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@AnitaWorks9698 Ich wollte Dir gern nochmal genauer schreiben, wieso der Art. 3 GG Absatz (3), Satz 2 unpräziser als der Artikel 2 der UN-Behinderenrechtskonvention ist, wenn es um die Diskriminierung bezgl. Behinderung geht. Im Art 3 GG Absatz (3), Satz 2 steht nur kurz: 1/x
@AnitaWorks9698 "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Gut, aber worin können diese Benachteiligungen genau bestehen? Das ist im Artikel 2 der UN-Behindertenrechtskonvention genau geregelt: 2/x
@AnitaWorks9698
"Im Sinnes dieses Übereinkommens […] bedeutet „Diskriminierung aufgrund von Behinderung“ jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung aufgrund von Behinderung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass das auf die Gleichberechtigung mit anderen... 3/x
@AnitaWorks9698 ...gegründete Anerkennen, Genießen oder Ausüben aller Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen oder jedem anderen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird. Sie umfasst alle Formen der... 4/x
@AnitaWorks9698 ...Diskriminierung, einschließlich der Versagung angemessener Vorkehrungen;" Das ist also viel genauer als der Art. 3 Absatz (3) Satz 2 GG.
In Bezug auf meine Petitionssache ist hier nun zwei Punkte A und B wichtig: 5/x
@AnitaWorks9698 A. Beim §33b EStG liegt eine Unterscheidung aufgrund von Behinderung bei einer Grundfreiheit im wirtschaftlichen und sozialen Bereich vor. 6/x
@AnitaWorks9698 B. Für eine Diskrimierung genügt es schon, wenn eine Grundfreiheit nur beeinträchtigt wird, eine vollständige Vereitelung ist hingegen nicht erforderlich. Dies ist hier wichtig, denn Menschen mit Behinderung ohne Einbuße der körperlichen Beweglichkeit im... 7/x
@AnitaWorks9698 ...GdB Bereich von 25-45 könnten die Aufwendungen, auf die sich der §33b Absatz 1 Satz 1 EStG bezieht, ja auch per Einzelnachweis belegen. Doch dieser bürokratische Einzelnachweis ist eine Beeinträchtigung, der Menschen mit Behinderung und einer Einbuße... 8/x
@AnitaWorks9698 ...der körperlichen Beweglichkeit im GdB-Bereich von 25-45 wegen des Rechts auf die Pauschbeträge nicht ausgesetzt sind, also liegt hier eine Diskriminierung aufgrund von Behinderung vor. 9/x
@AnitaWorks9698 Puh, das waren jetzt eine Menge Tweets. Aber ich hoffe, Du verstehst jetzt, wieso ich bei der Diskussion mit Gegnern meiner Petition den Art. 2. der UN-BRK lieben gelernt habe. 😊10/x
@AnitaWorks9698 Wenn diese Tweet-Serie für Dich Spam war, kannst Du mir das ehrlich sagen, ich verstehe das. 🙂 Und sorry für das Durcheinander, dass ich manchmal Tweets wieder gelöscht hab, weil ich die nur an Dich und nicht an alle Follower senden wollte 😉11/11
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