Es scheint, als würde @MarcoBuschmann missverstanden. Er hat bzgl. #Maskenpflicht das Gesetz wiedergegeben. Dabei ist die Evidenz die notwendige und die #Verhältnismäßigkeit die hinreichende Bedingung. Jede*r kann sich selbst gut mit einer korrekt (!) getragenen geeigneten (!)1/7
…Maske schützen. Die allenfalls marginale zusätzliche Wirkung durch das zweiseitige (nicht triviale korrekte!)Tragen wiegt die Eingriffsintensität nicht auf. Zumal die Pflicht idR zu über 99 % Menschen, die gar nicht infiziert sind, trifft. Inwiefern greift die Maske in…2/7
…Grundrechte ein? Die Maskenpflicht greift in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ein, denn die Entscheidung, wie man sich der Öffentlichkeit präsentiert ist eine persönliche und berührt das Selbstbestimmungsrecht…3/7
Auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist betroffen; der Atemwiderstand wird höher, die Brille beschlägt, das Sichtfeld ist eingeschränkt, gerade bei Hitze ist die körperliche Beeinträchtigung stärker spürbar; soweit die Maske wirkt, vergrößern sich #Immunitätslücken 4/7
In die Abwägung ist zudem einzustellen, dass es die Maskenpflicht seit über 2 Jahren gibt und die Folgen für die Gesellschaft.
Die Maske signalisiert: Achtung Gefahr, Menschen werden als Gefährder wahrgenommen, das Vertrauen untereinander sinkt, Angst- und Stresslevel erhöht 5/7
Das unverhüllte Gesicht signalisiert #Freiheit; die Verhüllung und sei es zu Infektionsschutzzwecken stellt eine Barriere zwischen den Trägerinnen und Trägern dar und untergräbt so das Gefühl des Zusammenlebens. Sie entfernt jedenfalls unterbewusst. 6/7
Die vorgenannten Ausführungen beziehen sich auf die allgemeine #Maskenpflicht; in Einrichtungen mit vulnerablen Menschen sind geeignete (also keine #einrichtungsbezogeneImpfpflicht) Schutzmaßnahmen zu ergreifen (Protection statt Containment). 7/7
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„Die Forderung der Betroffenen, dass wir diese ganze Ideologisierung, den Kult um die #Impfung, dieses Lagerdenken, dieses Tretminenproblematik das man das rausnimmt und der Wissenschaft…das Primat gibt“ 2/5
„Für mich ist das unverzeihlich….[Verharmlosung von #Impfnebenwirkungen] für mich persönlich und einige andere Betroffene ist es ein Grund, seinen Rücktritt zu fordern, ich kann es leider nicht anders sagen.“
3/5
Die erwogene #ObisO-Regel von Oktober bis Ostern ist genau jene Verstetigung vor der ich seit Frühjahr 2020 warne: „Mit einer jahreszeitlich festgelegten #Maskenpflicht wolle man versuchen…auch andere Atemwegsinfektionen…einzudämmen.“ 1/3 welt.de/politik/deutsc…
Ich halte diese Gesetzesänderung für rechtswidrig, da sie einer Angemessenheitsprüfung nicht standhält. Juristisch zu prüfen ist nämlich ua, wie der Gesetzgeber mit anderen allgemeinen Lebensrisiken umgeht; fährt er dort auch das Schutzregime so hoch? (Die Antwort ist nein). 2/3
Klar ist für mich indes: Von dem - je nach Ausgestaltung - mutmaßlich zur Entscheidung berufenen @BVerfG ist keine Abhilfe zu erwarten. 3/3
„Auch die Neurologin, die sie danach aufsuchte, fand nichts. »Aber sie sagte mir, ich sei nicht die erste Patientin mit solchen Symptomen nach der Impfung«, erzählt Wirth.“ 1/4 @derspiegel#Impfnebenwirkungen
„Ein weiteres Problem, das in Gesprächen mit Ärztinnen und Ärzten schnell deutlich wird: Selbst wenn die Mediziner einen Verdacht haben, dass es sich um #Impfnebenwirkungen handeln könnte, melden sie ihn offenbar nicht immer.“ 2/4
„Es ist ein riesengroßes Tabuthema in der Ärzteschaft, obwohl viele die Nebenwirkungen beobachten«, glaubt Bernhard Schieffer. »Gestandene Kollegen wollen mit dem Thema nichts zu tun haben, es ist ihnen zu heiß.« Kaum ein Arzt wolle den Impfgegnern in die Hände spielen.“ 3/4
„Doch Recht & Gerechtigkeit zerbröckelten zunehmend, denn er sehe bei den polit. Entscheid. im Land eine zunehmende Umgehung geltender Gesetze. „Gerade #Corona hat uns vor Augen geführt, wie #Grundrechte binnen Stunden suspendiert wurden“,…#Papier…“ 1/4
„…dass es bei der Bekämpfung der Pandemie „keine roten Linien“ geben dürfe.
Diese gebe es laut Papier sehr wohl, man hätte bei den Maßnahmen viel mehr zwischen Nutzen und Schaden, besonders was die #Grundrechte der Bürger angehe, abwägen müssen.“ 2/4
“Ähnlich wie bei den undurchsichtigen Corona-Entscheidungen stärke man so extreme Kräfte und schwäche zugleich das Ansehen des demokratischen Rechtsstaats. „Die Humanität…darf nicht gegen den #Rechtsstaat ausgespielt werden“, meint Papier… 3/4
Das @BVerfG hat sich in @Karl_Lauterbach|s Covidsche Parallelwelt eingerichtet. Rote Linie ist allenfalls ein Impfzwang (Rn.221). Davon, dass es 1 allg. #Impfpflicht für rechtmäßig halten würde, bin ich überzeugt. Und 3G hat es zugunsten von 2G en passen eliminiert (Rn. 193) 1/6
In bemerkenswerter Weise stehen ungesicherte Erkenntnisse zum angeblichen relevanten Fremdschutz der Impfpflicht nicht entgegen (Rn. 184) aber jene bzgl des #Genesenenstatus gehen zu Lasten der Betroffenen (Rn. 201). 2/6
Dass die Impfungen nur bedingt zugelassen sind, wird nicht erwähnt, dafür wird iE betont, dass es eine Überschätzung (!) von schwerwiegenden #Nebenwirkungen gebe, da „bei weitem nicht bei jeder Verdachtsmeldung ein Kausalzusammenhang mit der Impfung gesichert ist“ (Rn. 227) 3/6
ZB und die Vorurteile die damit einhergehen (können). Auszüge aus dem Artikel, der zur Kontroverse einlädt: „Denn meiner Meinung nach haben Abtreibungen überhaupt gar nichts im Strafrecht zu suchen.“ 2/5
„Selten zeigt sich so deutlich, was echte feministische Kämpfe sind, bei denen es um pure Selbstbestimmung geht, und was nicht.“ Sie spricht auch den Widerspruch insbes. der Grünen, die auch für #MyBodyMyChoice eintreten, aber bei Corona ein ganz anderes Gesicht zeigten, an 3/5