nach der pressemitteilung das erwartbare klipp-klapp (verfasssungsrechtlich zulässiger zweck, geeignet, weil zweck fördernd, erforderlich, weil nix milderes erkennbar, angemessen, weil schwere gesundheitsgefahr) ohne vertiefte ausführungen - enttäuschend!
die brisanz der beschlüsse liegt wohl darin, dass schwerste eingriffe maßnahmen verfassungsgerichtlich abgesegnet, für eine #pandemie-lage, die im vergleich zu jetzigen geradezu niedlich war
die maßgeblichen erwägungen zur zulässigkeit der #ausgangsbeschränkung/en finden sich wohl R.286 ff.
"Auf der Grundlage der vorhandenen fachwissenschaftlichen Erkenntnisse durfte der Gesetzgeber davon ausgehen, sein Ziel einer effektiven Kontaktbeschränkung nicht durch ein ...
anderes Regelungssystem oder eine andere Ausgestaltung der mit § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG angeordneten Ausgangsbeschränkungen gleich wirksam, aber mit geringeren Einschränkungen erreichen zu können."
R. 287: "...haben zahlreiche sachkundige Dritte in diesem Verfahren den #Kontaktbeschränkungen eine Eignung zur Eindämmung der Verbreitung des Virus attestiert, jedoch ausgeführt, dass nicht genau quantifizierbar sei, welche konkreten Maßnahmen wie zur Reduzierung beitragen. ...
Einhellig wird dabei das Erfordernis und Zusammenwirken verschiedener Einschränkungen für erforderlich gehalten, gleichzeitig jedoch betont, dass private Zusammenkünfte einen „signifikanten“ Anteil am Anstieg der Infektionsraten hätten."
"Die sachkundigen Dritten stützen sich auf empirische Untersuchungen, auf die Analyse gemeldeter beziehungsweise ermittelter Übertragungsorte sowie auf die Erkenntnisse, die sich aus den „vorzeitigen Lockerungsversuchen in der zweiten und dritten Welle“ und aus der Wirkung ...
der Kontaktbeschränkungen in Indien nach dem dortigen Auftreten der sogenannten Delta-Variante ergeben haben. Zu der Beschränkung von privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum legte das MODUS-COVID-Team dar, dass diese zu einer erheblichen quantitativen & ...
qualitativen Einschränkung der Freizeitaktivitäten führen, wobei die Freizeitaktivitäten in Summe den Aktivitätsanteil mit dem höchsten Anteil am R-Wert in Höhe von 0,6 bildeten."
R.288: "Auf tragfähige fachwissenschaftliche Erkenntnisse konnte sich auch die Einschätzung des Gesetzgebers stützen, die allgemeinen Kontaktbeschränkungen und sonstigen Schutzmaßnahmen ohne die Ausgangsbeschränkungen zur Nachtzeit nicht hinreichend durchsetzen zu können. ...
"Nach gesicherter Erkenntnis erfolgt die Mehrzahl der Ansteckungen in Innenräumen, wo zwar Schutzmaßnahmen greifen könnten, aber weniger verlässlich sind (oben Rn. 208 ff.). Seine Einschätzung, bei in der Abend- und Nachtzeit üblicherweise gelöstem und geselligem Verhalten sowie
dem Gefühl, im privaten Rückzugsbereich unbeobachtet zu sein, sei eine Einhaltung der Schutzmaßnahmen weniger sicher zu erwarten als etwa bei Kontakten in der Arbeitswelt (vgl. BTDrucks 19/28444, S. 12), stützt sich auf insoweit tragfähige Grundlagen.
Das macht auch seine Einschätzung vertretbar, solche Zusammenkünfte von vornherein über eine vergleichsweise einfach zu kontrollierende Ausgangsbeschränkung reduzieren zu können."
R. 290ff. widmet sich das #bverfg der "angemessenheit" der #ausgangsbeschränkung - zwar setzt es den Maßstab "additiver" (kumulierte) #grundrechtseingriffe, im ergebnis ist aber alles wieder wg der ausnahmen verfassungsgemäß - wie gesagt: alles klipp-klapp ohne neue ansätze
• • •
Missing some Tweet in this thread? You can try to
force a refresh
aus dem (erstmals angenommenen) "Recht auf Schuldbildung" folgt R.57 "ein grundrechtlich geschützter Anspruch auf Einhaltung eines für ihre chancengleiche Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit unverzichtbaren Mindeststandards von Bildungsangeboten an Schulen"
... Ihm kann weder der Auftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG zur freien Gestaltung von Schule noch die staatliche Entscheidungsfreiheit bei der Verwendung knapper öffentlicher Mittel entgegengehalten werden." (!)
#its#bautzen "278 Patienten liegen insgesamt im Bautzener Krankenhaus*. 41 davon sind #Covid-Patienten auf der Normalstation – 60 Prozent sind ungeimpft. Covid-Patienten belegen außerdem neun der 20 Intensivbetten. Bis auf einen sind alle ungeimpft." t-online.de/nachrichten/de…
"Zwei Stationen – die Urologie und eine chirurgische Station – hat das Bautzener Klinikum gerade schließen müssen, um die Covid-Stationen zu betreiben."
"Von den eigentlich sechs Operationssälen können derzeit nur drei benutzt werden. "Die Menschen müssen verstehen: Ein Corona-Patient ist in der Betreuung sehr viel aufwendiger als andere Patienten",
als sich die #coronakrise erkennbar zur #coronakatastrophe auswuchs, haben #gruene & #sozen aufgrund mangelnder einsicht & standhaftigkeit von der asozialen #fdp zu völlig falschen signalen drängen lassen & wichtigste schutzinstrumente aus der hand gegeben
die nichtverlängerung der #pandemie von "nationaler tragweite" ist dafür nur symbol, entscheidend ist der ausschluss der schliessung von gemeinschaftseinrichtungen und ausgangsbeschränkungen #coronakatastrophe
wenn die #fdp zu weit reichende, nicht an überprüfbare verhältnismässigkeitserwägungen geknüpfte #eingriffe in #grundrechte beklagt, hat sie zwar recht, aber genau an dieser stelle bringt die #ampel keine verbesserungen!
der antrag der @Gruene_staDDrat zum #coronaschutz soll ebenso wie unser ergänzungsantrag am ende nexter woche beschließend in einer öffentlichen sondersitzung des gesundheitsausschuss behandelt werden
zudem info des OB: #impfzentrum messe soll m 1.12. in betrieb gehen - mit elektronischem reservierungssystem, ebenso wird es wieder kostenlose #impftaxis für über 70 jährige geben