2/ Die Emissionen lagen lagen 2022 um rund 49 Mt CO2-Äq (6,1 %) unter dem letzten Vorkrisenjahr 2019. Würde sich diese Minderungsrate bis 2030 fortsetzen, würde das Ziel im Jahr 2030 um rund 190 Mt (also um mehr als 40%!) und das kumulierte KSG-Ziel um rund 740 Mt verfehlt
3/ Die Emissionen sind in den Krisenjahren 2020 und 2022 im Vergleich zum Vorjahr jeweils gesunken, im Jahr 2021 allerdings zwischenzeitlich wieder gestiegen.
4/ Die deutliche Zielunterschreitung im #Industriesektor ist im Wesentlichen auf Produktionsrückgänge in der energieintensiven Industrie zurückzuführen. Zudem wäre letztes Jahr mit aktualisierten Daten auch für die Industrie ein Sofortprogramm notwendig gewesen
5/ Die #Energiewirtschaft hat zwar das Sektorziel knapp unterschritten, gegenüber dem Vorjahr sind die Emissionen allerdings in diesem Sektor um 10,7 Mt gestiegen.
6/ Zudem wäre die Verfehlung des Sektorziels im #Gebäudesektor ohne verschiedene für die Emissionsentwicklung günstige Effekte wie die milde Witterung und Einsparungen durch geändertes Heizverhalten noch deutlich größer ausgefallen.
7/ Im #Verkehrssektor ist die notwendige Trendwende weiterhin nicht zu beobachten, die Emissionen sind sogar gestiegen ggü. 2021. Im Personenverkehr lag die Mobilität wieder auf dem Niveau von 2019 (also vor Corona und Energiekrise).
8/ Weiterhin verlief der Rückbau des fossilen Kapitalstocks und der Aufbau von nicht-fossilen Alternativen im Jahr 2022 deutlich langsamer als in den Zielen der Bundesregierung oder den Klimaneutralitätsszenarien anvisiert. Beispiele: #Wärmepumpen#EAutos etc (Abb. Kap. 6.2)
9/ Vor dem Hintergrund der Herausforderung der Zielerreichung in allen emissionsstarken Sektoren ordnen wir auch die Eckpunkte aus dem Beschlusspapier des #Koalitionsausschuss|es zur Novelle des Klimaschutzgesetzes ein.
10/ Während einige der geplanten KSG-Änderungen das Erreichen der Klimaschutzziele unterstützen können und teilweise auch Vorschläge des Expertenrats @ERK_Klima aufnehmen, bergen andere die Gefahr einer Abschwächung der Gesetzeswirkung. Eine Übersicht liefert Tabelle 9
11/ mehr Details zur KSG-Novelle und unserer Einordnung @ERK_Klimagibt es in einem extra 🧵. Hier eine kurze Übersicht:
➡️#Budget-Ansatz sollte erhalten bleiben
➡️Schwächung der Governance erhöht Risiko zukünftiger Zielverfehlungen
➡️Eckpunkte lassen Interpretationsspielraum zu
Der #Koalitionsausschuss hat im März Eckpunkte für eine Novelle des #Klimaschutzgesetz|es beschlossen. Als #Expertenrat für Klimafragen @ERK_Klima haben wir nun eine differenzierte Einordnung vorgenommen. Zur Ausgestaltung gibt es einige offene Fragen, die wir ausleuchten.
🧵1/n
2/ Eckpunkte der Regierung: 1) Beschluss eines Klimaschutzprogramms am Beginn einer Legislatur 2) Ergänzung des jährlichen sektoralen Monitorings mit einer Prognose 3) Veränderung des Steuerungsmechanismus 4) Festlegung von Zielen für Negativemissionen spd.de/fileadmin/Doku…
3/ Das KSG legt über §4 implizit eine maximale Emissionsmenge fest, welche kumuliert über das Jahrzehnt nicht überschritten werden darf. Dieser Budgetgedanke ist aus Sicht des @ERK_Klima ein zentraler Grundgedanke des KSG in seiner heutigen Fassung und sollte erhalten bleiben
Am 15.3. veröffentlicht das @Umweltbundesamt die #Emissionsdaten für 2022. Dann ist klar, welche Sektoren ihr #Sektorziel nicht eingehalten haben. Danach prüft der Expertenrat @ERK_Klima die Zahlen, unser Bericht wird am 17.4. veröffentlicht.
Was sind kritische Punkte? Ein🧵
Schon seit dem Abschluss des🚦Koalitionsvertrags gibt es Streit um die Reform des #Klimaschutzgesetzes. Um was geht es dabei? Was ist die Rolle von #Sektorzielen? Wie ist die Interaktion von 🇩🇪nationaler und 🇪🇺EU-Ebene, v.a in Bezug auf ESR und #ETS2?
Eine Einordnung: 1/n🧵
2/ Im #Koalitionsvertrag wird folgender Rahmen für die #KSG Reform gesetzt:
▶️sektorübergreifende & mehrjährige Gesamtrechnung analog zum #ParisAbkommen
▶️jährliches Monitoring als Basis
▶️alle Sektoren sollen einen Beitrag leisten
▶️Vermeidung des Zukaufs von 🇪🇺Zertifikaten
3/ Derzeit gibt es im KSG jährliche Ziele für jeden Sektor (#Sektorziele). Zur Bedeutung und Rolle von Sektoren haben wir uns als Expertenrat @ERK_Klima im April-Bericht geäussert: die #Sektorziele haben eine wichtige Funktion als Governance-Instrument expertenrat-klima.de/content/upload…
Wo stehen wir beim #Klimaschutz im #Verkehrssektor? Die #Emissionslücke ist riesig, Emissionen steigen, der Rebound macht Effizienzgewinne zunichte, es gibt steuerliche Fehlanreize und das #Sofortprogramm war unzureichend. Eine Einordnung auf Basis des @ERK_Klima Gutachtens
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2/ Was hat sich von 2000-2021 getan? Emissionsmindernde Beiträge im #Pkw-Verkehr können bis zum Jahr 2019 zu etwa gleichen Teilen Effizienzgewinnen (u.a. weniger Kraftstoffeinsatz pro Kilometer) und bis 2012 vor allem dem Tanken im Ausland (!) zugeschrieben werden.
3/ Problem: Emissionsminderungen aufgrund technischer Effizienzgewinne wurden durch gegenläufige Entwicklungen (Zunahme Fahrzeuggewicht & Motorleistung) konterkariert. Zudem führt eine Änderung des Verbrauchsverhaltens zu einer gestiegenen Transportintensität (#Rebound Effekt)
2/ Die Emissionsminderung verliert (außer im Energiesektor) an Tempo, obwohl sie mit Blick auf die #Klimaziele 2030 eigentlich an Tempo zulegen müsste. Nur durch Covid wurden die 2020-Klimaziele erreicht.
3/ Historisch haben #Rebound-Effekte #Effizienzgewinne konterkariert. Ein nahezu kontinuierlicher Zuwachs der Aktivitäten in allen Sektoren wirkte einer möglichen stärkeren Absenkung der Emissionen entgegen
2/ Stufe 1 des Kommissionsvorschlags entlastet den mittleren Gas-Haushalt mit einmalig 210 Euro. Die Verteilungswirkung ist allerdings regressiv: reichere Haushalte profitieren stärker
3/ Die Entlastung in Stufe 2 beträgt 85 € pro Monat (bei einem durchschnittlichen Gaspreis von 20 ct/kWh)