#Durchseuchung ODER MUSS DER STAAT UNSER LEBEN UND UNSERE GESUNDHEIT SCHÜTZEN? EINE RECHTLICHE BETRACHTUNG⚡
Gestern wurde der Paradigmenwechsel angekündigt und deutlich gemacht, dass die Durchseuchung akzeptiert wird. Darf der Staat das?
Was sagt unsere Rechtsordnung? #Thread
Oberstes Ziel bleibt es das Gesundheitssystem zu schützen, aber man wolle hohe Infektionszahlen zulassen. Maßnahmen nur mehr im äußersten Notfall. Da stellt sich die Frage: Darf der Staat uns durchseuchen? Oder anders gefragt: Welches Schutzlevel muss der Staat gewährleisten?
In Deutschland hat sich, anders als bei uns, der Gesundheitsminister gestern klar positioniert. @Karl_Lauterbach bezeichnet die #Durchseuchung bei #Omicron als "unverantwortbares Experiment". 👇
Hierzulande findet eine Debatte vor allem hinsichtlich der ethischen und grundrechtlichen Frage nicht statt. Lauterbach betont vor allem die Problematik der Kinder, die ja noch nicht für sich selbst entscheiden können. So sagt er im ZDF Interview Folgendes:👇
Deutschland beurteilt das aus ethischer Sicht ganz anders. Hierzulande findet die Diskussion erst gar nicht statt, was mit uns passieren soll. Das #gecko Gremium hat das angeblich "interdisziplinär" diskutiert, aber das dürfen wir nicht lesen.👇
Die #Durchseuchung wurde uns einfach verkündet. Obwohl man kaum Ahnung hat, wie sich das auch im Hinblick auf die Langzeitfolgen verhält, bei so vielen Erkrankten, wie sie eine durchrauschende #Omicron Welle bringen wird. Viren haben Langzeitfolgen👇👇👇
Da stellt sich doch die Frage, ob der Staat das überhaupt darf. Also los geht's:

Was ethisch zulässig ist, das definieren letztendlich die in unserer Verfassung verankerten Grundrechte. Und was sagen die? Ich sags euch gleich. Es wird lang und kompliziert. 😉
Wor widmen uns zuerst mal der grundsätzlichen Frage

➡️ ob der Staat unsere Gesundheit und unser Leben überhaupt schützen muss. Welche Normen gibt es hier und was sagen die?

➡️ Dann fragen wir uns was er konkret tun muss und wieviel...

➡️ und was davon wie durchsetzbar ist
➡️ „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde geboren“ lautet Art. 1 der Allgem. Erklärung der Menschenrechte,

