journal@ellishuber 2. Ellis Huber ist Arzt und Gesundheitspolitiker. In den 1980er-Jahren war er für die damalige „Alternative Liste“ (heute Bündnis 90/Die Grünen) Gesundheitsstadtrat in Berlin-Wilmersdorf und –Kreuzberg und von 1987 bis 1999 Präsident der Ärztekammer Berlin.
1. #Corona im #Rechtsstaat, @PinG_Journal: In der neuen Staffel geht es um Grundannahmen der aktuellen Debatten. Daher habe ich mich zunächst in Folge 72 mit dem Astrophysiker Bernhard Müller über Modellierungen und "exponentielles Wachstum unterhalten. open.spotify.com/episode/1lpIAp…
@PinG_Journal@ChanasitJonas 3. Heute habe ich gleich zwei neue Folgen aufgenommen. In Folge 74 spreche ich mit dem Gesundheitspolitiker, Ex-Stadtrat und Ex-Präsidenten der Berliner Ärztekammer @ellishuber über die Ökonomisierung des Gesundheitswesens. Fehlanreize in der Krise und über den Pflegenotstand.
@BVerfG 2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör und der Justizgewährungsanspruch sind Verfahrensgrundrechte (Art. 103 Abs. 1 GG), die auch das @BVerfG bei seinen Entscheidungen zu beachten hat,
3. Wir meinen, dass das Gericht unsere Rügen teilweise übergangen, teilweise auch falsch verstanden hat. Daher unsere Gehörsrügen.
2. Die Befangenheitsanträge richten sich gegen den Präsidenten Prof. Stephan Harbarth und die Richterin Prof. Susanne Baer und stützen sich auf 3 Aspekte:
3. Erstens: Der Erste Senat unter Vorsitz von Prof. Harbarth meint, „nach vorläufiger Einschätzung des Senats“ sei eine mündliche Verhandlung entbehrlich.
1. Folge 71 von #Corona im #Rechtsstaat, @PinG_Journal-#Podcast: Im Gespräch mit @chluetge geht es um die Verhältnismäßigkeit als zentrales ethisches Thema. Lütge ist zudem der Überzeugung, dass Hochschullehrer – insbesondere Ethiker – verpflichtet sind, ihrem Gewissen zu folgen.
@PinG_Journal@chluetge 2. In der Corona-Krise haben sich die Gerichte bis hin zum BVerfG weitgehend zurückgezogen. Dies bezeichnet @chluetge als „eine der großen Enttäuschungen der Krise“.
@PinG_Journal@chluetge 3. Mit seinem „systematischen Versagen“ stehe das Verfassungsgericht nicht allein. Auch andere Institutionen haben auf eine Weise reagiert, die wir nicht für möglich gehalten haben, und ihre Kontrollaufgaben nicht wahrgenommen.