2. Der Antrag lautete: „Der Deutsche Juristentag fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Justiz die sinngemäße Erstreckung des Lobbyregistergesetzes auf die Justiz einschließlich des Bundesverfassungsgerichts.
3. „Das beinhaltet die Offenlegung der Gutachten für akademische Titel, um verdeckte Dritteinflüsse zu verhindern.“
4. „Bei Nebeneinkünften ist insbes die Mittelherkunft jenseits v Geringfügigkeitsgrenzen offenzulegen, ebenso wie Tätigkeiten nach Ausscheiden aus d Richteramt e Kontrolle darauf zu unterwerfen sind, ob es sich um nachträglich gezahlte Vergütungen für früheres Verhalten handelt.“
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1. Keine Demokratie ohne Vertrauen. Kein Vertrauen ohne Transparenz. Hieran haben sich Parlamentarier, Verwaltungen, Ministerien in einem langen Prozess gewöhnen müssen. Die Justiz hat gewaltigen Nachholbedarf. Dies gilt ganz besonders für die Bundesgerichte. @juristentag
2. Die Bundesgerichte - BGH, BVerwG, BFH, BSG und BAG - haben eine herausragende Verantwortung f d Anwendung u Fortbildung d Rechts. Ihre Entscheidungen sind oft für Jahrzehnte wegweisend für die Instanzgerichte. Besonders hohes Gewicht hat das Wort d BVerfG als Verfassungsorgan.
3. Bundesrichter und das BVerfG erwarten derzeit noch, dass man ihnen blind vertraut. Die Wahl der Richterinnen wird in den Hinterzimmern von Richterwahlausschüssen und Parlamenten abgestimmt. Streng geheim und abgeschirmt von den Augen der Öffentlichkeit.
1. Bei aller berechtigten Freude der Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler über das heutige Urteil des #EuGH zur #Vorratsdatenspeicherung: #VDS bleibt weiter möglich.
2. Dies gilt jedenfalls für die anlasslose Speicherung von IP-Adressen zur Verfolgung und Verhinderung schwerer Straftaten, insbesondere auch im Zusammenhang mit #Kinderpornograhie und #Kindesmissbrauch. Rn. 100 und 101 des #EuGH-Urteils sind besonders lesenswert.
@m_kubiciel@PinG_Journal 1. Michael Kubiciel unterhält sich mit Max Adamek und mir über die Strafrechtspolitik der „Ampel“, die sich deutlich von der Politik der (schwarz-roten) Vorgängerregierungen unterscheidet.
@m_kubiciel@PinG_Journal 2. Insbesondere in der Amtszeit des Bundesjustizministers Heiko Maas (2013 bis 2017) wurden immer wieder neue Strafnormen geschaffen, bestehende Straftatbestände verschärft und „Strafbarkeitslücken“ geschlossen. Dies begründete man gerne mit der Symbolkraft von Strafgesetzen.
2. Ob die Karlsruher Entscheidung im Ergebnis überzeugt oder nicht, sei einmal dahingestellt. Es gibt jedenfalls erneut zwei Auffälligkeiten:
3. Erstens: Keine roten Linien. Der Entscheidung ist an keiner Stelle zu entnehmen, wie weit der Gesetzgeber bei Impfpflichten gehen darf. Damit lässt Karlsruhe letztlich auch die Politik im Stich.
1. Das @BVerfG weist Verfassungsbeschwerde einer Hotelkette als unzulässig ab. Begründung (u.a.): Die Hotelkette habe nicht aureichend dargelegt, weshalb es sich bei den #Corona-Maßnahmen um einen Eingriff in das Eigentum gehandelt habe. bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…
@BVerfG 2. Außerdem habe die Hotelkette den Rechtsweg nicht erschöpft und sei gehalten gewesen, zunächst in einem Hauptsacheverfahren den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten.
@BVerfG 3. Beim Verwaltungsrechtsweg sprechen wir im Hauptsacheverfahren von drei Instanzen. Das dauert gewöhnlich mindestens 5 Jahre. Karlsruhe lässt sich dann gerne auch noch einmal 5 Jahre Zeit.
1. Am 16.3.2020 begann der erste #Corona-#Lockdown. Niemand ahnte, dass uns das Thema die nächsten 2 Jahre begleiten würde.
2. Am Freitag, den 13.3.2020 hatten wir beschlossen, die @HartingHelpline einzurichten. Denn wir ahnten, dass viele Fragen auf uns zukamen. Vor allem aus der Club- und Eventbranche, der wir seit vielen Jahren verbunden sind.
3. Es war und ist unsere Überzeugung, dass Anwältinnen und Anwälte eine gesellschaftliche Pflicht haben, in Notlagen schnell und zupackend zu helfen. Daher war es auch selbstverständlich, dass unsere Helpline kostenlos war.