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Mar 16 11 tweets 4 min read
1. Das @BVerfG weist Verfassungsbeschwerde einer Hotelkette als unzulässig ab. Begründung (u.a.): Die Hotelkette habe nicht aureichend dargelegt, weshalb es sich bei den #Corona-Maßnahmen um einen Eingriff in das Eigentum gehandelt habe. bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…
@BVerfG 2. Außerdem habe die Hotelkette den Rechtsweg nicht erschöpft und sei gehalten gewesen, zunächst in einem Hauptsacheverfahren den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten.
@BVerfG 3. Beim Verwaltungsrechtsweg sprechen wir im Hauptsacheverfahren von drei Instanzen. Das dauert gewöhnlich mindestens 5 Jahre. Karlsruhe lässt sich dann gerne auch noch einmal 5 Jahre Zeit.
@BVerfG 4. Schwacher Trost für die Hotelkette: In 10 Jahren werden fast alle Richterinnen und Richter, die jetzt im 1. Senat sitzen, ihre Amtszeit beendet haben. Neue Richterinnen, neues Glück.
@BVerfG 5. Wie hoch der Karlsruher Elfenbeinturm ist, merkt man am meisten bei den Ausführungen zu Art. 100 GG, der Vorlage durch die Fachgerichte.
@BVerfG 6. Rein theoretisch lässt sich der lange Weg durch die Fachgerichte abkürzen, indem ein unteres Gerichht nach Art. 100 GG verfährt und Karlsruhe um eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit anruft.
@BVerfG 7. Trotz Tausender #Corona-Prozesse ist mir jedoch kein einziger Fall bekannt, in dem ein Fachgericht Karlsruhe nach Art. 100 GG angerufen hat.
@BVerfG 8. Dies liegt nicht daran, dass alle Richterinnen und Richter der Republik felsenfest von der Verfassungskonformität aller #Corona-Regelungen überzeugt waren.
9. Wir haben es mehrfach erlebt,. dass Richter deutliche verfassungsrechtliche Zweifel hatten, aber dennoch nicht nach Art. 100 GG verfahren wollten: "Das tue ich mir nicht an."
10. Denn die formalen Hürden für Richtervorlagen nach Art. 100 GG sind so hoch, dass die Fachgerichte fürchten, sich viel Arbeit zu machen, die Akte dann aber aus Karlsruhe wegen irgendwelcher Formalia zurückbekommen.
11. Langer Rede, kurzer Sinn: Auf Karlsruhe konnten und können sich die Bürger in der #Corona-Krise nicht verlassen. Das Trauerspiel geht weiter./

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Mar 16
1. Am 16.3.2020 begann der erste #Corona-#Lockdown. Niemand ahnte, dass uns das Thema die nächsten 2 Jahre begleiten würde.
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3. Es war und ist unsere Überzeugung, dass Anwältinnen und Anwälte eine gesellschaftliche Pflicht haben, in Notlagen schnell und zupackend zu helfen. Daher war es auch selbstverständlich, dass unsere Helpline kostenlos war.
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Mar 9
1. An dieser Entscheidung zum #Staatstrojaner wirkte neben Harbarth der Richter Radtke mit. Aus Radtkes Feder (als Berichterstatter) stammt auch die Entscheidung zur Ausgangssperre (Bundesnotbremse I). bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…
2. Radtke gilt als stramm konservativ. Dies hat @HassoSuliak 2018 eingehend kommentiert. lto.de/recht/justiz/j…
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Feb 14
1. Demos gehen die #Corona-Politik werden oft - insbesondere in Berlin - verboten, gerichtliche Verfahren gegen diese Verbote bleiben meist erfolglos. Wie kam es dazu?
2. Die Antwort findet man Ende August 2020. Damals wurde in Berlin eine Demo gegen die #Corona-Politik angemeldet und eine mehrtägige „Mahnwache“. Beides wurde durch die Berliner Versammlungsbehörde untersagt.
3. Die Organisatoren zogen vor Gericht. Sowohl das VG Berlin als auch das OVG Berlin-Brandenburg hoben das Demoverbot auf, nicht jedoch das Verbot einer „Mahnwache“.
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Feb 12
1. Wer angesichts der #Corona-Rechtsprechung des #BVerfG das hohe Lied auf „judicial (self-)restraint“ singt, sollte „The Meaning of Judicial Self-Restraint“ von Richard Posner lesen. repository.law.indiana.edu/cgi/viewconten…
2. Der Aufsatz, den Posner 1983 geschrieben hat, vergleicht „judicial self-restraint“ mit „judicial activism“ und stellt die Stärken und Schwächen beider Konzepte dar.
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Feb 11
1. Ob man #Corona-Impfpflicht in Pflegeheimen, Krankenhäusern gut findet oder nicht: Von der Creme de la Creme unserer Richterinnen und Richter darf man wirklich mehr erwarten als die argumentative Schlichtheit, durch die sich die heutige @BVerfG-Entscheidung auszeichnet.
2. Dies gilt umso mehr bei einem Gericht, das gerne seinen Status als „Verfassungsorgan“ betont und daher nicht mit denselben Maßstäben gemessen werden möchte wie andere Gerichte.
3. Die heutige Entscheidung ist gerade mal 23 Randnummern lang. Dies bei einem Fall mit 46 Antragstellern, unzähligen Betroffenen und zu einem Thema, das seit langem im den Schlagzeilen der Medien ist.
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Feb 1
1. Rechtslage bei der #Impfpflicht nach 20a IfSG ab 16.3.2022: „Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden.“ #Corona businessinsider.de/politik/deutsc…
2. Die in § 20a Abs. 1 IfSG geregelte Impfpflicht für Beschäftigte in (u.a.) medizinischen Einrichtungen ist nicht bußgeldbewehrt. Es gibt auch keine anderen Sanktionen.
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