Schon seit dem Abschluss des🚦Koalitionsvertrags gibt es Streit um die Reform des #Klimaschutzgesetzes. Um was geht es dabei? Was ist die Rolle von #Sektorzielen? Wie ist die Interaktion von 🇩🇪nationaler und 🇪🇺EU-Ebene, v.a in Bezug auf ESR und #ETS2?
Eine Einordnung: 1/n🧵
2/ Im #Koalitionsvertrag wird folgender Rahmen für die #KSG Reform gesetzt:
▶️sektorübergreifende & mehrjährige Gesamtrechnung analog zum #ParisAbkommen
▶️jährliches Monitoring als Basis
▶️alle Sektoren sollen einen Beitrag leisten
▶️Vermeidung des Zukaufs von 🇪🇺Zertifikaten
3/ Derzeit gibt es im KSG jährliche Ziele für jeden Sektor (#Sektorziele). Zur Bedeutung und Rolle von Sektoren haben wir uns als Expertenrat @ERK_Klima im April-Bericht geäussert: die #Sektorziele haben eine wichtige Funktion als Governance-Instrument expertenrat-klima.de/content/upload…
4/ Oftmals werden die #Sektorziele mit Planwirtschaft gleichgesetzt, dabei sind sie nicht so starr, wie oft dargestellt wird. Es gibt Flexibilitäten zwischen den Sektoren und innerhalb der Sektoren. Siehe🧵von @TMueller_Wue 👇
5/ Wie ist die Interaktion mit der 🇪🇺#Lastenteilungsverordnung#ESR? ESR Sektoren sind v.a Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft. Es gibt jährliche EU-Vorgaben für 🇩🇪mit gewissen Flexibilitäten zb Handel mit anderen EU Staaten. Aber lt. KoaV: „Vermeidung des Zukaufs von Zertifikaten“
6/ Wie vergleichen sich nun die 🇩🇪#KSG Ziele (für die ESR Sektoren) mit den neuen 🇪🇺#ESR Zielen? Eine erste Analyse zeigt: sie sind ziemlich konsistent. Es zeigt sich auch wieder die derzeit große #Umsetzungslücke (update #Projektionsbericht kommt im März).
Grafik: @MarieL_Zeller
7/ Das bedeutet: zur Erfüllung der ESR-Ziele müssen hauptsächlich die Sektoren #Verkehr & #Gebäude (und Landwirtschaft) gemeinsam Ziele erreichen. Allerdings ist in keinem der beiden Sektoren Luft, das haben wir im @ERK_Klima Gutachten aufgezeigt expertenrat-klima.de/content/upload…
8/ Man könnte Verkehr & Gebäude zusammenlegen und dann eine feste Emissionsobergrenze im #BEHG etablieren. Aus politischen Gründen wurde aber für 2023 selbst die Erhöhung um 5€ ausgesetzt. Eine Emissions-Obergrenze (die dann höhere Preise impliziert) scheint eher nicht in Sicht
9/ Auf EU-Ebene soll es ab 2027 den #ETS2 geben: hier werden Verkehr & Gebäude in einem #Emissionshandel zusammengelegt. Zunächst ist aber ein Preisdeckel von 45€ vorgesehen. Zur Erreichung der nationalen 2030 Ziele wird das nicht reichen. Zudem gelten die ESR-Ziele trotzdem
10/ Generell wird ein #CO2Preis alleine nicht reichen. Er ist das absolut wichtige Fundament, aber 1) Verteilungswirkungen müssen berücksichtigt werden und 2) vollständige, perfekte Märkte sind in der Realität nicht unbedingt gegeben. Siehe @ERK_Klima: expertenrat-klima.de/content/upload…
12/ Es gibt eine ganze Menge Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des #KSG, auch um das "mechanistische" zu verbessern. Diese Optionen haben wir als @ERK_Klima aufgeschrieben mit verschiedenen größeren und kleineren Reformvorschlägen, siehe Kap. 7 hier: expertenrat-klima.de/content/upload…
13/ Fazit zur #KSG-Reform:
▶️ESR-Ziele und KSG-Ziele sind recht konsistent
▶️Der #ETS2 alleine reicht nicht zur Zielerreichung 2030
▶️Egal wie die #KSG Novelle aussieht, sie muss sicherstellen, dass die 🇩🇪& 🇪🇺Ziele erreicht werden
▶️ Die Erfüllungslücke ist groß & drängend
Wo stehen wir beim #Klimaschutz im #Verkehrssektor? Die #Emissionslücke ist riesig, Emissionen steigen, der Rebound macht Effizienzgewinne zunichte, es gibt steuerliche Fehlanreize und das #Sofortprogramm war unzureichend. Eine Einordnung auf Basis des @ERK_Klima Gutachtens
1/n🧵
2/ Was hat sich von 2000-2021 getan? Emissionsmindernde Beiträge im #Pkw-Verkehr können bis zum Jahr 2019 zu etwa gleichen Teilen Effizienzgewinnen (u.a. weniger Kraftstoffeinsatz pro Kilometer) und bis 2012 vor allem dem Tanken im Ausland (!) zugeschrieben werden.
