Breaking-News für #TeamDatenschutz: Der Beschluss der #DSK zum #Datenschutz bei #Office365 mir per #IFG herausgeben: fragdenstaat.de/anfrage/bewert… Die Veröffentlichung auf der Homepage der DSK wird in Kürze erfolgen. #DSGVO
Meine erste Einschätzung: Schon die Überschrift stellt klar, dass mit Maßnahmen gegen Verantwortliche, die MS Office 365 einsetzen nicht zurechnen ist, zumindest nicht unter dem Gesichtspunkt Auftragsverarbeitung. Bei Drittstaatentransfers könnte es anders aussehen.
Grundsätzlich erkennt die DSK an, dass eine eigene Verantwortlichkeit neben der Auftragsverarbeitung zulässig ist. Kritisch sei jedoch, dass im Behördenkontext ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) #DSGVO nicht herangezogen werden könne.
Obwohl die DSK nicht ausdrücklich nicht auf #SchremsII bezieht, geht das Dokument darauf ein und stellt fest was offensichtlich ist: Das Privacy Shield ist aufgehoben, Standardvertragsklauseln sind neu zu bewerten. Unterschieden wird zw. CloudAct und Datentransfer in die USA (👍)
Der DSK geht die Dokumentation der technisch-organisatorischen Maßnahmen nicht weit genug. Ein Vorwurf der m.E. in Anbetracht der umfangreichen Darstellungen von Microsoft in der Dokumentation etc. eher absurd ist und eher mit dem engen Prüfumgang der DSK zusammenhängen dürfte.
Bei Daten die Microsoft in eigener Verantwortlichkeit verarbeitet, fehlen nach Ansicht der DSK Angaben zur Löschfrist. Ein "Fehler", der sich leicht beheben lassen dürfte.
Wenig überraschend: Die Regelung zum Einsatz von Unterauftragnehmern wird bemängelt. Auch das dürfte sich tendenziell leicht beheben lassen, wenn man überhaupt davon ausgeht, dass die DSK hier richtig liegt.
Fazit zum jüngsten Papier der #Datenschutz-konferenz zur Unzulässigkeit von #Microsoft #Office365: Es besteht für Unternehmen kein Grund zur Panik. Der Scope der Prüfung ist unzureichend. Die "Mängel" scheinen eher trivial. Die Auswirkungen von #SchremsII dürften kritischer sein.

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29 Sep
Fehlende #ITSicherheit bei der Support-Webseite der #BRAK für das besondere elektronische Anwaltspostfach (#beA): Was war gestern (28.09.2020) auf bea.brak.de los? Ein Thread mit einer ersten chronlogischen Übersicht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
28.09.2020 – 12:52 Uhr: @Kanzlei_Delhey weißt daraufhin, dass die #beA-Supportseite nicht wie gewohnt erreichbar ist. Statt der üblichen Seite erscheint eine frisch aufgesetzte Wordpress-Instanz:
28.09.2020 – 13:15 Uhr: Die Wordpress-Instanz meldet „Fehler beim Aufbau einer Datenbankverbindung“. Möglicherweise, weil die zugehörige Datenbank gelöscht oder verschoben wurde:
Read 18 tweets
28 Sep
Jetzt wird es heftig auf bea.brak.de. #beA #Brak #ITSicherheit
Vielleicht kann mal jemand vom @BSI_Bund bei der Bundesrechtsanwaltkammer #BRAK anrufen und dort erklären, wie man eine Wordpress-Installation für die Support-Seiten für sensible Infrastruktur maintained?
Read 4 tweets
22 Sep
Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 04.09.2020 (Az. 324 S 9/19) entschieden, dass ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz wegen einer #Datenschutz-verletzung eine "benennbar und insoweit tatsächliche Persönlichkeitsverletzung" erfordert. Volltext: rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal… Image
Das LG Hamburg schließt sich in seiner Entscheidung dem LG Karlsruhe (Urteil vom 02.08.2019, Az. 8 O 26/19) an und hält die Rechtsprechung des LG Düsseldorf (Urteil vom 05.03.2020, Az. 9 Ca 6557/18) zum #Schadensersatz bei unzureichender #Auskunft für nicht übertragbar. Image
Im vorliegenden Fall geht das LG Hamburg von einem Unterlassungsstreitwert von 3.000€ aus, wodurch sich auch die erstattungsfähigen Rechtsanwaltskosten deutlich reduziert. Das AG hatte einen Unterlassungsstreitwert von 9.000 € für angemessen erachtet. Image
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21 Sep
#IFG-Anfrage erfolgreich: Das @JM_NRW hat umfassend Stellung zum Einsatz von #Videokonferenztechnik durch die Gerichte in #NRW genommen: fragdenstaat.de/anfrage/erlass…. Videokonferenzsoftware, wie z.B. #Zoom oder #MSTeams darf demnach nur nach Freigabe eingesetzt werden.
Ausgangspunkt meiner #IFG-Anfrage (fragdenstaat.de/a/196066) war ein Beschluss des ArbG Düsseldorf vom 25. Juni 2020 (Az. 9 Ca 3273/20), indem das Gericht angab nicht über geeignete #Videokonferenz-Technik zu verfügen: openjur.de/u/2270603.html.
Das @JM_NRW arbeitet derzeit eine einheitliche, softwarebasierte #Videokonferenztechnik für die Gerichte in #NRW zur Verfügung zustellen, "welche die Kommunikation mit externen Verfahrensbeteiligten ermöglicht und [...] Datenschutz und die Datensicherheit [...] genügt. #128aZPO
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28 Aug
@PolizeiSaarland @uconradt @tobiashans @alexzeyer: In der Nauwieserstraße in #Saarbrücken findet zum wiederholten Mal eine #Corona-Party statt. Warum wird nicht eingegriffen? cc @der_mohikaner @kerstinreese ImageImageImage
@uconradt: Die @PolizeiSaarland teilt nach Anruf mit, dass sie gegenüber der #Corona-Party im Grunde machtlos ist. Man fahre vorbei, könne aber nichts machen. Wie kann das sein? @Medienmogul @RalphStanger @szaktuell @SRaktuell @SPD_Saar @FDP_Saar @cdu_saar @AnkeRehlinger
@PolizeiSaarland leider auch nach über 20 Minuten nicht Herr der Lage. #Corona-Party wird die Anwohner_Innen die ganze Nacht beschäftigen. @tobiashans: Solche Regelverstöße müssen geahndet werden. Es kann nicht sein, dass die #Polizei #machtlos ist. @klausbouillon. Image
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26 Aug
Interessante Info für #TeamDatenschutz: Meine #IFG-Anfrage via @fragdenstaat zur derzeit laufenden #Cookie und #Tracking Prüfung der #Datenschutz-aufsicht war erfolgreich: In diesem Thread gibt es die wichtigsten Infos.
An der länderübergreifenden Prüfung zum #Datenschutz bei Zeitungen und Medienhäusern sind beteiligt: Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg.
Der Fragebogen, der von @sayho schon veröffentlicht wurde, ist jetzt auch offiziell und als pdf verfügbar: fragdenstaat.de/anfrage/lander…. Gleiches gilt für die ergänzenden Hinweise: fragdenstaat.de/anfrage/lander… und das Anschreiben: fragdenstaat.de/anfrage/lander…
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