1.Jetzt online: zwei Fachgutachten des Kölner Infektiologen Prof. Dr. Matthias Schrappe, die wir in dem Hauptsacheverfahren vor dem @bverfg zur #Bundesnotbremse in Auftrag gegeben und eingereicht haben. #Corona
@BVerfG 2. In dem ersten Gutachten legt Prof. Dr. Matthias Schrappe dar, weshalb die „7-Tages-Inzidenz“ (übrigens eine deutsche Besonderheit) kein geeigneter (alleiniger) Bezugspunkt für #Corona-Maßnahmen ist. corona-netzwerk.info/wp-content/upl…
3. Eine Inzidenz verlangt per definitionem die Erfassung aller Neuinfektionen innerhalb eines Zeitraums. Die „7-Tages-Inzidenz“ hingegen erfasst lediglich die Zahl neuer gemeldeter Infektion. Keineswegs werden mit ihr alle tatsächlichen Neuinfektionen erfasst.
4. Bei der durch das @rki_de ausgewiesenen „7-Tages-Inzidenz“ handelt es sich demnach nicht um eine Inzidenz im eigentlichen Sinne, sondern lediglich um eine Melderate.
@rki_de 5. Im Hinblick auf SARS-CoV-2 ist eine Periodendauer von 7 Tagen zu kurz. Allein durch die durchschnittliche Inkubationszeit von 5 Tagen und bereits vorbestehende Infektionen wird das Ergebnis verfälscht.
@rki_de 6. Die Krankheitslast, welche hinsichtlich einer befürchteten Überlastung des Gesundheitssystems notwendigerweise analysiert werden soll, ist nicht abbildbar.
7. Daher geht beispielsweise das „European Centre for Prevention and Disease Control“ (ECDC) die ECDC anders vor und bezieht die Melderate auf einen Zeitraum von 14 Tagen, um zuverlässigere Ergebnisse zu erzielen.
8. Um von einer Inzidenz sprechen zu können ist zwingend eine Bezugnahme auf eine definierte Population erforderlich. Diese ist der Nenner. Er muss zudem a priori, also vor Beginn der Datenerhebung (bzw. Ermittlung der Inzidenz an Infektionen mit SARS-CoV2) definiert worden sein.
9.Dies ist etwa durch Definition einer Stichprobengrundgesamtheit möglich. Wissenschaftlich unzulässig ist die Bildung einer solchen Grundgesamtheit als „Nenner“ erst während der Teilnahme der „Probanden“ an einem Untersuchungsprogramm.
10.Die „7-Tages-Inzidenz“ ist zudem nicht reliabel. Zunächst ist sie abhängig von der Testfrequenz: Je häufiger getestet wird, desto höher ist die Melderate.
11.Weiterhin ist die „7-Tahe-Inzidenz“ auch von der Teststrategie abhängig, also dem zugrunde gelegten Anlass zu Testung: erst bei klinischem Verdacht, bei Teilnahme am Schulunterricht usw. – jede Änderung der Teststrategie resultiert in anderen Testergebnissen.
12.Auch haben unterschiedliche Testverfahren einen erheblichen Einfluss auf die „7-Tages-Inzidenz“, da sie unterschiedliche Werte für Sensitivität und Spezifität aufweisen.
13.Wenn also etwa der Antigen-Test frisch Infizierte übersieht, sinkt die Melderate, und umgekehrt steigt sie, wenn der gleiche Test Nicht-Infizierte fälschlich als infiziert identifiziert.
14.Auch relevant ist der Kontext der Testung. Darin liegende Einflussvariablen sind die soziale Erwünschtheit etwaiger Testung, ökonomische Rahmenbedingungen und auch Bildungsgrade der zu testenden Population.
15.Prof. Schrappe warnt außerdem davor, Koinzidenz nicht mit Validität zu verwechseln. So ist ein monokausaler Zusammenhang zwischen der Melderate und dem Verlauf der Epidemie zwar intuitiv naheliegend, tatsächlich aber nicht ohne Weiteres anzunehmen.
16.Andere Indikatoren wie Positivitätsrate, Testfrequenz, Altersstruktur, Unterschiede zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen, besonderer Kontext verschiedener Übertragungssituationen sind nicht hinreichend bekannt bzw. analysiert.
16a. Oft wird nicht zwischen Korrelation und Kausalität differenziert - der häufigste Irrum dieser #Corona-Zeit!
17.Überdies wird mit der „7-Tages-Inzidenz“ auch die Heterogenität innerhalb einer oder zwischen mehreren Regionen nicht erfasst. Ausbrüche in Pflegeeinrichtungen führen zwar zum Anstieg des Durchschnittswerts, haben aber keine Bedeutung f die Ausbreitung der Epidemie insgesamt.
