1. Von staatlicher Seite wurde das Gewerbe stets weitgehend geduldet, selbst wenn es nicht legal war. "Staat" waren in der Vergangenheit nur Männer. (1/10)
3. Infolge 1 gelten rechtsstaatliche Maßstäbe innerhalb des Gewerbes nicht. Infolge 2 gibt es keine signifikanten gesellschaftlichen Bestrebungen, das zu ändern. (2/10)
1. Aus evolutionärer Perspektive ist es Aufgabe des Männchens, seine Gene möglichst weit zu verteilen. Die Aufgabe des Weibchens ist die Aufzucht. (Wenige Ausnahmen). (4/10)
3. Prostitution wird idR neben einer Beziehung in Anspruch genommen: (5/10)
3b. Abhängigkeit ist ein Hinderungsgrund sowohl für Trennung von einem promisken Partner als auch für eigene Promiskuität, weil der Partner sich trennen könnte. (6/10)
Infolge A ist Prostitution ein von Männern geduldetes Gewerbe von Männern für Männer. Die Frau ist darin nur Ware. Infolge B gibt es eine entsprechende Nachfrage vor allem von Männern. (9/10)