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Benedikt Fuest @fanaticTRX
, 16 tweets, 5 min read Read on Twitter
Wer sich wundert, wo der @welt Text zur Schufa geblieben ist. Schufa-Sprecher Koch macht aktuell massiv Druck, sagt uns ich würde "Fake News" verbreiten, droht mit juristischen Konsequenzen. Die von mir zitierte Stellungnahme der hessischen Landesdatenschützer sei alter Stand,
...man habe sich längst mit den Datenschützern geeinigt. Zudem sei unsere Berichterstattung "unzulässig". Wir haben also den Text erst einmal offline genommen und nochmal nachgefragt. Daraufhin hat der Datenschutz noch einmal nachgelegt:
Konkret dreht sich die Stellungnahme darum, ob die Schufa einen maschinenlesbaren Download aller Daten nach DSGVO Art. 15 zur Verfügung stellen muss. Schufa schickt nur per Post, trotz eindeutiger DSGVO-Vorgabe.
Erneute Stellungnahme hessischer Landesdatenschutz: "Die Schufa ist der Auffassung, dass diese Frage bereits mit den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz abgestimmt worden sei. Ich halte die Frage dagegen für nicht abschließend geklärt und habe daher die Prüfung eingeleitet."(!)
Weiter nannte Koch einen Vergleich zwischen der Auskunft nach DSGVO und des kostenpflichtigen Abo-Angebots @meineschufa "unzulässig". Abgesehen davon, dass ich als Journalist immer noch selber entscheide, was ich vergleiche: Die Grafik hier stammt von der Schufa-Homepage...
Weiter sagt Schufa-Sprecher Koch, die kostenpflichtige Auskunft durch @meineSChufa erginge gar nicht schneller als die DSGVO-Auskunft. Abgesehen davon, dass ich mich dann frage, warum die Leute dafür zahlen,...
..hier die Werbung der Schufa für den Online-Service: "Beim Versand per E-Postbrief ist der Zugriff in der Regel taggleich möglich". Auch in vielen Postfilialen kann man eine Auskunft taggleich abholen. Nicht das ich hier Werbung für die Schufa machen möchte...
Vor diesem Hintergrund finde ich bemerkenswert, dass Herr Koch nach eigener Auskunft bei Medien angerufen hat, um die Berichterstattung zu beeinflussen. Ich mache deswegen auf diesem Wege auf das erneute Statement der Datenschützer aufmerksam. @faznet @SPIEGEL_Netz @heiseonline
Unser Text geht gleich nach Einpflegen des Statements der Datenschützer wieder online. Zudem weisen wir auf Wunsch der Schufa nun darauf hin, dass die Datenkopie nach DSGVO laut Datenschützern nicht an Dritte wie etwa Vermieter weiter gegeben werden sollte.
Dass die Schufa kein grosses Interesse daran haben kann, dass dem Verbraucher eine maschinenlesbare Kopie zur Weitergabe zur Verfügung gestellt wird, ist mir natürlich klar @OpenSchufa @WELT_Economy @GrabitzG @OlafGersemann ;-)
Bevor Herr Koch sich nun einen Twitteraccount zulegen muss (braucht man den als Pressesprecher? Oder habe ich ihn blos nicht gefunden?) hier noch im Sinne vollständiger Transparenz:
Das 1. Statement der Datenschützer stammt aus der vergangenen Woche. Der Text entstand jedoch am Sonntag. Dementsprechend habe ich vor Erscheinen nicht mit Herrn Koch gesprochen. Dies kritisiert die Schufa als journalistisch unsauber.
Die Information zum der Standpunkt der Schufa, man verschicke aus Datenschutzgründen nur per Post stammt vom Servicetelefon der Schufa, dass ich angerufen habe. Diese Information stand von Anfang an im Text.
Die Angabe, dass die Schufa dazu eine Abmachung mit den Datenschützern habe, haben ich am Montag morgen nachgelegt, nachdem die Schufa uns dazu per Mail informiert hat. Diese "Auffassung der Schufa" hält der Datenschutz Hessen jedoch ...
... nun, neue Info von gestern, für "nicht abschließend geklärt." Ganz abgesehen davon wundert mich der postalische Versand aus Datenschutzgründen: Warum nicht einfach Zwei-Faktor-Sicherung eines DSGVO-konformen Downloads, indem ein Passwort zum Downloadlink per Post kommt?
Danke für die große Aufmerksamkeit. Deswegen im übrigen liebe Grüße von Frau #Streisand.
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