18.Dem entgegenwirken könnte man durch schon länger angemahnte altersspezifische Melderaten. Die „7-Tages-Inzidenz“ zeigt lediglich den Herdausbruch auf, „(…) aber nicht die homogene Durchseuchung der Population“.
19.Auch wird auf die ansteigende Impfquote als überaus relevanter Heterogenitätsfaktor hingewiesen, der relevanten Einfluss – mit auch regional unterschiedlichen Ausprägungen - hat.
20.Im zweiten Teil des Gutachtens entwickelt Prof. Schrappe einen Vorschlag für einen „Indikatoren-Set“, der an die Stelle der „7-Tage-Inzidenz“ treten sollte.
Natürlich stellen sich bei #AstraZeneca Haftungsfragen, die bei der Entscheidung über einen #Impfstopp eine Rolle gespielt haben werden. #Corona-Thread
1. Für alle "Impfschäden" - ohne Rücksicht auf Verschulden - haften die Bundesländer, sobald sie den Impfstoff "öffentlich empfohlen" haben. Dies steht so in § 60 Abs. 1 #IfSG.
2. Srit Montag gibt es für #AstraZeneca keine staatlichen "öffentlichen Empfehlungen" mehr. Somit ist die unmittelbare Folge des Impfstopps, dass es seit Montag auch keine Haftung der Bundesländer für #AstraZeneca-Impfschäden nach § 60 Abs. 1 IfSG mehr gibt.
§ 28a IfSG, der letzten November eingeführt wurde und sich ausführlich zu "50 oder 35" verhält, kam in den gestrigen MPK-#Corona-Beschlüssen nicht vor. Als ob es diese Vorschrift nicht gäbe. /Thread
1. Auf die Bundesländer kommt nach den gestrigen #Corona-Beschlüssen eine schwierige Aufgabe zu: Sie müssen die Beschlüsse nicht nur in Verordnungstexte umsetzen, sondern auch begründen.
2. Denn nach § 28a Abs. 5 IfSG sind Rechtsverordnungen, die nach § 32 IfSG in Verbindung mit § 28 Absatz 1 und § 28a Absatz 1 IfSG erlassen werden, mit einer „allgemeinen Begründung“ zu versehen.
1. Die #GroKo plant erneute Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. U.a. sollen die "unabhängigen Expertinnen und Experten der Deutschen Akademie der Naturforscher" (@Leopoldina) den gesetzlichen Auftrag erhalten, die Reformbedürftigkeit des IfSG umfassend zu evaluieren. #Corona
@Leopoldina 3. In der #Corona-Krise ist die Leopoldina mehrfach mit Papieren in Erscheinung getreten und hat der Bunderegierung wiederholt zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen geraten.
1. Die Akte des @rki_de zu dem "Strategiepapier" des @BMI_Bund umfasst 210 Seiten. 118 Seiten davon sind vollständig geschwärzt. Begründung: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 6 IfSG). #Corona
@rki_de@BMI_Bund 2. Vollständig geschwärzt nach Angaben des @rki_de sind:
- "Unterlagen zur Projektion und
empirischen Bestimmung bestimmter Parameter"
- "Unterlagen zu wirtschaftlichen Dimensionen Das Robert Koch-Institut
verschiedener Corona-Szenarien"
@rki_de@BMI_Bund 3. Vollständig geschwärzt sind nach Angaben des @rki_de auch:
- "Sieben Punkte-Plan für Deutschland"
- "Unterlagen zur Eindämmung durch Aufklärungs-und
Mobilisierungskampagnen"
1. Die Herausgabe der Unterlagen des @rki_de, über die @WELTAMSONNTAG heute berichtet, haben wir auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetz - mit freundlicher Unterstützung des Verwaltungsgerichts Berlin - erwirkt.
@rki_de@WELTAMSONNTAG 2. Es geht um das "Strategiepapier" des @BMI_Bund, das Ende März unter Mitwirkung des @rki_de entstand und in dem es u.a. hieß: Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf
die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden"
@rki_de@WELTAMSONNTAG@BMI_Bund 3. In dem "Strategiepapier" wird das "Hammer and Dance"-Szenario befürwortet, das die Politik der Bundesregierung in der Folgezeit betimmte. Es sollte sich von selbst verstehen, dass die Entstehungsgeschichte des Papiers für die Öffentlichkeit von hohme Interesse ist.
@henningtillmann@borispistorius 1.Schon Anfang April träumte man von einer #WunderApp, die #Corona digital in Schach hält. Dabei gab es Vorstellungen, die weit von jeglicher Realität entfernt waren.