1. Wenn es zu einem 2.#Lockdown kommen, dürfen sich die Fehler der 1.Lockdown nicht wiederholen. Das gilt zum einen für die #Rechtsgrundlagen, die in den #Landesparlamenten diskutiert und beschlossen werden müssen. Die „#Stunde der #Exekutive“ hat längst geschlagen #Corona
2. Wenn #Theater, #Konzertsäle, #Restaurants, #Bars, #Sportstätten, #Fitnessstudios und #Bordelle wieder geschlossen werden, müssen die Betreiber für die Verluste #entschädigt werden.
3. Es ist evident #ungerecht, wenn Mitbürger (erneut) ihr Einkommen verlieren, um andere zu schützen, die mit vollen Bezügen daheim im #HomeOffice sitzen. Wer einen 2.#Lockdown fordert, darf dieser #Gerechtigkeitsfrage nicht ausweichen.
4. Wer den #Lockdown fordert und bei der #Entschädigung mit den Schultern zuckt, verhält sich unsolidarisch und vertieft die Spaltung der Gesellschaft. #Corona (Ende)

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26 Oct
1. #Corona spaltet (Thread): Ein zweiter #Lockdown wäre ein weiterer tiefer Einschnitt in die #Grundrechte vieler Bürger. Ein solcher Einschnitt ist nur dann legitim (und #verfassungskonform), wenn er #verhältnismäßig ist.
2. Die #Verhältnismäßigkeit eines #Lockdowns beurteilt sich nach dem #Zweck des Lockdowns.
3. ist der Zweck eines zweiten #Lockdowns der Schutz der Krankenhäuser vor Überlastung? Dies hört man nur selten, da es keine greifbaren Anhaltspunkte für eine konkret bevorstehende Überlastung gibt?
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14 Oct
1. "Ich bin nicht zufrieden", sagte Merkel. "Die Ergebnisse sind nicht hart genug, dass wir Unheil abwenden." #Corona Thread spiegel.de/politik/deutsc…
2. Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin diskutieren #Corona- Maßnahmen, die sie auf dem Verordnungsweg durchsetzen wollen als (mehr steht nicht im Gesetz) „notwendige Schutzmaßnahmen“ nach dem IfSG.
3. Es geht um Grundrechtseingriffe und für manchen Gastronomen um die Existenz. Dennoch bleiben die Parlamente außen vor. Der Bundestag und die Landesparlamente (gerne „Volksvertreter“ genannt) werden gar nicht erst gefragt.
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