3/ Problem: Emissionsminderungen aufgrund technischer Effizienzgewinne wurden durch gegenläufige Entwicklungen (Zunahme Fahrzeuggewicht & Motorleistung) konterkariert. Zudem führt eine Änderung des Verbrauchsverhaltens zu einer gestiegenen Transportintensität (#Rebound Effekt)
2/ Die Emissionsminderung verliert (außer im Energiesektor) an Tempo, obwohl sie mit Blick auf die #Klimaziele 2030 eigentlich an Tempo zulegen müsste. Nur durch Covid wurden die 2020-Klimaziele erreicht.
3/ Historisch haben #Rebound-Effekte #Effizienzgewinne konterkariert. Ein nahezu kontinuierlicher Zuwachs der Aktivitäten in allen Sektoren wirkte einer möglichen stärkeren Absenkung der Emissionen entgegen
2/ Stufe 1 des Kommissionsvorschlags entlastet den mittleren Gas-Haushalt mit einmalig 210 Euro. Die Verteilungswirkung ist allerdings regressiv: reichere Haushalte profitieren stärker
3/ Die Entlastung in Stufe 2 beträgt 85 € pro Monat (bei einem durchschnittlichen Gaspreis von 20 ct/kWh)
#Entlastungspaket: Ein schlechtes Signal für den #Klimaschutz - der Anstieg beim nationalen #CO2Preis wird um ein Jahr verschoben. Das bringt nur eine Entlastung von 0,1 ct/kWh bei Gas (bei einem Anstieg von ~ 25ct), unterminiert aber die Glaubwürdigkeit beim #Klimaschutz
2/ #Entlastungspaket und #Strommarktdesign: Es soll eine "Abschöpfung von Zufallsgewinnen" beim Strommarkt geben, dafür wird ein Höchstwert für Erlöse am Spotmarkt festgelegt. Abwicklung läuft über "umgekehrten Weg der EEG-Umlage". Das wird v.a. die Erneuerbaren betreffen.
3/ #Entlastungspaket: während eine #Strompreisbremse eingeführt werden soll (verbilligtes Basiskontingent) wird bei der Debatte um einem #Gaspreisdeckel bzw. einem Gas-Grundkontingent erst mal eine Expert:innenkommission eingeführt
#Klimageld -die unendliche Geschichte. Gestern hat #Lindner behauptet, dass die öff. Verwaltung nur 100.000 Überweisungen am Tag vor nehmen könne. Es gibt aber eine Behörde, die monatlich 17 Mio Überweisungen schafft: die @Familienkasse
1/n🧵 @RalphBollmann
3/ Auf diesen Auszahlungweg über die Familienkasse könnte man fürs #Klimageld aufsetzen. Dazu gibt es schon konkrete Ideen, v.a. von @boriskonopka: klimablog.org/2022/03/28/kli…
Die rechtlichen Voraussetzung zur Zusammenführung von Steuer-ID und IBAN werden gerade im BMF erarbeitet.
2/ Hintergrund der Prüfung ist die Überschreitung der Sektorziele im #Gebäude- und #Verkehrssektor in 2021. Daher sind nach § 8 Abs. 1 #Klimaschutzgesetz (KSG) Sofortprogramme notwendig. Diese wurden am 13.7. von den Ministerien @BMWK/@BMWSB_Bund und @bmdv vorgelegt
3/ Die Prüfung des Sofortprogramms durch den Expertenrat erfolgt in 3 Schritten: 1) Prüfung der Vereinbarkeit der ausgewiesenen Emissionsminderung im Hinblick auf die Einhaltung des KSG-Zielpfads 2) Prüfung der Methodik 3) Prüfung der Realisierungswahrscheinlichkeit