➡️der erste Artikel des dt. Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist VERPFLICHTUNG aller staatlichen Gewalt“
Doe Menschenwürde ist doch letztendlich der zentrale Punkt bei der Frage, ob man uns durchseuchen darf. Alle großen Menschenrechtskodifikationen beziehen sich auf sie.
Manche Verfasungen schützen diese Rechte und Freiheiten an sich, ohne wörtlichen Bezug auf ein Prinzip der Menschenwürde. Die Bill of Rights von 1776  benennt als unveräußerliche Rechte „Recht auf Leben und Freiheit" etc. Und bei uns?
Der VfGH und der OGH gehen natürlich auch davon aus, dass die Menschenwürde einen ungeschriebenen, allgemeinen Wertungsgrundsatz der österreichischen Rechtsordnung darstellt (VfSlg 13.635/1993; OGH 14.4.1994, 10 Ob 501/94). Und was bedeutet das für das Recht auf Leben/Gesundheit?
Das Leben ist notwendige Bedingung für die Menschenwürde – ein Toter kann nicht mehr Träger dieses Grundrechts sein. Als Höchstwert der Verfassung ist eine Einschränkung des Rechts auf Leben also nur in Extremfällen als verhältnismäßig anzusehen.
Eines der zentralsten Grundrechte des Menschen ist daher das Recht auf Leben. Es findet sich in der europäischen Menschenrechtskonvention, in Art. 2 EMRK. Die EMRK ist Bestandteil der österreichischen Bundesverfassung und daher direkt anzuwenden.👇
Die herausragende Bedeutung dieses Grundrechts macht dessen Stellung an der Spitze des Grundrechtskatalogs deutlich. Dieses Recht kann nach Art. 15 EMRK auch im Notstandsfall nicht
außer Kraft gesetzt werden.
Die Todesstrafe ist zwar in Art.2 Abs.1 2. Satz noch genannt, deren...
Zulässigkeit wird durch das 6. Zusatzprotokoll aber auf Kriegszeiten beschränkt und durch das 13. ZP gänzlich beseitigt. Jeder Mensch hat also ein Recht auf Leben. Der Staat hat dies jedenfalls zu achten und niemandem das Leben zu nehmen. ABER:
Muss er darüber hinaus etwas tun?
Spoiler: Ja. Muss er.
Die Rechtssprechung hat die Grundrechte dahingehend fortgebildet, alsdass sie anerkannt hat, dass diese auch dem Staat eine aktive Handlungspflicht auferlegen. Man nennt das bei uns komischen Juristen: "obligation to fulfill"...also eine Erfüllungspflicht.
So kennt eben das Recht auf Leben eine Schutzpflichtendimension (obligation to fulfill), d. h. die Staaten sind nicht allein verpflichtet, das Leben und die Gesundheit der Menschen zu respektieren, sondern müssen AKTIVE Maßnahmen zum Schutz dieser Rechtsgüter ergreifen👇
Der Staat muss also aktiv Handlungen setzen um das Leben und daher auch die Gesundheit der Bürger zu schützen. Manche Grund- u Menschenrechte wie eben das Recht auf Leben sind eben bereits aus ihrer Formulierung heraus als Erfüllungspflichten auf staatliche Maßnahmen angelegt
Das wird noch wichtig, daher hervorgehoben:

➡️ Merke: Diese Grundrechte sind als Erfüllungsplichten auf staatliche Maßnahmen angelegt

Der Staat muß also Maßnahmen ergreifen um diese Rechte zu schützen.
Was bedeutet das aber nun konkret für das Recht auf Leben, was schreibt die Verfassung dem Staat vor aktiv zu tun? Das Recht auf Leben ist ja recht allgemein formuliert. Daher muss man sich hier die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anschauen
Wie oben erwähnt hat der Staat bei der Auswahl der Maßnahmen aus Sicht der Höchstgerichte einen sehr breiten Gestaltungsspielraum. Das heisst es gibt wenig konkrete Vorschriften. Man muss sich also die Rechtssprechung anssehen um rauszufinden was er jedenfalls tun muss.👇
Anmerkung: ein dezidiertes Grundrecht auf Gesundheit gibt es (noch) nicht in der ö.Verfassung. Aus Art. 2 EMRK dem Recht auf Leben wird ein solches aber abgeleitet.Was gebietet dieses nun?
Jedenfalls muss der Staat zum Beispiel laut Rechtssprechung des EGMR eine lebensrettende Behandlung der Patienten im öffentlichen und privaten Krankenhäusern sicherstellen. 👇
Ein „Strukturelles Versagen des Gesundheitssystems“ führt laut EGMR ebenfalls zur Verletzung von Art 2, wenn der Staat eine Versorgung durch Krankenhäuser nicht sicherstellt.
(EGMR 30.08.2016, 40448/06 Z. 87)
Der Staat muss von der Notwendigkeit vorbeugender Maßnahmen „Kenntnis gehabt haben oder hätte davon wissen müssen, so der EGMR. Im gegenständlichen Fall warnt die Wissenschaft seit Monaten.
Maßnahmen, die unsere Verfassung als nicht effizient bewertet oder die von vorneherein untauglich sind um die Überlastung der Spitäler oder eine völlig unkontrollierte Durchseuchung abzuwenden, werden m.E. wohl nicht ausreichen werden um die staatl. Schutzpflicht zu erfüllen.
Fazit:
Es gibt wenig Rechtssprechung hierzu. Prognose schwierig

