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Mar 9 13 tweets 4 min read
1. An dieser Entscheidung zum #Staatstrojaner wirkte neben Harbarth der Richter Radtke mit. Aus Radtkes Feder (als Berichterstatter) stammt auch die Entscheidung zur Ausgangssperre (Bundesnotbremse I). bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…
2. Radtke gilt als stramm konservativ. Dies hat @HassoSuliak 2018 eingehend kommentiert. lto.de/recht/justiz/j…
3. Die dritte Richterin, die an der Entscheidung beteiligt war, ist Gabriele Britz. Sie ist seit 2011 - auf einem SPD-Ticket - in Karlsruhe. Man hat wenig von ihr oder über sie gehört.
4. im Juni 2021 gab es eine befremdliche Entscheidung des 1. Senats zum Staatstrojaner in Baden-Württemberg. Seitenlang blinkte man links und begründete, weshalb der Trojaner im Hinblick auf staatliche Schutzpflichten problematisch ist. bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…
5. Man bog dann aber plötzlich rechts ab und erklärte die Verfassungsbeschwerde der @freiheitsrechte für unzulässig und verwies sie auf den Verwaltungsrechtsweg.
6. Die in sich unstimmige Entscheidung deutet auf Meinungsverschiedenheiten im Senat hin. Solche Meinungsverschiedenheiten löst man derzeit offenkundig lieber durch faule Kompromisse als durch Sondervoten, die aus der Mode gekommen zu sein scheinen.
7. Wenn man weiß, dass der Verwaltungsrechtsweg drei Instanzen hat und locker 5 bis 8 Jahre dauern kann, weiß man auch, was die neue Zugangshürde des @BVerfG praktisch bedeutet. Vieles wird man de facto nicht mehr in Karlsruhe verhandeln können, bevor es zu spät ist.
9. Verwaltungsgerichte bauen zudem typischerweise hohe Hürden an den Nachweis der Betroffenheit. @freiheitsrechte und anderen Bürgerrechtlern wird es sehr schwer fallen, die von den Verwaltungsgerichten verlangen Nachweise der eigenen Betroffenheit zu führen.
10. In der heute veröffentlichten Entscheidung wird die Subsidiarität nur kurz angesprochen. Man lässt die. Verfassungsbeschwerde statt dessen an (angeblich) unzureichendem Vortrag scheitern. bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…
11. Bizarr: Obwohl man im Ergebnis meint, die Verfassungsbeschwerde sei mangelhaft gewesen, hatte man unter anderem die Behörden vom @UlrichKelber und @DieterKugelmann um Stellungnahmen gebeten.
12. Die Datenschutzbehörden äußerten sich kritisch, hätten sich die Arbeit (und, ja, das ist Arbeit) aber sparen können. Warum Harbarth, Radtke und Britz die Stellungnahmen überhaupt einholten, ist völlig schleierhaft.
13. In seiner derzeitigen Zusammensetzung scheint der 1. Senat des @BVerfG Bürgerrechtsthemen wie den #Staatstrojaner nicht für sonderlich relevant zu erachten.
14. Zudem gibt die Arbeitsweise des 1. Senats immer wieder Rätsel auf. Es wird in Karlsruhe derzeit weder geradlinig noch transparent gearbeitet. Das Fehlen von Sondervoten zeugt zudem von einem Korpsgeist, der Karlsruhe nicht würdig ist. /

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