@clemenshoch komplexes Thema → Thread: 1/ #Faktencheck
In §1 wird „Intensivkapazität“ nicht genauer definiert. Insbesondere steht dort nicht die Festlegung auf „Versorgungsauftrag“ und 1637 Betten.
§20 schreibt fest das die verfügbaren Intensivbetten zu melden sind.
2/ Für einen Mathematiker „impliziert“ dies,
das Rechengrundlage die verfügbaren Intensivbetten sind.
Wenn hier jedoch eine juristische Definitionslücke besteht, frage ich mich warum diese in die Verordnung Aufnahme gefunden hat.
3/ Sie stellen selbst fest, das es die Erfassung der verfügbaren Betten schon länger gibt.
Damit solle in Ihrem Blick als zuständiger Minister, aber auch des Landtages, die Unterversorgung, bzw. die fehlende Erfüllung des „Versorgungsauftrag“ sein.
4/ Minister, Landesregierung und Landtag haben das Wissen, das die Zahl 1637 Intensivbetten nicht der Lebenswirklichkeit 2020/2021 entspricht.
Dennoch „rechnen“ sie mit dieser Zahl. Da drängt sich die Frage erneut auf: Was ist der Grund des Handelns?
5/ Auswirkung dieser Handlungsweise, oder wertfreier Rechenweise, ist das seit 12.9.21 (→#26CoBeLVO) die bisher geltende #Maskenpflicht (Unterricht) an #Schulen im #KreisAhrweiler aufgegeben wurde.
7/ Sie schrieben:
„Dort geht es um die Meldung/Erfassung - gibt es auch schon viel länger - und das wissen Sie auch, sonst würden Sie nicht "impliziert" schreiben.“
a) → siehe zuvor: #Mathematik und #Logik verpflichtet, kein Jurist.
b) → Landestransparenzgesetz … (→8/)
8/ b) 4 Anfragen nach #Landestransparenzgesetz an Ihr Ministerium. 1. ist beantwortet: daher „Versorgungsplan“ und 1637 Betten. 2. ist nicht beantwortet und gesetzliche Frist abgelaufen.
3+4. sind noch ausstehend, aber noch kein Fristablauf.
10/ Antwort auf „und das wissen Sie auch“ @clemenshoch
Erst durch 1. Anfrage – die weiteren, um das Thema besser zu verstehen - sind ja bisher nicht beantwortet.
11/ Konstruktiver Vorschlag. 1. Berechnung von nun an nach der tatsächlich verfügbaren Anzahl der Intensivbetten 2. Offenlegung der (relevanten) Roh-Daten aus Informationssystem ZLB. damit Vergleichbarkeit zu Zahlen @DIVI_eV Intensivregister gegeben ist.
12/ Denkanstöße 27. CoBeLVO:
Statt #Covi19 Anteil Intensivbetten besser nur auf freie Betten schauen.
Auch ein normaler Herzinfarkt, Verkehrsunfall, … will versorgt werden. covid.computer42.org/RLP-ITS/RLP-IT…
Würde der Belastungswert nach verfügbaren und nicht nach (nur teilweise erfüllten) „Versorgungsauftrag“ gerechnet, dürften alle Kreise mit Inzidenz >100 auf Wiedereinführung der #Maskenpflicht (an weiterführenden) #Schulen hoffen.
2/ Er räumt ein das im November in Teilen des Landes Warnstufe 2 gelten könnte.
Er verschweigt das ein wichtiger #Leitindikator, der #Belastungswert, nicht konform zur #26CoBeLVO berechnet wird.
3/ Statt – wie in §20(1) – nach verfügbaren #ITS Betten wird nach „Versorgungsauftrag“ gerechnet. Nur sind fast ⅓ der Betten wegen Personalmangel, … nicht verfügbar.