Die Sitzung beginnt überraschend. Der Richter bemerkt gegenüber der Angeklagten, dass er sich ja noch gar nicht nach ihrem Befinden in der U-Haft erkundigt hätte und fragt, ob sie sich gut behandelt fühlt.
Ob es dabei bliebe, dass sie keine Angaben zu ihrer Identität machen würde.
Ja, sie mache keine Angaben.
Die Personalien wären erst kürzlich, aber auf der Grundlage eines Anrufs aus dem australischen Konsulat ermittelt worden, das bereits im März (!!!) stattgefunden hatte.
Der Staatsanwalt überreicht dem Verteidiger ein DIN A4-Blatt mit den Details.
Trotzdem soll der Groschen bei den Ermittlungsbehörden nicht gefallen sein.?!
Richter bemerkt, dass auf dem Foto ... [nennt den vollständigen Namen] abgelichtet ist, also nicht UPIII.
Verteidiger ist außer sich. "Nennen Sie mir einen vergleichbaren Fall", der zu einer derart langen Haftstrafe geführt hat!
Das Plädoyer des Verteidigers wäre es durchaus wert, in kompletter Länge veröffentlicht zu werden.
Die Angeklagte wird zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Dass sie auch zu Gunsten der Angeklagten deren schlechte Wurfkraft erwähnt hätte, würde ihre Aussagen noch zusätzlich glaubhaft erscheinen lassen.
Zur DNA-Speicherung äußert sich der Richter nicht.