➡️ Die Überlastung der Spitäler wäre definitiv unzulässig
➡️ Ein Mindeststandard an Gesundheitsschutz ist jedenfalls forderbar
➡️ völlig unkontrollierte Durchseuchung wäre m. E. wohl im Lichte der EMRK unzulässig
Unbefriedigend unklar, nicht wahr? Das alles wäre jedenfalls auch vor dem EGMR einklagbar. Wie und unter welchen Umständen - eigenes riesiges Thema. Aber theoretisch vom Einzelnen durchsetzbar. Weil es Teil der Verfassung ist und direkt anwendbar. Aber war es das?
Ein dezidiertes Grundrecht auf Gesundheit gibt es (noch) nicht in der ö.Verfassung. Aber es gibt völkerrechtliche Verträge, die ein Recht auf Gesundheit kennen und die die Republik Österreich unterschrieben hat. So verpflichtet sie sich deren Inhalt umzusetzen. Was bedeutet das?
Ganz einfach ausgedrückt: Der Staat muss sich an den völkerrechtlichen Vertrag halten, aber weil dieser noch nicht zu innerstaatlichem Recht wurde entspringt ihm kein subjektives Recht des Einzelnen. Der Staat ist verpflichtet, ich kann es aber nicht einklagen.
Wo gibt es nun dieses Recht auf Gesundheit? Die Pandemie ist eine Bedrohung vieler Menschenleben und damit unserer Gesundheit. Sogar dezidiert genannt ist das Recht auf Gesundheit als eigenes Recht und Ausfluss des Rechtes auf Leben im Art. 11 der Europäische Sozialcharta (ESC)👇
Man beachte Abs.3. Der Staat hat soweit wie möglich epidemischen Krankheiten vorzubeugen. Durchseuchung unkontrolliert zuzulassen verträgt sich mit dieser Pflicht nicht wirklich, würde ich meinen.👇
Die Republik Österreich hat auch eine Bindung an das Recht auf Gesundheit unter der revidierten ESC anerkannt. In Abs. 3 wird eben dezidiert der Schutz vor epidemischen Krankheiten genannt. Also, wir haben ein Recht, dass uns der Staat vor einer Epidemie effektiv schützt.
Aber auch beispielsweise im UNO-Sozialpakt, welcher von Österreich 1978 ratifiziert wurde, ''anerkennen" die Vertragsstaaten ''das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit".
Fazit:

➡️ Die völkerrechtlichen Verträger erlauben eine unkontrollierte Durchseuchung sicher nicht. Österreichbwäre verpflichtet das zunrespektieren. Das Problem ist, dass sie nicht justiziabel sind.
So...ich glaub das war es mal fürs erste. Der Thread ist eh schon episch 😉
Über einen Retweet freue ich mich, es war viel Arbeit.
Fragen und Sachdiskussionen gerne!

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6 Jan
Im Kampfanzug sitzt der #gecko General vor uns, mit martialischer Rethorik spricht er von der "Hauptwaffe" gegen #Omicron, er verwende absichtlich die Diktion "Waffe", weil hier sei "nicht Gewaltfreiheit angesagt". Was für eine schauderhafte Inszenierung in der #zibspezial 1/n👇
Als seien wir im Krieg und er käme frisch von der Front. Er verkauft hier die Pandemie als Gewaltkonflikt zwischen uns und dem Virus als "Agressor". Was für ein Framing. Und was gedenkt er damit zu erreichen? Die verängstigte Masse sammelt sich hinter seiner Führung und folgt?
Ich dachte eigentlich mit den bisherigen Inszenierungen sei der Gipfel der Peinlichkeit erreicht. Doch sie werden immer grotesker und absurder. What's next? Parade der Truppe mit gezückten Injektionsspritzen am Heldenplatz vor der jubelnden, fähnchenschwenkenden Menge?
Read 8 tweets
6 Jan
⚡DEMOKATIE UND TRANSPARENTE ENTSCHEIDUNGSPROZESSE⚡
Das ist wichtig, weil es um ein ganz grundsätzliches Übel in diesem Lande geht, betreffend das Demokrativerständnis mancher Entscheider. Dieser Auschnitt aus der #zibspezial ist bemerkenswert. Und ernüchternd. Ein #Thread 👇
Was sagt der Vorsitzende der #gecko hier in der #ZiBSpezial?

