@BVerfG 2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör und der Justizgewährungsanspruch sind Verfahrensgrundrechte (Art. 103 Abs. 1 GG), die auch das @BVerfG bei seinen Entscheidungen zu beachten hat,
3. Wir meinen, dass das Gericht unsere Rügen teilweise übergangen, teilweise auch falsch verstanden hat. Daher unsere Gehörsrügen.
4. In dem Beschluss des @BVerfG ist bspw. die Rede von einem "Vorwurf", #Harbarth habe das Thema "Entscheidung unter Unsicherheiten" vorgeschlagen, um der Bundesregierung die Gelegenheit zu geben, ihren Standpunkt zur "Bundesnotbremse" zu erläutern.
@BVerfG 5. Einen solchen Vorwurf haben wir nie erhoben.
@BVerfG 6. Stattdessen hatten wir auf den Eindruck verwiesen, der bei den Beschwerdeführern entstehen muss - der Eindruck, es werde hinter verschlossenen Türen möglicherweise Verfahrensrelevantes besprochen.
@BVerfG 7. Auf den Eindruck, der bei den Beschwerdeführern entstehen musste - den "bösen Schein", der der Kern des Befangenheitsvorwurfs ist, ist das @BVerfG mit keiner Silbe eingegangen. Aus unserer Sicht ein klarer Gehörsverstoß.
@BVerfG 8. Wir haben die Richterinnen und Richter auch gebeten, ihre eigene Unvoreingenommenheit kritisch zu prüfen.
@BVerfG 9. Hierzu besteht unter anderem deshalb Anlass, weil sich der Beschluss so liest, als seien die entscheidenden Richterinnen und Richter bei dem Dinner im Kanzleramt selbst nicht anwesend gewesen.
@BVerfG 10. Sie bezeichnen es als (unsere) "Mutmaßung", dass die (nicht verschriftlichte) Rede der Richterin Baer Verfahrensrelevantes enthielt.
@BVerfG 11. Unsere "Mutmaßung" beantworten die Richterinnen und Richter aber nicht mit der Feststellung, Frau Baer habe nur ganz Allgemeines zu "Entscheidungen unter Unsicherheiten" gesagt. Was Frau Baer nach der Erinnerung ihrer Kolleginnen und Kollegen gesagt hat, bleibt offen.
@BVerfG 12. Stattdessen verweisen die Richterinnen und Richter auf die kurze dienstliche Äußerung der abgelehnten Richterin Baer, die angibt, nur "allgemein" gesprochen zu haben.
@BVerfG 13. Wir sind zuversichtlich, dass das @BVerfG unsere Rügen mit der zu erwartenden Gründlichkeit und Nüchternheit prüfen wird. /
• • •
Missing some Tweet in this thread? You can try to
force a refresh
2. Die Befangenheitsanträge richten sich gegen den Präsidenten Prof. Stephan Harbarth und die Richterin Prof. Susanne Baer und stützen sich auf 3 Aspekte:
3. Erstens: Der Erste Senat unter Vorsitz von Prof. Harbarth meint, „nach vorläufiger Einschätzung des Senats“ sei eine mündliche Verhandlung entbehrlich.
1. Folge 71 von #Corona im #Rechtsstaat, @PinG_Journal-#Podcast: Im Gespräch mit @chluetge geht es um die Verhältnismäßigkeit als zentrales ethisches Thema. Lütge ist zudem der Überzeugung, dass Hochschullehrer – insbesondere Ethiker – verpflichtet sind, ihrem Gewissen zu folgen.
@PinG_Journal@chluetge 2. In der Corona-Krise haben sich die Gerichte bis hin zum BVerfG weitgehend zurückgezogen. Dies bezeichnet @chluetge als „eine der großen Enttäuschungen der Krise“.
@PinG_Journal@chluetge 3. Mit seinem „systematischen Versagen“ stehe das Verfassungsgericht nicht allein. Auch andere Institutionen haben auf eine Weise reagiert, die wir nicht für möglich gehalten haben, und ihre Kontrollaufgaben nicht wahrgenommen.
1.Jetzt online: zwei Fachgutachten des Kölner Infektiologen Prof. Dr. Matthias Schrappe, die wir in dem Hauptsacheverfahren vor dem @bverfg zur #Bundesnotbremse in Auftrag gegeben und eingereicht haben. #Corona
@BVerfG 2. In dem ersten Gutachten legt Prof. Dr. Matthias Schrappe dar, weshalb die „7-Tages-Inzidenz“ (übrigens eine deutsche Besonderheit) kein geeigneter (alleiniger) Bezugspunkt für #Corona-Maßnahmen ist. corona-netzwerk.info/wp-content/upl…
3. Eine Inzidenz verlangt per definitionem die Erfassung aller Neuinfektionen innerhalb eines Zeitraums. Die „7-Tages-Inzidenz“ hingegen erfasst lediglich die Zahl neuer gemeldeter Infektion. Keineswegs werden mit ihr alle tatsächlichen Neuinfektionen erfasst.
Natürlich stellen sich bei #AstraZeneca Haftungsfragen, die bei der Entscheidung über einen #Impfstopp eine Rolle gespielt haben werden. #Corona-Thread
1. Für alle "Impfschäden" - ohne Rücksicht auf Verschulden - haften die Bundesländer, sobald sie den Impfstoff "öffentlich empfohlen" haben. Dies steht so in § 60 Abs. 1 #IfSG.
2. Srit Montag gibt es für #AstraZeneca keine staatlichen "öffentlichen Empfehlungen" mehr. Somit ist die unmittelbare Folge des Impfstopps, dass es seit Montag auch keine Haftung der Bundesländer für #AstraZeneca-Impfschäden nach § 60 Abs. 1 IfSG mehr gibt.
§ 28a IfSG, der letzten November eingeführt wurde und sich ausführlich zu "50 oder 35" verhält, kam in den gestrigen MPK-#Corona-Beschlüssen nicht vor. Als ob es diese Vorschrift nicht gäbe. /Thread
1. Auf die Bundesländer kommt nach den gestrigen #Corona-Beschlüssen eine schwierige Aufgabe zu: Sie müssen die Beschlüsse nicht nur in Verordnungstexte umsetzen, sondern auch begründen.
2. Denn nach § 28a Abs. 5 IfSG sind Rechtsverordnungen, die nach § 32 IfSG in Verbindung mit § 28 Absatz 1 und § 28a Absatz 1 IfSG erlassen werden, mit einer „allgemeinen Begründung“ zu versehen.
1. Die #GroKo plant erneute Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. U.a. sollen die "unabhängigen Expertinnen und Experten der Deutschen Akademie der Naturforscher" (@Leopoldina) den gesetzlichen Auftrag erhalten, die Reformbedürftigkeit des IfSG umfassend zu evaluieren. #Corona
@Leopoldina 3. In der #Corona-Krise ist die Leopoldina mehrfach mit Papieren in Erscheinung getreten und hat der Bunderegierung wiederholt zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen geraten.