@gruene_jugend @jusos @lijusolid @Ende__Gelaende
In Deutschland gilt zwischen Polizei und Nachrichtendiensten ein Trennungsgebot (siehe z.B. § 2 Abs. 1 S. 3 BVerfSchG). Demnach darf der VS keine Exekutivbefugnisse haben die einen Zwangscharakter aufweisen (z.B. Verhaftung, Vernehmung,etc.).
Ich habe jetzt mehrmals folgende Argumente hier gelesen.
1. Ende Gelände ist nur für mehr Klimagerechtigkeit
2. VS verfolgt Rechtsextremismus nicht
3. Ende Gelände wird dadurch kriminalisiert
Egal welches Ziel man verfolgt, es kommt darauf an, welche Mittel man bereit ist, dafür einzusetzen. Wenn ich notfalls mit Waffengewalt eine direkte Demokratie umsetzen will, wird mich der VS aus guten Gründen beobachten.
Nur weil der VS Ende Gelände für linksextrem einstuft, heißt das noch lange nicht, dass er auf dem rechten Auge blind ist. Wenn die Feuerwehr Menschen aus einem Auto rettet, heißt das noch lange nicht, dass sie keine Feuer löschen kann.
Ende Gelände wird dadurch nicht kriminalisiert! Das kann der VS gar nicht, weil er ein Frühwarnsystem ist und keine Strafverfolgungsbehörde. Er beobachtet lediglich negative Entwicklungen und bei Ende Gelände gibt es anscheinend eine gewisse negative Entwicklung.
PS: Ich habe immer wieder gelesen, dass die komplette Abschaffung gefordert. Über eine Reformierung kann man durchaus streiten.
Wer den VS abschaffen will, ist sich der Konsequenzen nicht bewusst oder scheint seine Aufgabe nicht zu kennen. Diese Forderung ist in meinen Augen mind. naiv oder wie es @KonstantinNotz sagte: