#Abschiebungen von Menschen, die jahrelang in Österreich leben.
Ich spüre die Wut und hab sie schon oft verspürt. Jetzt probier ich es mal meta und konstruktiv.
Meine Schlussfolgerungen, wo die Probleme liegen #thread
1. Die österreichische Umsetzung des Art 8 #EMRK (Recht auf Privat- und Familienleben) im Fremdenrecht, das sogenannte "Bleiberecht", ist kaputt. Es funktioniert nicht (mehr).
In jedem Asylverfahren wird neben Asylanspruch und subsidiären Schutz geprüft, ob Rechte der Betroffenen auf Privat- und Familienleben Interessen d Staates an geordnetem Fremden- und Asylwesen überwiegen. Wenn ja, ist "Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig" - Aufenthaltstitel
Die bestehenden Regelungen wurden erst durch strategische Prozessführung beim #VfGH erzwungen.
In den vergangenen Jahren wurden durch Gerichte sehr hohe Hürden eingezogen, die nicht im Gesetz stehen --> Problem 1
Wie ist es dazu gekommen? --> Problem 2:
2. Erste Instanz ist Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Eine weisungsgebundene Behörde des Innenministeriums. Schlechte Qualität, überfinanziert. Bis Anfang letzten Jahres waren ca 1.000 Leute beim #BFA beschäftigt, das bei ca 14.000 Anträgen/Jahr. Zuviele Ressourcen.
Diese Ressourcen wurden vor allem für die verstärkte Einbringung von Amtsrevisionen verwendet. Amtsrevisionen sind Rechtsmittel der Behörde gegen positive Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (2. Instanz). Sie werden vom VwGH entschieden.
3. Vollkommen unnachvollziehbare Rechtsprechung des VwGH, Zulässigkeitshürden
Formale Anforderungen an Revision wurden so hochgeschraubt, dass es selbst spezialisierten Anwält*innen nicht mehr möglich ist, ein mängelfreies Rechtsmittel zu verfassen.
Ronald Frühwirth, einer der besten Asylrechtsanwälte, hat dies fein analysiert und dargelegt. Und den Job an den Nagel gehängt, weil er seinen Mandant*innen die Entscheidungen des VwGH nicht mehr erklären konnte.
4. Hochkomplexes Rechtsgebiet, schleche Rechtsmittel von nicht-spezialisierten Rechtsanwält*innen
Rechtsgebiet ist so zersplittert und novelliert, dass es für Rechtsanwender und Betroffene nicht mehr durchschaubar ist. Rechtsanwält*innen in dem Bereich sind schlecht bezahlt...
...und leider oft nicht in der Lage, die formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen in ihren Schriftsätzen zu schaffen. Einerseits weil Hürden hoch, andererseits weil Ausbildung dazu schlecht. Das ist ein massives Problem. #RAK
5. Bisher wurden viele Entscheidungen des #BFA gehoben, nicht zuletzt wegen der großartigen #ARGE Rechtsberatung. Hier meine Hommage an die Kolleg*innen von @diakonieAT und @volkshilfe
Auch dieses lästige Problem versuchte sich das #BMI durch Verstaatlichung der Rechtsberatung #BBU vom Hals zu schaffen. Wenn man die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ändern kann, dann muss man der Implementierung behindern. Hier hat @Alma_Zadic vorerst das Schlimmste verhindert
Politisch: Wir brauchen ein neues #Bleiberecht!
Es braucht eine #Legalisierung von lange hier aufhältigen Personen. Dies gilt immer, in einer #Pandemie mehr denn je.
Derartige Fälle wird es immer wieder geben, dazu kommen die #Lehrlinge, die nur ihre Lehre abschließen dürfen.
Eine Nichtkündigung der Verträge hätte nichts geändert. Das BBU-G ist geltendes Recht und muss daher umgesetzt werden. Für eine gesetzliche Rechtsvertretung durch die NGOs ab 01.01.2021 gibt es keine Rechtsgrundlage.
Ändert das was an der Kritik an der #BBU? Nein, tut es nicht. Die #BBU ist österreichischer Sonderweg, es gibt keine vergleichbaren Modelle der Rechtsberatung in der #EU. Das Modell ist mE strukturell grundrechtswidrig.
Eine Nichtkündigung der Verträge hätte das nicht geändert.