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5 Jan
➡️ #Coronaleugner Maßnahmengegner gehen auf die Straße und brüllen: "Wir leben in einer Diktatur".

➡️ Nun brüllen Befürworter von Maßnahmen, die sich als die Vernünftigen bezeichnen, die auf die Wissenschaft hören: "Wir leben in einer Diktatur.

Mich besorgt das. #Thread 👇
Denn natürlich leben wir NICHT in einer Diktatur. Lebten wir in einer Diktatur könnte niemand auf die Straße gehen oder Derartiges twittern. Wir haben gewählt und auf Basis dessen eine Regierung, die nun Handlungen setzt. Und durchaus Fehler macht, die ich heftigst kritisiere.
Wir haben Insitutionen wie den Verfassungsgerichtshof, die gesetzte, gesetzlich verankerte Maßnahmen auf ihre Rechtsstaatlichkeit überprüft und verfassungswidrige Gesetze behebt. Wir haben das Recht gegen diese Regierung zu demonstrieren und sie bei der nächsten Wahl abzuwählen
Read 7 tweets
16 Dec 21
Liebe @LPDWien!

Der VfGH erlässt DAS Erkenntnis und ihr bräuchtet vielleicht einE Erkenntnis. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Verwirrend, ich weiß. Die Erkenntnis die Ihr bräuchtet wäre zu erkennen wann ein Erkenntnis einschlägig ist und wann nicht. #Thread 👇
DAS Erkenntnis, welches ihr anführt, bei dem handelt es sich um eine Demo gegen Pelztierhandel DIREKT vor einem Geschäft welches diese Dinger verkauft. Direkt vor der Auslage um genau DAGEGEN zu demonstrieren, obwohl man das auch 10 Meter weiter tun könnte. 👇
In diesem Falle wog der VfgH die Erwerbsfreiheit gegen die Versammlungsfreiheit ab und kam in seineM Erkenntnis zu DER Erkenntnis, dass hier die Erwerbsfreiheit des Geschäftseigners unverhältnismäßig eingeschrenkt würde. Was ziemlich nachvollziehbar ist.👇
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16 Dec 21
⚡SCHUTZZONEN FÜR SPITÄLER⚡
Die Gefährdung des Spitalpersonals durch Demos der #Corona Leugner nimmt allgemein zu. Blockierte Wege zum Spital etc. Weil die Frage hier oft gestellt wird ein ganz kurzer #Theead zur Frage der Zulässigkeit 1/n 👇
So eine Schutzzone wäre durch ein sogenanntes "Platzverbot" zu verwirklichen, welches durch eine Verordnung verhängt wird. Wir kennen das vom Akademikerball. Wäre das auch präventiv für alle Krankenhäuser möglich? Das sah damals so aus:👇
Präventive Platzverbote kommen dann infrage, wenn schon im Vorhinein KONKTET damit zu rechnen ist, dass eine bestimmte Gefahr an einem bestimmten Ort entstehen wird. Die Polizei muss dafür sorgen, dass die Verordnung so kundgemacht wird, damit alle Betroffenen davon erfahren.
Read 11 tweets
15 Dec 21
Himmel....😱
Ihr seht das doch auch oder? Die Moderation von Roman Raffaider gestern war...sagen wir mal...speziell?
Dieses fröhliche Nuscheln, sich Abstützen am Moderationstisch. Wieso lässt man jemanden so auf Sendung gehen @ORF ? 1/n👇😳 #zibnacht
Das hier 👇 angekündigte "Wiedersehen um 23:00 Uhr" gab es dann nicht, die #zibnacht startete ordentlich verspätet und wurde plötzlich von Martin Thür moderiert.
Sehr speziell auch diese Anmoderation👇 zur #Omicron Variante und die Ankündigung seines Interviews mit Martin Moder, welches dann nicht mit ihm stattfand. Was passiert in diesem Sender, dass so etwas nicht verhindert wird, ganz egal ob das Alkohol, medikamente oder sonstwas war?
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